Schutzbedarf von Roma aus Westbalkanstaaten anerkennen (BT-Drs. 18/1616)

Die Bundesregierung will die Westbalkanländer Serbien, Mazedonien und Bosnien-Herzegowina mit einer Gesetzesänderung als sichere Herkunftsstaaten einstufen (Bundestagsdrucksache 18/1528). Diese Maßnahme zielt vor allem auf Roma-Flüchtlinge ab, denn mehrheitlich sind die Asylsuchenden aus diesen Ländern Roma, im Falle Serbiens zu über 90 Prozent. Deren oft existenzielle Notlage, systematische politische, wirtschaftliche und soziale Ausgrenzung und rassistische Diskriminierungen werden somit qua Gesetz negiert. Die gesetzgeberische Unterstellung eines vermeintlichen Asylmissbrauchs bestätigt und fördert zudem verbreitete antiziganistische Vorurteile in der Bevölkerung. Von der Einstufung betroffenen sind aber auch z.B. Homo- und Transsexuelle, die von Anfeindungen, Diskriminierung und Gewalt bedroht sind.

Keine Ausnahmen bei der Zahlung von Ghetto-Renten!

„Es ist zynisch und skandalös, dass Roma sowie Jüdinnen und Juden mit Wohnsitz in Polen, die unter deutscher Besatzung zu menschenunwürdigen Bedingungen in Ghettos gearbeitet haben, weiterhin von Ghetto-Renten aus Deutschland ausgenommen sind. Auch der Referenten-Entwurf der Bundesregierung zum Gesetz zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto (ZRBG) ändert nichts daran und schließt erneut zahlreiche Menschen von der Zahlbarmachung von Ghetto-Renten aus – ein eklatanter Bruch elementarer Grundsätze des deutschen Sozialversicherungssystems, für welches die Ghetto-Arbeiter damals Beiträge abführen mussten. Dies ist wesentlicher Bestandteil ihres Grundrechts auf soziale Sicherheit, das die Bundesregierung auch im Sinne bindender europäischen Normen missachtet“, erklärt Azize Tank, Sprecherin der Fraktion DIE LINKE für soziale Menschenrechte und Mitglied im Ausschuss für Arbeit und Soziales, anlässlich der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (BT-Drucksache 18/1279). Azize Tank weiter:

Zahlbarmachung von Ghetto-Renten an jüdische Widerstandskämpferinnen und Widerstandskämpfer sowie Jüdinnen und Juden mit Wohnsitz in Polen (BT-Drs. 18/1183)

Seit dem Jahr 2000 bemüht sich die polnische Vereinigung der Jüdischen Kombattantinnen und Kombattanten und Geschädigten des ll. Weltkrieges mit Sitz in Warschau um die Anerkennung der Ansprüche ihrer Mitglieder auf die Zahlbarmachung deutscher Renten. Die Vereinigung versammelt ehemalige jüdische Widerstandskämpferinnen und Widerstandskämpfer, Aufständische, Partisaninnen und Partisanen, Häftlinge von Ghettos und faschistischen Konzentrationslagern sowie Holocaust-Überlebende, die sich u.a. durch sog. ,,arische Papiere“ vor der Vernichtung durch die Deutschen retten konnten.

Kürzungspolitik beenden – Soziale Errungenschaften verteidigen – Soziales Europa schaffen BT-Drs. 18/1116)

Der Prozess der europäischen Integration war neben der Hoffnung auf Frieden auch immer mit der Hoffnung auf sozialen Fortschritt verbunden. Ein Europa, das soziale Sicherheit, gute Arbeit mit guten Löhnen, Bildung und Gesundheitsvorsorge für alle bietet, in dem Kinder- und Altersarmut der Vergangenheit angehören und allen Menschen individuelle Entfaltungsmöglichkeiten gewährt werden, ein solches Europa gilt vielen Millionen Menschen in den Mitglied- und Anwärterstaaten nach wie vor als erstrebenswert. Die EU bezeichnet sich selbst gern als das „Europäische Sozialmodell“. Damit wird der Anspruch zum Ausdruck gebracht, dass in der EU die wirtschaftliche Entwicklung in vorbildlicher Weise mit dem sozialen Zusammenhalt verknüpft sei. Im Rahmen der sog. Europa-2020-Strategie wurden.