Gesundheitsförderung und Prävention konsequent auf die Verminderung sozial bedingter gesundheitlicher Ungleichheit ausrichten (BT-Drs. 18/4322)

Gesundheitsförderung und Prävention zielen darauf ab, für alle und jeden die gesunde Lebenserwartung, also die Zahl guter, gesunder Jahre im Leben zu erhöhen. Sozial Benachteiligte oder Menschen mit niedrigem Sozialstatus haben hier deutlich geringere Chancen. Menschen aus der unteren Einkommensschicht haben in jedem Lebensalter – von der Kindheit bis zum Tod – ein doppelt so hohes Risiko wie wohlhabende Menschen, ernsthaft krank bzw. zum Pflegefall zu werden oder vorzeitig zu sterben. Schwere Erkrankungen zeigen sich in der oberen Einkommensgruppe rund vier Jahre später – ein deutlicher Zugewinn an Lebensqualität. Der Unterschied zwischen Arm und Reich in der Sterblichkeit und bei den gesunden Lebensjahren nimmt nicht etwa ab –er hat sich nach 10 Jahren Hartz IV und Sozialstaatsabbau deutlich vergrößert. Deshalb ist die Verminderung sozial bedingter gesundheitlicher Ungleichheit eine der zentralen politischen Herausforderungen.

Kleine Anfrage – Aufwertung der Sozial- und Erziehungsdienste (BT-Drs. 18/4180)

Im Jahr 2009 haben die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di und die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) mit einer neuen Entgelttabelle und den Regelungen zum betrieblichen Gesundheitsschutz bzw. zur betrieblichen Gesundheitsförderung für die Beschäftigten in den Sozial- und Erziehungsdiensten deutliche Verbesserungen erreichen können. Die GEW hat mit anderen Akteuren den Regelungsinhalt eines Bundeskitaqualitätsgesetzes umrissen. Die Handlungen der beiden Gewerkschaften verfolgen das Ziel, die Arbeitsbedingungen für die Sozial- und Erziehungsdienste und damit letztendlich auch die Situation für die betroffenen Familien und Kinder zu verbessern.

Wohnortnahe Gesundheitsversorgung durch bedarfsorientierte Planung sichern (BT-Drs. 18/4187)

Die Sicherstellung der gesundheitlichen und pflegerischen Versorgung ist Teil des sozialstaatlichen Auftrags. Eine wohnortnahe und bedarfsgerechte gesundheitliche Versorgung kann nur dann gewährleistet werden, wenn eine feinstrukturierte Bedarfsplanung erfolgt und auf dieser Grundlage personelle, räumliche und finanzielle Voraussetzungen zur Versorgungssteuerung geschaffen werden.

50 Jahre Europäische Sozialcharta – Deutschlands Verpflichtungen einhalten und die Sozialcharta weiterentwickeln (BT-Drs. 18/4092)

Vor 50 Jahren trat die Europäische Sozialcharta in Kraft. Entsprechend dem Ziel des Europarates, den wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt zu fördern, wurde damit ein neues rechtsverbindliches Instrument neben der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) geschaffen, um die Menschenrechte zu schützen, die zuvor in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen niedergelegt wurden. Damit wurde auch die universelle Geltung und Unteilbarkeit der Menschenrechte bekräftigt und fortentwickelt.

Private Krankenversicherung als Vollversicherung abschaffen – Hochwertige und effiziente Vorsorgung für alle (BT-Drs. 18/4099)

Die Existenz und Ausgestaltung der privaten Krankenversicherung (PKV) hat historische Gründe, denn PKVen gab es bereits vor der Einführung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Im Zuge der Bismarck’schen Sozialgesetzgebung wurden gewisse Bevölkerungsteile als schutzbedürftig definiert und in die GKV einbezogen. Wer qua Gesetz nicht schutzbedürftig war, konnte seinen Krankenversicherungsschutz auch weiterhin über die PKV organisieren. Dieses Prinzip hat bis heute Bestand, auch wenn seit Bestehen der GKV immer größere Teile der Bevölkerung in die Schutzbedürftigkeit einbezogen wurden und mittlerweile fast 90 Prozent der Bevölkerung gesetzlich krankenversichert sind.