Entwicklungsstand und Umsetzung des Inklusionsgebotes in der Bundesrepublik Deutschland (BT-Drs. 18/3460)

Die UN-Konvention (UN – United Nations) über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) trat am 26. März 2009 in der Bundesrepublik Deutschland rechtsverbindlich in Kraft. Damit gingen der Bund und die Bundesländer die allgemeinen Verpflichtungen (Artikel 4 Absatz 1 UN-BRK, Schattenübersetzung des NETZWERK ARTIKEL 3 e. V.) ein, „die volle Verwirklichung aller Menschenrechte und Grundfreiheiten für alle Menschen mit Behinderungen ohne jede Diskriminierung aufgrund von Behinderung zu gewährleisten und zu fördern.

Refugees Welcome – Willkommenskultur, Miteinander leben und Neues erleben: Gemeinsames Festessen mit Flüchtlingsfamilien

Refugees Welcome – Willkommenskultur, Miteinander leben und Neues erleben: Gemeinsames Festessen mit Flüchtlingsfamilien

„Für partizipative politische Arbeit sind der direkte Kontakt und der kommunikative Austausch unerlässlich. Am Sonntag, dem 14. Dezember lude ich deshalb 60 Flüchtlinge in das Restaurant „Pomodori“ ein, dessen Geschäftsführer Nejdet Güngör ein Weihnachtsessen für Flüchtlingsfamilien zur Verfügung stellte“, erklärt die Bundestagsabgeordnete Azize Tank, Sprecherin für soziale Menschenrechte der Bundestagsfraktion DIE LINKE.

Soziale Menschenrechte achten und Ungerechtigkeit bekämpfen

„Die Kluft zwischen arm und reich wächst beständig weiter und war in Deutschland nie größer. Die soziale Spaltung bedroht den sozialen Zusammenhalt sowie ein solidarisches Zusammenleben in Deutschland. Die Bundesregierung muss sich für die Wahrung Sozialer Menschenrechte – als unteilbaren wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechten – einsetzten und einen Politikwechsel hin zu mehr Verteilungsgerechtigkeit vornehmen“, erklärt die Bundestagsabgeordnete Azize Tank, Sprecherin für soziale Menschenrechte der Bundestagsfraktion DIE LINKE. anlässlich des Internationalen Tages der Menschenrechte.

Entschließungsantrag zum Entwurf eines Gesetzes zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf (BT-Drs. 18/3454)

Seit 1998 steigt die Zahl erwerbstätiger pflegender Angehöriger deutlich, aber nur jede und jeder zweite pflegende erwerbstätige Angehörige setzt neben der Pflege die Erwerbstätigkeit unverändert fort. Viele reduzieren ihre Erwerbstätigkeit für die Pflege einer nahestehenden Person oder geben sie völlig auf. Frauen tun dies wesentlich häufiger als Männer. Insgesamt werden von den 2,63 Millionen pflegebedürftigen Menschen in der Bundesrepublik Deutschland 1,85 Millionen ambulant und von diesen mehr als 1,2 Millionen ausschließlich durch Angehörige versorgt.

Bundesregierung entzieht sich der Verantwortung

Anstatt sich ihrer Verantwortung zu stellen und geeignete Maßnahmen zu treffen, um Arbeitsausbeutung – wie sie in eklatanter Weise beim Bau der ´Mall of Berlin´ mit rumänischen Bauarbeitern vorgekommen ist – zu verhindern, wiegt sich die Bundesregierung in Unwissenheit und entzieht sich ihrer Verpflichtung. Die Achtung der sozialen Menschenrechte gilt umfassend und universell, danach muss die Bundesregierung auch ihr Handeln ausrichten!