Entschlieungsantrag zum Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2016 (BT-Drs. 18/6813).pdf

Für einen Haushalt der sozialen Modernisierung. Jetzt!

Der Bundeshaushalt für 2016 steht vor großen Herausforderungen. Seit der deutschen Einheit war nicht mehr so viel Dynamik gesellschaftlicher Entwicklung in den Etats von Bund, Ländern und Kommunen aufzunehmen und vorausschauend zu planen. Das ist bei Wahrnehmung aller damit verbundenen Risiken auch eine große Chance für eine humanistische und soziale Modernisierung Deutschlands. Die Chancen sind nicht ohne die Risiken zu haben.

Bei dem Schutz vor Gewalt gegen Frauen gibt es kein ja oder nein!

„Das Recht auf körperliche Unversehrtheit ist ein Menschenrecht. Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt und Diskriminierung hat daher höchste Priorität.“, erklärt die Bundestagsabgeordnete Azize Tank und Sprecherin für Soziale Menschenrechte der Bundestagsfraktion DIE LINKE. anlässlich des morgigen „Internationalen Tages zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen.“

Entschließungsantrag zum Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften (Zweites Pflegestärkungsgesetz – PSG II) (BT-Drs. 18/6692).pdf

Pflege muss als Teil der gesellschaftlichen Daseinsvorsorge verstanden werden. Die Deckung des individuellen Pflegebedarfs ist wesentliche Voraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe. Individuell notwendige Unterstützung für alltägliche Tätigkeiten und Aktivitäten muss gesichert sein. Der individuelle Pflegebedarf schließt ein Wunsch- und Wahlrecht ein: wo, wie und von wem ein Mensch gepflegt werden will. Grundsätzlich sind für gleiche Hilfebedarfe auch gleiche Leistungen zu erbringen, unabhängig vom Lebensort und der sozialen Lebenssituation. Pflege schließt Assistenz ein und muss kultur- und geschlechtersensibel ausgestaltet werden.

Lebenssituation von Alleinerziehenden deutlich verbessern (BT-Drs. 18/6651)

Familie ist dort, wo Menschen Verantwortung füreinander übernehmen. Bei Alleinerziehenden wird die Verantwortung für Kinder oftmals nur von einem Elternteil getragen. Die Gründe hierfür sind vielfältig. Bestenfalls entscheiden sich Eltern in Übereinstimmung und ohne äußeren Zwang für die Alleinerziehung oder wählen es freiwillig als Einzelpersonen als gewünschtes Familienmodell. Schlimmstenfalls zwingen gewaltvolle Zustände in der Familie ein Elternteil unfreiwillig zur Alleinerziehung.