Schriftliche Frage zu Arbeitsausbeutung bei Mall of Berlin

Welche Hinweise hat die Bundesregierung auf Missstände bei bestehenden bzw. ehemals bestehenden Beschäftigungsverhältnissen (z.B. der Zahlung bzw. Zahlungsverweigerung von Löhnen bzw. der Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten des Arbeitgebers, die einer Prüfung durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Bundeszollverwaltung (FKS) unterliegen) für die am Bau der „Mall of Berlin“ tätig gewordenen rumänischen Bauarbeiter, denen u.a. nach Angaben der Gewerkschaft Freie Arbeiterinnen- und Arbeiter-Union (FAU) Berlin, der Lohn vorenthalten wurde und wie gedenkt sie diese Beschäftigten bei der Wahrung ihrer sowohl im Grundgesetz in Art. 3 GG i.V.m. dem Sozialstaatsprinzip als auch Art. 7 UN-Sozialpakt verbreiften Rechte auf eine angemessene Entlohnung zu unterstützen?

Asylpolitisches Forum DGB-Jugend

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Es waren interessante Diskussionen, bei denen insbesondere Flüchtlinge zu Wort kamen. Diese Gespräche müssen jetzt intensiv fortgesetzt werden und klare Ergebnisse gefunden werden.

Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Schutzes gegen Diskriminierung aufgrund des Gesundheitszustands (BT- Drs 18/3315)

Obwohl das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) hilft, viele Diskriminierungen zu verringern, weist es noch zahlreiche Lücken auf. Es fehlt ein ausreichender Diskriminierungsschutz für chronisch erkrankte Menschen und Menschen mit Pflegebedarf. Anders als in vielen anderen Ländern Europas und entgegen einer ausdrücklichen Empfehlung der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) sind Diskriminierungen aufgrund des Gesundheitszustands in Deutschland nicht ausdrücklich benannter Bestandteil des gesetzlichen Diskriminierungsschutzes. Großbritannien weist in den Bestimmungen zum Antidiskriminierungsgesetz HIV, Multiple Sklerose und Krebs als chronische Erkrankungen aus, die zu einem Diskriminierungsschutz führen (www.legislation.gov). Die Gesetze in Belgien, Finnland, Frankreich, Lettland, Slowenien, Tschechien und Ungarn schützen vor Diskriminierungen wegen des Gesundheitszustands. Und in den Niederlanden und Rumänien sind chronische Krankheiten als eigenes Diskriminierungsmerkmal genannt (vgl. www.non-discrimination.net). Im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention, die seit dem 26. März 2009 in Deutschland in Kraft ist, sind Menschen mit chronischen Erkrankungen und Menschen mit Pflegebedarf Personen, für die diese UN-Behindertenrechtskonvention gilt.

Statt Rente erst ab 67 – Altersgerechte Übergänge in die Rente für alle Versicherten erleichtern (BT-Drs. 18/3312)

Im Zuge der Verabschiedung des Rentenversicherungs-Leistungsverbesserungsgesetzes hat sich die Große Koalition darauf verständigt, darüber zu beraten, wie zum einen das flexible Weiterarbeiten bis zum regulären Renteneintrittsalter (zukünftig ab 67 Jahren) verbessert werden und zum anderen das Weiterarbeiten nach Erreichen der Regelaltersgrenze attraktiver gemacht werden kann. Während die SPD vor allem den Ausstieg vor dem Erreichen der Regelaltersgrenze für bestimmte Versichertengruppen erleichtern und flexibilisieren will, kann es Teilen der CDU/CSU nicht schnell genug gehen, die Lebensarbeitszeit über die Regelaltersgrenze weiter hinaus zu schieben. So soll doch noch das politische Ziel einer Rente erst ab 70 erreicht werden.