Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik muss von Toleranz getragen werden

Die Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik darf nicht länger als „Einbahnstraße“ begriffen werden, sondern muss auf gegenseitigem Austausch, Respekt und Toleranz beruhen. Sie darf nicht als Instrument der Interessenvertretung deutscher Außenpolitik benutzt werden. DIE LINKE steht für eine von Toleranz getragene, dialog-orientierte Auswärtige Kultur-und Bildungspolitik. Wir wollen ihre Bedeutung klar nach außen sichtbar machen und gegen jede Einflussnahme schützen.

Gleicher Zugang zur Bildung auch für Geflüchtete (BT-Drs. 18/6192)

60 Millionen Menschen weltweit befinden sich auf der Flucht – die höchste Zahl, die der UNHCR je verzeichnet hat. Die Bundesregierung hat ihre Prognose von 800.000 in Deutschland ankommenden Geflüchteten im Jahr 2015 mittlerweile auf eine Million korrigiert. Der finanzielle Reichtum der Bundesrepublik Deutschland basiert auch auf der Verarmung großer Teile der Weltbevölkerung. Als zurzeit viertgrößter Waffenexporteur der Welt verdient Deutschland an jedem Krieg und trägt damit gleichzeitig eine große Mitverantwortung für viele Fluchtursachen in anderen Ländern. Umso stärker steht die Bundesregierung in der Verantwortung, Geflüchteten zügig, flexibel und ohne Vorurteile in der deutschen Bevölkerung zu schüren eine breite gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen. Wichtig für umfassende Teilhabe an der Gesellschaft ist der gleichberechtigte Zugang auch für Flüchtlinge zu Bildung. Das gilt besonders, weil die Hälfte der Geflüchteten in Deutschland jünger als 25 Jahre und mehr als ein Drittel jünger als 18 Jahre sind. Entsprechend werden voraussichtlich bis zu 400.000 neue Schülerinnen und Schülern an die Schulen kommen. Daraus ergibt sich ein Mehrbedarf von etwa 16.000 neuen Lehrerinnen und Lehrern und gut ausgebildeten Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern und weiteren pädagogischen Fachkräften.

Entschließungsantrag zum Elften Bericht der Bundesregierung über ihre Menschenrechtspolitik (BT – Drs. 18/6193)

Obwohl am „Zehnten Bericht der Bundesregierung über ihre Menschenrechtspolitik“ deutliche Kritik geübt worden ist, wird auch der „Elfte Bericht der Bundesregierung über ihre Menschenrechtspolitik“ den aktuellen Herausforderungen einer nachhaltig an Menschenrechten ausgerichteten Politik der Bundesregierung nicht gerecht. Der Bericht klammert in weiten Teilen die reale Menschenrechtslage in Deutschland und den Ländern der Europäischen Union aus.

Alle Flüchtlinge willkommen heißen – Gegen eine Politik der Ausgrenzung und Diskriminierung (BT – Drs. 18/6190)

Auf dem so genannten Flüchtlingsgipfel vom 24. September 2015 wurde die Chance für eine faire und gerechte Asyl-Aufnahmepolitik vertan. In der Bevölkerung gibt es eine breite Unterstützung für Schutzsuchende und viele zivilgesellschaftliche Initiativen, die den geflüchteten Menschen tagtäglich ein offenes Willkommen bereiten. Die Bundeskanzlerin erklärte zu Recht, Deutschland solle ein freundliches Gesicht im Umgang mit Flüchtlingen zeigen. Doch die Botschaft desvon ihr maßgeblich mit verantworteten Beschlusses vom 24. September 2015 ist eine andere: Die Bundesregierung setzt wieder vermehrt auf eine Politik der Abschreckung und Entrechtung und auf eine Einteilung der Asylsuchenden in vermeintlich ‚gute‘ und ‚schlechte‘ Flüchtlinge. Nicht zuletzt warnen die beiden Kirchen in Deutschland vor einer solchen stigmatisierenden Unterscheidung in Personen mit und ohne Bleiberechtsperspektive (Gemeinsame Stellungnahme vom 23. September 2015). Das Asylrecht ist ein individuelles Grund- und Menschenrecht, das eine diskriminierende Ungleichbehandlung verbietet. Ob Flüchtlinge eine Bleiberechtsperspektive haben, hängt entscheidend von den gesetzlichen Regelungen und davon ab, ob ihnen Integrationschancen eröffnet werden oder nicht. Eine Politik der Ausgrenzung und Entrechtung ganzer Flüchtlingsgruppen verstärkt bestehende Vorurteile, indem suggeriert wird, dass gegen einen angeblich verbreiteten Asylmissbrauch harte Maßnahmen erforderlich seien. Das ist nicht zuletzt angesichts der dramatisch gestiegenen, rassistisch motivierten Angriffe auf Flüchtlinge und Flüchtlingsheime unverantwortlich.

Schriftliche Frage zur Vereinbarkeit der EuGH-Entscheidung mit Sozialen Grundrechten: Existenzminimum darf nicht verweigert werden! Auch nicht nach dem EuGH Urteil

Die Gewährleistung Sozialer Grund- und Menschenrechte ist eine unabdingbare Voraussetzung für ein würdiges Leben. Nach dem EuGH Urteil vom 15.09 in der Rechtssache Jobcenter Berlin Neukölln /Familie Alimanovic [C-67/14] zum unionskonformen Ausschluss von in Deutschland lebenden und arbeitssuchenden Unionsbürger_innen von SGB II- Leistungen, gibt sich Bundesregierung in der Antwort auf eine schriftliche Frage von Azize Tank unwissend ihren aus dem UN-Sozialpakt, der UN-Kinderrechtskonvention sowie der Europäischen Sozialcharta hervorgehenden völkerrechtlichen Verpflichtungen.