Alle Flüchtlinge willkommen heißen – Gegen eine Politik der Ausgrenzung und Diskriminierung (BT – Drs. 18/6190)

Auf dem so genannten Flüchtlingsgipfel vom 24. September 2015 wurde die Chance für eine faire und gerechte Asyl-Aufnahmepolitik vertan. In der Bevölkerung gibt es eine breite Unterstützung für Schutzsuchende und viele zivilgesellschaftliche Initiativen, die den geflüchteten Menschen tagtäglich ein offenes Willkommen bereiten. Die Bundeskanzlerin erklärte zu Recht, Deutschland solle ein freundliches Gesicht im Umgang mit Flüchtlingen zeigen. Doch die Botschaft desvon ihr maßgeblich mit verantworteten Beschlusses vom 24. September 2015 ist eine andere: Die Bundesregierung setzt wieder vermehrt auf eine Politik der Abschreckung und Entrechtung und auf eine Einteilung der Asylsuchenden in vermeintlich ‚gute‘ und ‚schlechte‘ Flüchtlinge. Nicht zuletzt warnen die beiden Kirchen in Deutschland vor einer solchen stigmatisierenden Unterscheidung in Personen mit und ohne Bleiberechtsperspektive (Gemeinsame Stellungnahme vom 23. September 2015). Das Asylrecht ist ein individuelles Grund- und Menschenrecht, das eine diskriminierende Ungleichbehandlung verbietet. Ob Flüchtlinge eine Bleiberechtsperspektive haben, hängt entscheidend von den gesetzlichen Regelungen und davon ab, ob ihnen Integrationschancen eröffnet werden oder nicht. Eine Politik der Ausgrenzung und Entrechtung ganzer Flüchtlingsgruppen verstärkt bestehende Vorurteile, indem suggeriert wird, dass gegen einen angeblich verbreiteten Asylmissbrauch harte Maßnahmen erforderlich seien. Das ist nicht zuletzt angesichts der dramatisch gestiegenen, rassistisch motivierten Angriffe auf Flüchtlinge und Flüchtlingsheime unverantwortlich.

Armuts- und Reichtumsbericht qualifizieren und Armut bekämpfen (BT-Drs. 18/5109)

Die Armuts- und Reichtumsberichterstattung ist im Grundsatz ein wichtiges und geeignetes Instrument zur Analyse der sozialen Wirklichkeit in Deutschland. Die Berichterstattung könnte eine Grundlage für eine Politik zur Herstellung einer sozial gerechten Politik darstellen. Zahlreiche Expertisen und Gutachten, die im Rahmen der Berichterstattung erstellt wurden, dokumentieren nachdrücklich die wachsende soziale Spaltung in Deutschland.

Doppelstandards beenden – Fakultativprotokoll zum UN-Sozialpakt zeichnen und ratifizieren (BT-Drs. 18/4332)

Der Deutsche Bundestag bekräftigt die Verantwortung der Bundesregierung, die Menschenrechtsarbeit in Deutschland zu stärken und sich international für eine Durchsetzung der Menschenrechte einzusetzen. Dies beinhaltet nicht nur die Forderung der Einhaltung der Menschenrechte in anderen Ländern, sondern vor allem eine vollständige Umsetzung vorhandener Menschenrechtsverträge in Deutschland und die Ratifikation ausstehender Verträge seitens der Bundesregierung, wie des Fakultativprotokolls zum UN-Sozialpakt.

Gleichen Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit für Frauen und Männer durchsetzten (BT-Drs. 18/4321)

Seit nahezu 60 Jahren gilt der Grundsatz des gleichen Entgelts bei gleicher bzw. gleichwertiger Arbeit für Frauen und Männer in der Europäischen Union. Seit bald 20 Jahren ist Deutschland durch den Amsterdamer Vertrag zur Sicherstellung der Entgeltgleichheit verpflichtet. Und seit fast zehn Jahren verbietet auch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) Entgeltdiskriminierung zwischen den Geschlechtern. Dennoch liegt der Verdienstabstand zwischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Deutschland seit über 15 Jahren auf einem konstant hohen Niveau von über 20 Prozent. Während andere europäische Länder ihren Gender Pay Gap erfolgreich schmälern, rangiert Deutschland inzwischen auf dem drittletzten Platz – nur in Österreich und Estland werden Frauen beim Lohn noch mehr diskriminiert. Weder Appelle zum jährlichen „Equal Pay Day“ noch Selbstverpflichtungen haben daran etwas geändert. Deshalb ist es dringend erforderlich, verpflichtende Maßnahmen zur Beseitigung der Entgeltungleichheit zwischen Frauen und Männern festzulegen.