Gesundheitsförderung und Prävention konsequent auf die Verminderung sozial bedingter gesundheitlicher Ungleichheit ausrichten (BT-Drs. 18/4322)

Gesundheitsförderung und Prävention zielen darauf ab, für alle und jeden die gesunde Lebenserwartung, also die Zahl guter, gesunder Jahre im Leben zu erhöhen. Sozial Benachteiligte oder Menschen mit niedrigem Sozialstatus haben hier deutlich geringere Chancen. Menschen aus der unteren Einkommensschicht haben in jedem Lebensalter – von der Kindheit bis zum Tod – ein doppelt so hohes Risiko wie wohlhabende Menschen, ernsthaft krank bzw. zum Pflegefall zu werden oder vorzeitig zu sterben. Schwere Erkrankungen zeigen sich in der oberen Einkommensgruppe rund vier Jahre später – ein deutlicher Zugewinn an Lebensqualität. Der Unterschied zwischen Arm und Reich in der Sterblichkeit und bei den gesunden Lebensjahren nimmt nicht etwa ab –er hat sich nach 10 Jahren Hartz IV und Sozialstaatsabbau deutlich vergrößert. Deshalb ist die Verminderung sozial bedingter gesundheitlicher Ungleichheit eine der zentralen politischen Herausforderungen.

„Realitätscheck“ als Handreichung des Auswärtigen Amts zum Ukrainekonflikt (BT-Drs. 18/4275)

Am 18. Februar 2015 hat das Auswärtige Amt einen „Realitätscheck“ zum Ukrainekonflikt an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages verschickt, welcher „in der öffentlichen Diskussion häufig verwendeten Behauptungen zum Ukraine-Konflikt, die auf unrichtigen oder nur teilweise richtigen Fakten beruhen“, begegnen soll. Dieser „Realitätscheck“ wirft aber nach Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller einigen Fragen hinsichtlich der Deutung historischer Daten und Abläufe sowie der Ursachen und des Verlauf des Ukrainekonfliktes auf.

Kleine Anfrage – Anwendung der US-amerikanischen Blockadegesetze gegen Kuba in der Europäischen Union (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf BT-Drs. 18/4083) (BT-Drs. 18/4274)

Das Auswärtige Amt hat am 19. Februar 2015 über das Büro des Staatssekretärs beim Bundesminister des Auswärtigen Stephan Steinlein auf die Kleine Anfrage „Anwendung der US-amerikanischen Blockadegesetze gegen Kuba in der Europäischen Union“ geantwortet Bundestagsdrucksache 18/4083). Aus dieser Antwort geht hervor, dass die Bundesregierung die extraterritoriale Anwendung der US-Blockade gegen Kuba im Rechtsraum der Europäischen Union und damit auch der Bundesrepublik Deutschland für völkerrechtswidrig erachtet. Auch erklärte die Bundesregierung, rechtliche Voraussetzung dafür geschaffen zu haben, die Durchsetzung von Strafmaßnahmen der USA gegen Kuba im Rechtsraum der Bundesrepublik Deutschland zu ahnden. Grundlage hierfür ist die Verordnung (EG) Nr. 2271/96.