Pille danach jetzt aus der Rezeptpflicht entlassen (BT-Drs. 18/2630)

In der weit überwiegenden Anzahl der europäischen Länder kann die „Pille danach“ auf Basis des Wirkstoffs Levonorgestrel rezeptfrei und komplikationslos in Apotheken gekauft werden. Im Gegensatz zu den Nachbarländern ist der Zugang zu diesem Medikament in der Bundesrepublik Deutschland an eine ärztliche Verschreibung gebunden. Für die betroffenen Frauen führt dies zu einer höchst unbefriedigenden Situation, für die es keine tragfähige Begründung gibt und die deshalb dringend änderungsbedürftig ist.

Wiedereingliederung fördern – Gefangene in die Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung einbeziehen (BT-Drs. 18/2606)

Bis heute unterliegen Strafgefangene und Sicherungsverwahrte in der Bundesrepublik Deutschland einer gesetzlichen Arbeitspflicht. Ihre Arbeitstätigkeit wird aber nicht im gleichen Maße sozialrechtlich geschützt wie Arbeit außerhalb der Haft. Nach der derzeitigen Gesetzeslage sind alle Gefangenen zwar ausdrücklich in die Unfall- und Arbeitslosenversicherung (§ 2 Absatz 2 Satz 2 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch SGB VII – sowie § 26 Absatz 1 Nummer 4 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch – SGB III), aber nur ein kleiner Teil ist in die Kranken-, Pflege und Rentenversicherung einbezogen.

Wirtschaftspartnerschaftsabkommen stoppen – Für neue Verhandlungen ohne Druck und Fristen (BT-Drs. 18/2603)

Die Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (Economic Partnership Agreements, EPAs), wie sie die Europäische Union (EU) seit über zwölf Jahren mit den Staaten Afrikas, der Karibik und des Pazifik (AKP-Staaten) verhandelt, drohen in ihrer jetzigen Form eine eigenständige, breitenwirksame und nachhaltige Entwicklung in den Partnerländern zu verhindern. Darüber hinaus werden die EPAs die Umsetzung einer von der Afrikanischen Union (AU) beschlossenen afrikanischen Freihandelszone erheblich erschweren.

Schriftliche Frage zu ´innerstaatlich erforderlichen Konsultationen´ zum Abschluss deutsch-polnischen Abkommens

Welche konkreten ,,innerstaatlich erforderlichen Konsultationen“ wurden im Einzelnen bis Ende August 2014 erfolgreich abgeschlossen, um den Abschluss eines deutsch-polnischen Abkommens zum Export von Renten-Leistungen für ehemalige Ghettobeschäftigte mit Wohnsitz in Polen, anlässlich der Deutsch-polnischen Regierungskonsultationen am 18. September 2014 zu ermöglichen, und welche Bundesbehörden wurden hierbei einbezogen?

Drogentests der Arbeitsagenturen (BT-Drs. 18/2538)

Nach Informationen der „BILD“ vom 3. September 2014 soll die Bundesagentur für Arbeit (BA) 88 000 Drogentests anschaffen, um Erwerbslose und Hartz-IV-Beziehende auf Betäubungsmittelmissbrauch zu überprüfen. Laut dem Bericht sollen mit den Harntests unter anderem Spuren von Amphetamin, Cannabis, Kokain, Ecstasy und auch Antidepressiva nachgewiesen werden können. Nach Angaben eines BA-Sprechers können Arbeitsvermittler und Jobcentermitarbeiter bei Verdacht Drogentests veranlassen, wenn der Kunde zustimmt (vgl. FOCUS Online vom 3. September 2014).