Entschließungsantrag zu der Abgabe einer Regierungserklärung durch den Bundesminister des Auswärtigen 70 Jahre Vereinte Nationen (BT- Drs. 18/6332)

Vor 70 Jahren, am 24. Oktober 1945, trat die Charta der Vereinten Nationen (VN) in Kraft. Sie war zuvor auf der Konferenz von Jalta vollendet und im Juni 1945 in San Francisco von 50 Gründungsmitgliedern unterzeichnet worden. Die VN wurden in Folge des Zweiten Weltkrieges, der vom faschistischen Deutschland begonnen worden war, gegründet. In diesem Krieg waren mehr als 75 Millionen Menschen gestorben. Er hatte in bislang beispiellosen Vernichtungsfeldzügen Deutschlands gegen die Sowjetunion und Japans gegen China gegipfelt. Über 28 Millionen Menschen waren in der Sowjetunion, 20 Millionen Menschen in China den Aggressoren zum Opfer gefallen. Dem rassistischen Vernichtungswahn der deutschen Faschisten fielen über 6 Millionen jü- dische Menschen zum Opfer. Die Gründung der VN richtete sich unmittelbar gegen Angriffskriege und die faschistische Bedrohung. Sie sollte eine Plattform bilden, um Frieden und Sicherheit, Entwicklung und Menschenrechte zu befördern und die Eskalation möglicher künftiger Konflikte einzudämmen und damit, so in der Charta: „künftige Geschlechter vor der Geißel des Krieges zu bewahren“.

Krankenhäuser gemeinwohlorientiert und bedarfsgerecht finanzieren (BT – Drs. 18/6326)

Es ist Zeit für eine solide und verlässliche Krankenhauspolitik, die sich am Gemeinwohl orientiert und den ökonomischen Druck von den Krankenhäusern nimmt. Die Krankenhausversorgung muss den Patientinnen und Patienten bestmöglich dienen und den Beschäftigten anständig bezahlte und nicht krank machende Arbeitsplätze ermöglichen.
Der Zweck eines Krankenhauses ist nicht die Gewinnmaximierung, sondern die Versorgung der Bevölkerung mit notwendigen stationären Leistungen. Krankenhäuser sind Teil des Sozialstaats. Die Finanzierung der Krankenhäuser durch Krankenkassen (Kosten des laufenden Betriebs) und Länder (Investitionen) muss genauso an diesem Grundsatz ausgerichtet werden wie die Krankenhausplanung. Diesem Zweck der Krankenhäuser stehen derzeit die Orientierung an Markt und Wettbewerb und damit einhergehende betriebswirtschaftliche Strategien der Krankenhäuser entgegen.

Kleine Anfrage – Mögliche Regelungslücke bei Rückforderungen gegenüber erwerbstätigen Arbeitslosengeld-II-Beziehern (BT -Drs. 18/6409)

Im Februar 2015 (aktuell verfügbare Daten) gab es im Bundesgebiet 1 223 292 erwerbstätige Arbeitslosengeld-II-Beziehende. Davon waren 1 114 566 abhängig beschäftigt und 118 326 selbständig. Der Lohn wird in der Regel innerhalb eines Beschäftigungsverhältnisses am Ende des Monats gezahlt. Selbständige haben überwiegend schwankende Einkommen und können Einkommen nicht verlässlich voraussehen. Im Leistungsbezug nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) stellen Erwerbseinkommen und gleichzeitiger Leistungsbezug regelmäßig ein Problem dar. Dies betrifft in erster Linie die als Aufstocker bezeichneten Leistungsberechtigten negativ, beschäftigt die Jobcenter und letztendlich die Sozialgerichte.

Besuch der Unterkunft für Flüchtlinge in Mariendorf

Besuch der Unterkunft für Flüchtlinge in Mariendorf

Azize Tank besuchte am 7. 10 die notdürftige Unterkunft für rund 230 Personen in der Großbeerenstraße in Mariendorf. Nach einem kurzen Rundgang und Gesprächen mit den ehrenamtlichen Helfer_innen, führte Azize Tank Gespräche mit der Heimleitung über die Situation der Menschen in der Unterkunft.

Besuch der Notunterkunft in der Teske-Schule in Schöneberg

Besuch der Notunterkunft in der Teske-Schule in Schöneberg

Am Montag, den 5. Oktober besuchte Azize Tank zusammen mit der Bezirksverordneten Elisabeth Wissel die Notunterkunft in der Teske-Schule, um sich über die Zustände vor Ort zu informieren und sich mit den Verantwortlichen der Betreiberfirma Tamaja auszutauschen.