Kommunalpolitischer Dialog 2014

Kommunalpolitischer Dialog 2014

Am 15. 11.14 hielt Azize Tank beim Kommunalpolitischen Dialog des Bezirksverbands Tempelhof-Schöneberg ein Grußwort. Die Vernetzung zwischen Bundes-, Landes- und Kommunaler Ebene, sowie der direkte Kontakt zur Basis und den Bürger_innen, ist eine der wichtigsten Grundlagen der politischen Arbeit und zentral für die heutigen sozialen Kämpfe.

Fünf-Punkte-Programm zur Bekämpfung und Vermeidung von Langzeiterwerbslosigkeit (BT-Drs. 18/3146)

Die anhaltend hohe Langzeiterwerbslosigkeit erfordert eine dringende und nachhaltige Lösung. Im Oktober 2014 gab es über eine Million Menschen, die ein Jahr oder länger als arbeitslos registriert waren. Mit 38,6 Prozent ist das mehr als jede/r dritte Erwerbslose. Langzeiterwerbslose haben in den zurückliegenden Jahren kaum vom Aufschwung am Arbeitsmarkt profitiert. Seit 2013 nimmt ihre Zahl sogar wieder zu. Mit lang andauernder unfreiwilliger Erwerbslosigkeit verbindet sich Armut und meist soziale Ausgrenzung. Eine Politik, die auf gleichberechtigte Teilhabe und gleiche Lebenschancen für alle zielt, kann das nicht akzeptieren.

Keine Anrechnung von NVA-Verletztenrente auf Grundsicherung im Alter (BT-Drs. 18/3170)

Wehrpflichtigen der DDR, die wegen Unfalls oder erlittener Schädigung bei der Nationalen Volksarmee (NVA) eine Verletztenrente nach dem Siebten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) erhalten, wird diese Rente bei der Gewährung von Grundsicherung im Alter angerechnet. Das ist eine Ungleichbehandlung gegenüber vergleichbaren Dienstbeschädigten, die ihre Versehrtheit im Dienst der Bundeswehr erfuhren, da deren Dienstbeschädigtenrenten nach dem Bundesversorgungsgesetz als privilegiertes Einkommen gelten und nicht angerechnet werden. Die Anrechnung bei der Grundsicherung im Alter ist zwischenzeitlich auch eine Ungleichbehandlung gegenüber der Behandlung von Verletztenrenten nach Schädigungen bei der NVA beim Bezug von Arbeitslosengeld II, da in dieser Konstellation zumindest die Teile, die den Ausgleich für den immateriellen Schaden und den unfallbedingten Mehraufwand sicher stellen, anrechnungsfrei gestellt wurden.

Soziales Existenzminimum ist ein Soziales Menschenrecht – unabhängig von Erwerbstätigkeit und Staatsangehörigkeit!

„Deutschland darf Zuwanderern – auch nach der jüngsten Entscheidung des EuGH- Sozialhilfe nicht verwehren. Der Anspruch auf Sicherung des menschenwürdigen Existenzminimums ist ein unverfügbares Grundrecht und steht als Menschenrecht deutschen und ausländischen Staatsangehörigen gleichermaßen zu. Der EuGH stellte heute lediglich fest, dass bei den beitragsunabhängigen Sozialleistungen nicht europäisches, sondern deutsches Recht die Voraussetzungen für diese Leistungen festlegt.“, erklärt die Bundestagsabgeordnete Azize Tank, Sprecherin für soziale Menschenrechte der Bundestagsfraktion DIE LINKE., anlässlich des Urteils des EuGH zu existenzsichernder Regelleistungen im Fall Dano ./. Jobcenter Leipzig.