Neuausrichtung der Vergabe von Arbeitsmarktdienstleistungen (BT – Drs. 18/3118)

In dem Bereich der Vergabe von Arbeitsmarktdienstleistungen durch die Bundesagentur für Arbeit beklagen zahlreiche Verbände und Träger einen enormen Preisdruck, der eine qualitativ gute Aus- und Weiterbildung infrage stellt und die Beschäftigten in prekäre, niedrig entlohnte Arbeitsverhältnisse zwingt. Anfang Oktober 2014 haben verschiedene Verbände und Gewerkschaften „Eckpunkte für eine qualitätsorientierte und sozial ausgewogene Vergabe von Arbeitsmarktdienstleistungen“ vorgestellt, die eine sachgerechte und angemessene Vergabereform in Umsetzung der EU-Richtlinie 2014/24 einfordert.

Fünf-Punkte-Programm zur Bekämpfung und Vermeidung von Langzeiterwerbslosigkeit (BT-Drs. 18/3146)

Die anhaltend hohe Langzeiterwerbslosigkeit erfordert eine dringende und nachhaltige Lösung. Im Oktober 2014 gab es über eine Million Menschen, die ein Jahr oder länger als arbeitslos registriert waren. Mit 38,6 Prozent ist das mehr als jede/r dritte Erwerbslose. Langzeiterwerbslose haben in den zurückliegenden Jahren kaum vom Aufschwung am Arbeitsmarkt profitiert. Seit 2013 nimmt ihre Zahl sogar wieder zu. Mit lang andauernder unfreiwilliger Erwerbslosigkeit verbindet sich Armut und meist soziale Ausgrenzung. Eine Politik, die auf gleichberechtigte Teilhabe und gleiche Lebenschancen für alle zielt, kann das nicht akzeptieren.

Soziales Existenzminimum ist ein Soziales Menschenrecht – unabhängig von Erwerbstätigkeit und Staatsangehörigkeit!

„Deutschland darf Zuwanderern – auch nach der jüngsten Entscheidung des EuGH- Sozialhilfe nicht verwehren. Der Anspruch auf Sicherung des menschenwürdigen Existenzminimums ist ein unverfügbares Grundrecht und steht als Menschenrecht deutschen und ausländischen Staatsangehörigen gleichermaßen zu. Der EuGH stellte heute lediglich fest, dass bei den beitragsunabhängigen Sozialleistungen nicht europäisches, sondern deutsches Recht die Voraussetzungen für diese Leistungen festlegt.“, erklärt die Bundestagsabgeordnete Azize Tank, Sprecherin für soziale Menschenrechte der Bundestagsfraktion DIE LINKE., anlässlich des Urteils des EuGH zu existenzsichernder Regelleistungen im Fall Dano ./. Jobcenter Leipzig.

Streikrecht ist soziales Menschenrecht

Streikrecht ist soziales Menschenrecht

An der Kundgebung am Freitag, 07.11.2014 der GdL vor dem Bahntower am Potsdamer Platz nahm auch Azize Tank, Sprecherin für Soziale Menschenrechte teil. Sie solidarisiert sich mit den Streikenden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, teil deren Anliegen und hat Verständnis für deren Streik!

Entschließungsantrag zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Freizügigkeitsgesetzes/EU und weiterer Vorschriften (BT-Drs. 18/3080)

Der Bundestag verurteilt die unverantwortliche politische Instrumentalisierung eines angeblich verbreiteten Missbrauchs des EU-Freizügigkeitsrechts und damit zusammenhängender sozialer Rechte in Deutschland. Ohne je-den Beleg für solch einen Missbrauch wurde mit Parolen wie „Wer betrügt, der fliegt“ Wahlkampf betrieben. Mit diesen Kampagnen wurden Ressentiments gegen so genannte „Armutszuwanderer“ geschürt.