Streikrecht ist soziales Menschenrecht

Streikrecht ist soziales Menschenrecht

An der Kundgebung am Freitag, 07.11.2014 der GdL vor dem Bahntower am Potsdamer Platz nahm auch Azize Tank, Sprecherin für Soziale Menschenrechte teil. Sie solidarisiert sich mit den Streikenden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, teil deren Anliegen und hat Verständnis für deren Streik!

Das Streikrecht als soziales Menschenrecht darf nicht angetastet werden!

„Die massive Hetze gegen die streikenden Arbeiterinnen und Arbeiter der Lokführergewerkschaft GdL darf nicht weiter hingenommen werden! Jede und Jeder hat das Recht, zur Förderung und zum Schutz seiner wirtschaftlichen und sozialen Interessen, Gewerkschaften zu bilden und für einen Tarifvertrag zu kämpfen. Die Koalitionsfreiheit und das Streikrecht sind zentrale Errungenschaften sozialer Kämpfe, die nicht nur grundrechtlich verbürgt sind. Durch die Ratifikation des UN-Sozialpaktes ist die Streikfreiheit als international anerkanntes Soziales Menschenrecht auch für die Bundesrepublik rechtsverbindlich geworden.

Entschließungsantrag zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Freizügigkeitsgesetzes/EU und weiterer Vorschriften (BT-Drs. 18/3080)

Der Bundestag verurteilt die unverantwortliche politische Instrumentalisierung eines angeblich verbreiteten Missbrauchs des EU-Freizügigkeitsrechts und damit zusammenhängender sozialer Rechte in Deutschland. Ohne je-den Beleg für solch einen Missbrauch wurde mit Parolen wie „Wer betrügt, der fliegt“ Wahlkampf betrieben. Mit diesen Kampagnen wurden Ressentiments gegen so genannte „Armutszuwanderer“ geschürt.

Entwurf eines Gesetzes für mehr Kontinuität der Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung (BT-Drs. 18/3042)

Nach der bestehenden Gesetzeslage muss der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung vom 1. Januar eines Jahres an verändert werden, wenn am 31. Dezember desselben Jahres bei Beibehaltung des bisherigen Beitragssatzes die Mittel der Nachhaltigkeitsrücklage den Korridor zwischen 0,2 fachen und dem 1,5 fachen der durchschnittlichen Ausgaben der allgemeinen Rentenversicherung in einem Kalendermonat voraussichtlich unterschritten bzw. überschritten wird (§ 158 Abs. 1 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch – SGB VI).

Die Situation der Straßenkinder in Deutschland (BT-Drs. 18/2962)

Der Alexanderplatz im Zentrum Berlins ist ein zentraler Anlaufpunkt für Straßenkinder. Dort, in aller Öffentlichkeit für jeden sichtbar, finden Kinder und Jugendliche, die aus vielfältigsten Gründen ihre Familien und Heimat verlassen haben, Anschluss an Gleichgesinnte. Hier auf und um den „Alex“ führen sie ein Leben zwischen Flucht, Freiheit und Existenzkampf (vgl. www.spiegel.de/kultur/gesellschaft/punks-am-berliner-alexanderplatz-fotos-von-goerangnaudschun-a-990112.html, 23. September 2014). Doch auch in anderen Großstädten,
wie u. a. Hamburg, Köln, Frankfurt, Stuttgart, existieren Straßenkinderszenen.