Erziehungsleistung von Adoptiveltern würdigen – Mütterrente anerkennen (BT- Drs. 18/6043)

Zwar werden Adoptiveltern Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung nach denselben Grundsätzen angerechnet wie den leiblichen Eltern, Stief- und Pflegeltern. Mit dem durch das Rentenversicherungs-Leistungsverbesserungsgesetz eingeführten zusätzlichem Jahr Kindererziehungszeit („Mütterrente“) für vor dem 1. Januar 1992 geborene Kinder kann es je nach Zeitpunkt der Adoption jedoch vorkommen, dass die Kindererziehungszeit gar nicht zur Anrechnung kommt. Ist für ein vor 1992 geborenes Kind zum 1. Juli 2014 ein Zuschlag für die Kindererziehungszeit (gemäß § 307d Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI)) zugeordnet worden, ist eine Anerkennung dieser Zeit für die Adoptiveltern rechtlich ausgeschlossen, wenn dieses Kind zum Zeitpunkt der Adoption älter als 12 Monate ist. Dies gilt auch dann, wenn die anspruchsberechtigte Person bereits verstorben ist.

Fraktionsübergreifender Aufruf: Flüchtlinge schützen – Rassismus ächten – Naziterror bekämpfen

Fast täglich brennen Flüchtlingsunterkünfte irgendwo in Deutschland. Allein bis Ende August 2015 wurden mehr als 340 solche Straftaten in diesem Jahr registriert. Im Netz macht sich eine unerträgliche rassistische Hetze gegen Flüchtlinge breit. Menschen, die sich für Flüchtlinge in Deutschland engagieren, werden bedroht. Wer das Asylrecht verteidigt, erhält nur allzu oft menschenverachtende Hasspost. Nazis und Rechtsextreme mobilisieren deutschlandweit gegen Menschen in Not und auf der Flucht. Dabei setzen sie auch auf Terror und Gewalt.

Kleine Anfrage – Mögliche Beitragserhöhungen in der privaten Krankenversicherung (BT – Drs. 18/5831)

Anders als die gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) sind die Unternehmen der privaten Krankenversicherung (PKV) von der Höhe der Verzinsung ihrer Anlagen abhängig. Denn für jede privat Krankenversicherte und jeden privat Krankenversicherten müssen Alterungsrückstellungen in einer gewissen Höhe angespart werden, um das höhere Krankheitsrisiko und damit höhere Beiträge durch Alterung abzufedern. Von der Höhe des Rechnungszinses hängt ab, wie hoch der Beitrag in jüngeren Jahren sein muss, damit die angestrebte Höhe der Alterungsrückstellungen erreicht werden kann.

Kleine Anfrage – Leiharbeit in einzelnen Branchen (BT – Drs. 18/5591)

In der Kleinen Anfrage „Entwicklung der Leiharbeit“ (Bundestagsdrucksache 18/4619) wurde nach den Einsatzbranchen von Leiharbeitskräften gefragt. Die Bundesregierung hat daraufhin geantwortet, dass ihr darüber keine Daten vorliegen.

In der Antwort auf eine Nachfrage zu dieser Kleinen Anfrage hat die Bundesregierung Daten zu Tätigkeitsfeldern von Leiharbeitskräften ausgewiesen, die in der Presse veröffentlicht worden sind (vgl. WELT ONLINE vom 11. Juni 2015: „Linkspartei: Equal Pay schon ab dem ersten Tag“, Abendzeitung München vom 11. Juni 2015: „Metall-Arbeitgeber verteidigen Arbeitsmarkt“). Nach Auskunft der Bundesregierung sind demnach in der Berufshauptgruppe „Metallerzeugung und -bearbeitung, Metallbauberufe“ 11,2 Prozent der Beschäftigten Leiharbeitskräfte. In der Gruppe „Verkehr und Logistik (außer Fahrzeugführung)“ sind es 10,9 Prozent. Damit liegen die Anteile der Leiharbeitsbeschäftigten in diesen beiden Tätigkeitsfeldern bzw. Berufshauptgruppen deutlich über dem Durchschnitt von 2,6 Prozent.

Korruption im Gesundheitswesen effektiv bekämpfen (BT-Drs. 18/5452)

Patientinnen und Patienten müssen darauf vertrauen können, dass die Leistungen im Gesundheitswesen zuallererst ihrem Wohl dienen. Dieses Vertrauen wird beschädigt, wenn der Eindruck entsteht, dass die Interessen Dritter bedient werden oder die persönliche Bereicherung der Behandelnden im Mittelpunkt stehen. Zusätzlich kann die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) durch die Wahl einer unnötig teuren Methode oder Produkts geschädigt werden. Beide Güter sind besonders schützenswert und rechtfertigen eine spezielle Strafnorm, die Angehörige von Heilberufen in ihrer fachlichen Unabhängigkeit stärkt.