Geldanlage von Sozialversicherungen (BT-Drs. 18/2692)

Aufgrund der aktuellen Einnahmesituation verfügen die Sozialversicherungsträger-Kassen der Sozialversicherung über finanzielle Reserven. Über alle Zweige der Sozialversicherung hinweg summieren sich diese Reserven auf ca. 70 Mrd. Euro (Frankfurter Rundschau, 31. August 2014, „Riskante Anlagen“, www.fr-online.de/). Nach Angaben des Bundesversicherungsamtes (BVA) hatten die bundesunmittelbaren Kranken-, Unfall- und Rentenversicherungsträger
sowie des Spitzenverbandes der landwirtschaftlichen Sozialversicherung und der Künstlersozialkasse (KSK) zum 31.Dezember 2013 Finanzmittel in Höhe von 59,730 Mrd. Euro in verschiedenen Anlageformen angelegt (www.bundesversicherungsamt.de/, BVA-Tätigkeitsbericht 2013, S. 94).

Das Gesetz zur Einstufung weiterer Staaten als sichere Herkunftsstaaten darf nicht wirksam werden

Mit einem Offenen Brief wenden sich Bundestagsabgeordnete der Fraktion DIE LINKE. an Bundespräsident Gauck und fordern ihn auf, dem am 19.09.2014 vom Bundesrat beschlossenen ‚Gesetz zur Einstufung weiterer Staaten als sichere Herkunftsstaaten und zur Erleichterung des Arbeitsmarktzugangs für Asylbewerber und geduldete Ausländer‘ die Unterschrift zu verweigern.

Bundesteilhabegesetz zügig vorlegen – Volle Teilhabe ohne Armut garantieren(BT-Drs. 18/1949)

Ein berufstätiger Mensch mit Behinderung, der beispielsweise auf persönliche Assistenz angewiesen ist, aber Einkommen bezieht oder Vermögen besitzt, wird gegenüber berufstätigen Menschen ohne Behinderungen diskriminiert. Lebt diese auf Assistenz angewiesene Person allein, darf sie nur über 2 600 Euro Vermögen verfügen, wenn sie nicht für die Assistenz eigenständig aufkommen will. Das Ansparen für größere Ausgaben wie Urlaube oder Reparaturen ist damit unmöglich ohne den Anspruch auf die Unterstützungsleistung zu verlieren.

Änderungsantrag zum Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2014 (BT-Drs. 18/1827)

Im Kapitel 11 05 wird der Titel 684 04 („Nationaler Aktionsplan zur Behindertenpolitik und Teilhabebericht“) in „Nationaler Aktionsplan zur Behindertenpolitik und Teilhabebericht sowie Realisierung erster Maßnahmen zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ umbenannt und der Ansatz um 500 Mio. Euro auf 503 500 000 Euro erhöht. Der Betrag von 500 Mio. Euro wird zur Realisierung erster Maßnahmen zur Umsetzung der UNKonvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen verwendet. Diese Mittel sind übertragbar.