Kleine Anfrage – Verbesserungen der gesundheitlichen Versorgung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern (BT-Drs. 18/4566)

Asylbewerberinnen und Asylbewerber erhalten seit dem 1. März 2015 erst dann mehr als eine medizinische Notfallversorgung, wenn sie sich länger als 15 Monate im Geltungsbereich des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) aufhalten. Vor diesem Zeitpunkt erhielten sie erst nach drei Jahren Aufenthaltsdauer eine gesundheitliche Versorgung, die über die medizinische Notfallversorgung hinausgeht (vgl. Markus Kaltenborn: „Die Neufassung des Asylbewerberleistungsgesetzes und das Recht auf Gesundheit“, in: Neue Zeitschrift für Sozialrecht, Heft 5, 2015, S. 161 bis 165, S. 162).

Doppelstandards beenden – Fakultativprotokoll zum UN-Sozialpakt zeichnen und ratifizieren (BT-Drs. 18/4332)

Der Deutsche Bundestag bekräftigt die Verantwortung der Bundesregierung, die Menschenrechtsarbeit in Deutschland zu stärken und sich international für eine Durchsetzung der Menschenrechte einzusetzen. Dies beinhaltet nicht nur die Forderung der Einhaltung der Menschenrechte in anderen Ländern, sondern vor allem eine vollständige Umsetzung vorhandener Menschenrechtsverträge in Deutschland und die Ratifikation ausstehender Verträge seitens der Bundesregierung, wie des Fakultativprotokolls zum UN-Sozialpakt.

Schriftliche Frage zu Arbeitsausbeutung bei Mall of Berlin

Welche Hinweise hat die Bundesregierung auf Missstände bei bestehenden bzw. ehemals bestehenden Beschäftigungsverhältnissen (z.B. der Zahlung bzw. Zahlungsverweigerung von Löhnen bzw. der Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten des Arbeitgebers, die einer Prüfung durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Bundeszollverwaltung (FKS) unterliegen) für die am Bau der „Mall of Berlin“ tätig gewordenen rumänischen Bauarbeiter, denen u.a. nach Angaben der Gewerkschaft Freie Arbeiterinnen- und Arbeiter-Union (FAU) Berlin, der Lohn vorenthalten wurde und wie gedenkt sie diese Beschäftigten bei der Wahrung ihrer sowohl im Grundgesetz in Art. 3 GG i.V.m. dem Sozialstaatsprinzip als auch Art. 7 UN-Sozialpakt verbreiften Rechte auf eine angemessene Entlohnung zu unterstützen?

Das Gesetz zur Einstufung weiterer Staaten als sichere Herkunftsstaaten darf nicht wirksam werden

Mit einem Offenen Brief wenden sich Bundestagsabgeordnete der Fraktion DIE LINKE. an Bundespräsident Gauck und fordern ihn auf, dem am 19.09.2014 vom Bundesrat beschlossenen ‚Gesetz zur Einstufung weiterer Staaten als sichere Herkunftsstaaten und zur Erleichterung des Arbeitsmarktzugangs für Asylbewerber und geduldete Ausländer‘ die Unterschrift zu verweigern.

Mündliche Frage zum Prüfungsprozess der Bundesregierung zur Ratifizierung des Fakultativprotokolls zum UN-Sozialpakt (Nr. 47)

Welche konkreten rechtlichen und politischen Sachverhalte sind die Ursache für den seit mehreren Jahren andauernden und bis heute nicht abgeschlossenen Prüfungsprozess der Bundesregierung (vgl. zuletzt auch Antworten der Bundesregierung auf meine Mündliche Fragen 77 und 78, Anlagen 45 und 46, Plenarprotokoll 18/19), die ein Hindernis bei der Umsetzung sozialer Menschenrechte durch eine sofortige Ratifizierung des Fakultativprotokolls zum UN-Sozialpakt darstellen, und wann gedenkt die Bundesregierung ihren Prüfungsprozess abzuschließen?