Menschen mit divers-kulturellem Hintergrund im Bundestag fördern!

„Weniger als sechs Prozent der Bundestagsabgeordneten haben einen divers-kulturellen Hintergrund (oft als sog. Migrationshintergrund missverstanden) gegenüber einem Anteil von zwanzig Prozent in der Gesamtbevölkerung. Wenn unser Parlament die Gesellschaft abbilden soll und Migrantinnen und Migranten das Stimmgewicht bekommen sollen, das ihnen gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht, dann brauchen wir zukünftig mehr Verantwortung und entsprechend mehr Abgeordnete mit divers-kulturellem Hintergrund im Bundestag als heute. Wir müssen die Personen mit divers-kulturellem Hintergrund im Bundestag stärken. Deshalb fordere ich alle politischen Parteien dazu auf, den Einzug von Menschen aus Einwandererfamilien oder anderen Minderheiten in die Parlamente aktiv zu fördern.“, erklärt Azize Tank, Sprecherin für Soziale Menschenrechte der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag anlässlich ihrer Rede auf der Transatlantic Minority Political Leadership Conference in Washington D.C. (USA).

Flucht ist kein Verbrechen!

„Jeder Menschen hat das Recht auf ein Leben ohne Gewalt und Verfolgung! Weltweit befinden sich 65. Millionen Menschen auf der Flucht. Die Hauptlast bei der Aufnahme von Flüchtlingen tragen dabei vor allem arme Länder: 80 Prozent aller Flüchtlinge werden von sogenannten Entwicklungsländern aufgenommen. Aufgrund der europäischen Abschottungspolitik sind allein im Jahr 2015 über 3.600 Menschen bei dem Versuch in die EU zu kommen im Mittelmeer ertrunken. Das ist ein Armutszeugnis der Europäischen Union.“, erklärt Azize Tank, MdB, Sprecherin für soziale Menschenrechte der Bundestagsfraktion DIE LINKE. anlässlich des Internationalen Tages des Flüchtlings.

Entschlieungsantrag zum Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2016 (BT-Drs. 18/6813).pdf

Für einen Haushalt der sozialen Modernisierung. Jetzt!

Der Bundeshaushalt für 2016 steht vor großen Herausforderungen. Seit der deutschen Einheit war nicht mehr so viel Dynamik gesellschaftlicher Entwicklung in den Etats von Bund, Ländern und Kommunen aufzunehmen und vorausschauend zu planen. Das ist bei Wahrnehmung aller damit verbundenen Risiken auch eine große Chance für eine humanistische und soziale Modernisierung Deutschlands. Die Chancen sind nicht ohne die Risiken zu haben.

Für ein menschenwürdiges Existenz- und Teilhabeminimum (BT-Drs. 18/6589)

Das strategische Ziel der Einführung von Hartz IV war die Ausweitung des Niedriglohnsektors. Um dieses Ziel zu erreichen wurde unter anderem die soziale Sicherung von Erwerbslosen deutlich verschlechtert: Die Arbeitslosenhilfe wurde abgeschafft, die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes drastisch verkürzt, die Leistungshöhe des neu eingeführten Arbeitslosengeldes II auf Sozialhilfeniveau festgelegt und die Anforderungen an Erwerbslose und die Sanktionen massiv verschärft. Die sozialen Rechte von Erwerbslosen wurden durch die Maßnahmen massiv eingeschränkt. Über die disziplinierende Wirkung von Hartz IV wurden die Ansprüche der Erwerbstätigen an Arbeitsbedingungen und Löhne gesenkt. Die Kampfkraft der Gewerkschaften im Verteilungskonflikt wurde so geschwächt. Die Einführung von Hartz IV entsprach damit einer einseitigen Parteinahme im Verteilungskonflikt zwischen Kapital und Arbeit gegen die Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie der Erwerbslosen.

Alle Flüchtlinge willkommen heißen – Gegen eine Politik der Ausgrenzung und Diskriminierung (BT – Drs. 18/6190)

Auf dem so genannten Flüchtlingsgipfel vom 24. September 2015 wurde die Chance für eine faire und gerechte Asyl-Aufnahmepolitik vertan. In der Bevölkerung gibt es eine breite Unterstützung für Schutzsuchende und viele zivilgesellschaftliche Initiativen, die den geflüchteten Menschen tagtäglich ein offenes Willkommen bereiten. Die Bundeskanzlerin erklärte zu Recht, Deutschland solle ein freundliches Gesicht im Umgang mit Flüchtlingen zeigen. Doch die Botschaft desvon ihr maßgeblich mit verantworteten Beschlusses vom 24. September 2015 ist eine andere: Die Bundesregierung setzt wieder vermehrt auf eine Politik der Abschreckung und Entrechtung und auf eine Einteilung der Asylsuchenden in vermeintlich ‚gute‘ und ‚schlechte‘ Flüchtlinge. Nicht zuletzt warnen die beiden Kirchen in Deutschland vor einer solchen stigmatisierenden Unterscheidung in Personen mit und ohne Bleiberechtsperspektive (Gemeinsame Stellungnahme vom 23. September 2015). Das Asylrecht ist ein individuelles Grund- und Menschenrecht, das eine diskriminierende Ungleichbehandlung verbietet. Ob Flüchtlinge eine Bleiberechtsperspektive haben, hängt entscheidend von den gesetzlichen Regelungen und davon ab, ob ihnen Integrationschancen eröffnet werden oder nicht. Eine Politik der Ausgrenzung und Entrechtung ganzer Flüchtlingsgruppen verstärkt bestehende Vorurteile, indem suggeriert wird, dass gegen einen angeblich verbreiteten Asylmissbrauch harte Maßnahmen erforderlich seien. Das ist nicht zuletzt angesichts der dramatisch gestiegenen, rassistisch motivierten Angriffe auf Flüchtlinge und Flüchtlingsheime unverantwortlich.