Entschließungsantrag zum Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Künstlersozialabgabesatzes (Künstlersozialabgabestabilisierungsgesetz – KSAStabG) (BT-Drs. 18/1996)

Die Künstlersozialversicherung ist eine zentrale sozialpolitische Errungenschaft. Sie hat sich im Grundsatz bewährt und ist auch längerfristig aufrechtzuerhalten. Der zentrale Grund für ihre Einrichtung – die prekäre Situation von selbstständigen Künstlerinnen und Künstlern sowie Publizistinnen und Publizisten – besteht unverändert. Der Deutsche Bundestag begrüßt daher das vorliegende Gesetz, da es Maßnahmen beinhaltet, die die Künstlersozialkasse stabilisieren.

Menschenrecht auf gute Pflege verwirklichen – Soziale Pflegeversicherung solidarisch weiterentwickeln (BT-Drs. 18/1953)

Menschen, die auf Pflege und Assistenz angewiesen sind, haben einen Anspruch darauf, bestmöglich gepflegt, versorgt und unterstützt zu werden. Pflege sollte entsprechend ihrer individuellen Bedürfnisse erfolgen und nicht nach dem Prinzip „still, satt und sauber“. Beschäftigte in der Pflege haben ein Recht auf gute Arbeitsbedingungen und faire Löhne. Angehörige brauchen die Sicherheit, dass ihre Familienmitglieder, Freundinnen und Freunde gut versorgt sind. Sie benötigen Unterstützung, wenn sie selbst die Pflege ihrer Angehörigen oder Freundinnen und Freunde übernehmen wollen.

Bundesteilhabegesetz zügig vorlegen – Volle Teilhabe ohne Armut garantieren(BT-Drs. 18/1949)

Ein berufstätiger Mensch mit Behinderung, der beispielsweise auf persönliche Assistenz angewiesen ist, aber Einkommen bezieht oder Vermögen besitzt, wird gegenüber berufstätigen Menschen ohne Behinderungen diskriminiert. Lebt diese auf Assistenz angewiesene Person allein, darf sie nur über 2 600 Euro Vermögen verfügen, wenn sie nicht für die Assistenz eigenständig aufkommen will. Das Ansparen für größere Ausgaben wie Urlaube oder Reparaturen ist damit unmöglich ohne den Anspruch auf die Unterstützungsleistung zu verlieren.

Verhandlungen über die Wirtschaftspartnerschaftsabkommen – Neustart ohne Drohungen und Fristen (BT-Drs. 18/1615)

Die Europäische Union (EU) will bis Herbst 2014 die Verhandlungen, die sie seit 2002 mit afrikanischen Ländern über Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (engl. Economic Partnership Agreements, EPAs) führt, abschließen. Mit dem
Abschluss der EPAs sollen sich die afrikanischen Länder u. a. zum Abbau von Import- und Exportzöllen und zur Liberalisierung ihrer öffentlichen Beschaffungsmärkte verpflichten. Damit würden wichtige entwicklungspolitische Steuerungsmöglichkeiten der afrikanischen Regierungen zugunsten des freien Marktzugangs für europäische Konzerne preisgegeben.

Schutzbedarf von Roma aus Westbalkanstaaten anerkennen (BT-Drs. 18/1616)

Die Bundesregierung will die Westbalkanländer Serbien, Mazedonien und Bosnien-Herzegowina mit einer Gesetzesänderung als sichere Herkunftsstaaten einstufen (Bundestagsdrucksache 18/1528). Diese Maßnahme zielt vor allem auf Roma-Flüchtlinge ab, denn mehrheitlich sind die Asylsuchenden aus diesen Ländern Roma, im Falle Serbiens zu über 90 Prozent. Deren oft existenzielle Notlage, systematische politische, wirtschaftliche und soziale Ausgrenzung und rassistische Diskriminierungen werden somit qua Gesetz negiert. Die gesetzgeberische Unterstellung eines vermeintlichen Asylmissbrauchs bestätigt und fördert zudem verbreitete antiziganistische Vorurteile in der Bevölkerung. Von der Einstufung betroffenen sind aber auch z.B. Homo- und Transsexuelle, die von Anfeindungen, Diskriminierung und Gewalt bedroht sind.