Unterschiedliche Wartezeiten von gesetzlich und privat Krankenversicherten (BT-Drs. 18/1768)

Auf dem diesjährigen Ärztetag in Düsseldorf sagte der Präsident der Bundesärztekammer, es sei Tatsache, dass Privatpatienten schneller einen Arzttermin bekämen. Er führte weiter aus: „Dabei wissen wir alle, dass es das bessere Vergütungsmodell, also das bessere Leistungsversprechen der Privaten Krankenversicherung ist, das hier zu schnelleren Terminen führt. Wenn die Funktionäre der Gesetzlichen Krankenversicherung das beklagen, weiß ich eine schnell wirksame und effiziente Therapie dagegen: Vergüten, leisten und regeln Sie wie die PKV! Dann bekommen Ihre Patienten genau so schnell einen Termin.“ (vgl. www.aerztezeitung.de/extras/druckansicht/?sid=861947).

Beabsichtigte und unbeabsichtigte Auswirkungen des Betäubungsmittelrechts überprüfen (BT-Drs. 18/1613)

Vor kurzem hat hat eine Resolution von Strafrechtsprofessorinnen und -professoren Aufsehen erregt, in der die Eignung der Drogenprohibition infrage gestellt und eine Überprüfung der Wirksamkeit des Betäubungsmittelrechts
gefordert wird. Mit 122 Unterzeichnungen wird diese Resolution von fast der Hälfte aller deutschen Strafrechtsprofessorinnen und -professoren unterstützt (http://www.schildowerkreis.de/themen/Resolution_deutscher_Strafrechtsprofessorinnen_und_%E2%80%93professoren_an_die_Abgeordneten_des_Deutschen_Bundestages.php). Zum Unterstützerkreis gehört außerdem ein ehemaliger Bundesverfassungsrichter und alle Mitglieder der Neuen Richtervereinigung sowie die Mitgliedschaft der Deutschen Strafverteidigervereinigung.

Bundestagsmehrheit nutzen – Pille danach jetzt aus der Rezeptpflicht entlassen (BT-Drs. 18/1617)

In der weit überwiegenden Anzahl der europäischen Länder kann die „Pille danach“ auf Basis des Wirkstoffs Levonorgestrel rezeptfrei und komplikationslos in Apotheken gekauft werden. Im Gegensatz zu den Nachbarländern ist der Zugang zu diesem Medikament in der Bundesrepublik Deutschland an eine ärztliche Verschreibung gebunden. Für die betroffenen Frauen führt dies zu einer höchst unbefriedigenden Situation, für die es keine tragfähige Begründung gibt und die deshalb dringend änderungsbedürftig ist.

Versorgungslage, Evidenz und Kosten therapeutischer Verfahren bei Multipler Sklerose (BT-Drs. 18/1015)

In einer Studie für das Bundesversicherungsamt hat Dr. Gabriele Petersen im März 2013 berechnet, dass in Deutschland erheblich mehr Menschen mit Multipler Sklerose (MS) diagnostiziert wurden, als bisher bekannt war. Während bisher von etwa 130 000 Betroffenen ausgegangen wurde, ermittelt Dr. Gabriele Petersen aus den Daten der GKV-Versicherten (GKV = Gesetzliche Krankenversicherung) für das Jahr 2010 mehr als 190 000 Menschen, bei denen mindestens einmal eine MS-Diagnose angegeben worden war. 70 Prozent der Betroffenen sind Frauen.

Auswirkungen des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und der Qualität in der Gesetzlichen Krankenversicherung auf die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung (BT-Drs. 18/1203)

Mit dem GKV-Finanzierungsgesetz (GKV: Gesetzliche Krankenversicherung) wurde der Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung zum 1. Januar 2011 von 14,9 auf 15,5 Prozent erhöht. Damit wurde eine mehr als ausreichende
Finanzierung des Gesundheitsfonds und in Folge auch der Krankenkassen erreicht. Trotz der großen Unterschiede in der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der einzelnen Kassen konnten dadurch Zusatzbeiträge bei den Kassen verhindert werden. Bekanntlich konnten sogar Rücklagen bei Gesundheitsfonds und Kassen aufgebaut werden, wie es sie in dieser Höhe noch nie gab.