Änderungsantrag zum GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (BT -Drs. 18/5125)

Die Linksfraktion ist grundsätzlich dagegen, Kosten von Unternehmen an die Allgemeinheit weiterzureichen – das gilt auch für freiberufliche Hebammen. Wir fordern eine grundlegende und sozial gerechte Lösung: einen gemeinsamen Haftungsfonds für alle Leistungserbringerinnen und –leistungserbringer im Gesundheitsbereich.

Kleine Anfrage – Stellenwert der beruflichen Weiterbildung in der Arbeitsförderung (BT -Drs. 18/5112)

In den zurückliegenden Jahren hat trotz der Debatte um zunehmende Fachkräfteengpässe die berufliche Weiterbildung der Arbeitsförderungen einen enormen Bedeutungsverlust erlitten. In der Anhörung des Deutschen Bundestages zum Thema „Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit“ haben Sachverständige von der Arbeitsmarktpolitik einen stärkeren Beitrag zur Qualifizierung von Arbeitslosen eingefordert. Eine Studie zeigt, dass Weiterbildung bei Erwerbslosen zu einer besseren Integration und zugleich zu höheren Verdiensten führt (IAB-Kurzbericht 8/2015).

Das muss drin sein

Das muss drin sein

Befristung und Leiharbeit stoppen! Mindestsicherung ohne Sanktionen statt Hartz IV! Arbeit umverteilen statt Dauerstress und Existenzangst! Wohnung und Energie bezahlbar machen! Mehr Personal für Bildung, Pflege und Gesundheit! Die Bundestagsfraktion beteiligt sich aktiv an der Kampagne DAS MUSS DRIN SEIN.

Endlich Rente für Ghetto-Beschäftigte – Abkommen über Renten für im Ghetto beschäftigte Juden und Roma in Polen in Kraft

Am 1. Juni 2015 ist das deutsch-polnische Abkommen über Ghetto-Renten in Kraft getreten. Die Vereinbarung ermöglicht die Auszahlung von Ghetto-Renten nach dem Gesetz zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto (ZRBG) an ehemalige Ghettobeschäftigte mit Wohnsitz in Polen. Bislang verhinderte das sogenannte Eingliederungsprinzip eines älteren Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik Polen über Renten- und Unfallversicherung vom 9. Oktober 1975 die Auszahlung von Ghetto-Renten nach Polen.

Ungerechtigkeiten bei Mütterrente in Ostdeutschland und beim Übergangszuschlag beheben (BT-Drs. 18/4972)

Mit dem Rentenversicherungsleistungsverbesserungsgesetz wird die Erziehung vor 1992 geborener Kinder, die bisher mit einem Entgeltpunkt in der Rente berücksichtigt wurde, künftig mit zwei Entgeltpunkten honoriert (die so genannte „Mütterrente“). Allerdings werden Frauen, die ihre Kinder in Ostdeutschland geboren haben, auch weiterhin gegenüber westdeutschen Müttern benachteiligt. Während Frauen pro Kind im Westen ab dem 1. Juli 2015 29,21 Euro mehr Bruttorente im Monat erhalten, sind es im Osten lediglich 27,05 Euro. Den betroffenen ostdeutschen Müttern ist diese Ungleichbehandlung nicht mehr vermittelbar. Jedes Kind muss der Gesellschaft gleich viel wert sein, und zwar unabhängig von seiner geografischen Herkunft. Dies gilt selbstverständlich auch für die Bewertung der bereits anerkannten und zukünftigen Kindererziehungszeiten.