Mündliche Frage zu Maßnahmen der Bundesregierung zur Operationalisierung der sozialen Menschenrechte seit der Verabschiedung der revidierten Europäischen Sozialcharta (nr. 78)

Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung seit der Verabschiedung der revidierten Europäischen Sozialcharta durch den Europarat im Jahr 1996 im Hinblick auf eine zügige Ratifikation der Charta durch die Bundesrepublik Deutschland ergriffen, um die darin verbriefen sozialen Menschenrechte zu operationalisieren?

Mündliche Frage zu Maßnahmen der BR zur Operationalisierung der sozialen Menschenrechten durch Ratifikation des Fakultativprotokolls zum UN-Sozialpakt (Nr. 77)

Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung seit der Veröffentlichung ihres 8. Menschenrechts-Bericht im Jahre 2008, im Hinblick auf die Operationalisierung der sozialen Menschenrechte durch Ratifikation des Fakultativprotokolls zum UN-Sozialpakt ergriffen, welches die Gleichrangigkeit sozialer Menschenrechte auch hinsichtlich der internationalen Durchsetzbarkeit durch ein Individualbeschwerdeverfahren von Einzelpersonen nach Ausschöpfung nationaler rechtlicher Möglichkeiten vorsieht und die Bundesregierung bereits 2008 „das Ratifikationsverfahren als prioritäres Anliegen betreiben“ wollte (vgl. S. 372)?

Keine Lösung ohne die BewohnerInnen des Pinel-Wohnhauses in Schöneberg

„Es ist ein Skandal dass soziale Menschenrechte in der bundesdeutschen Praxis immer wieder auf der Strecke bleiben. Die Gewährleistung des Rechts auf Gesundheit muss für alle gewährleistet werden. Auch die Bundesrepublik hat eine völkerrechtliche Verpflichtung gesellschaftliche Gruppen in verletzlichen Lebenslagen, wie dies der Fall in Schöneberg ist besonders zu unterstützen“, so Azize Tank, Sprecherin für Soziale Menschenrechte der Fraktion DIE LINKE vor dem Hintergrund der anstehenden Versteigerung einer Wohngemeinschaft des landeseigenen Klinikunternehmen Vivantes, die 40 psychisch erkrankte Menschen in Schöneberg beherbergt.

Renten für Leistungsberechtigte des Ghetto-Rentengesetzes ab dem Jahr 1997 nachträglich auszahlen (BT-Drs. 18/636)

Der Deutsche Bundestag hat im Jahr 2002 mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto (ZRBG) die rechtliche Grundlage dafür geschaffen, dass Holocaust-Überlebende, die während des Zweiten Weltkrieges in Ghettos gearbeitet haben, Rentenansprüche geltend machen können. Bei der Umsetzung des Gesetzes haben sich aber gravierende Probleme ergeben, die sich bis heute auswirken und einer raschen Lösung bedürfen.