Hilferuf für die Flüchtlinge in Kobanî

Mehr als 50 Millionen Flüchtlinge, Asylsuchende und Binnenvertriebene gibt es laut UNHCR derzeit weltweit. So viele wie seit dem 2. Weltkrieg nicht. Davon sind laut „Oxfam Deutschland“ alleine 3 Millionen Syrer/innen beim Hilfswerk UNHCR als Flüchtlinge registriert. Dazu kommen über 10 Millionen Binnenvertriebene. Mehr als die Hälfte der syrischen Bevölkerung ist auf der Flucht. Vor den Kämpfen mit der IS flüchteten über 160.000 Kurden aus den Dörfern um und aus Kobanî in die Türkei.

Sozialrechtliche Diskriminierung beenden – Asylbewerberleistungsgesetz aufheben (BT-Drs. 18/2871)

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Juli 2012 (1 BvL10/10 und 1 BvL 2/11) zum Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) haben Asylsuchende, Geduldete und Flüchtlinge einen Anspruch auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums. Dieses umfasst auch ein Mindestmaß an Teilhabe am kulturellen, gesellschaftlichen und politischen Leben. Die nach Art. 1 Abs. 1 des Grundgesetzes garantierte Menschenwürde ist migrationspolitisch nicht zu relativieren, lautet der Kernsatz dieses Urteils, mit dem das langjährige Prinzip der Abschreckung im Umgang mit Schutzsuchenden für verfassungswidrig erklärt wurde.

Das Gesetz zur Einstufung weiterer Staaten als sichere Herkunftsstaaten darf nicht wirksam werden

Mit einem Offenen Brief wenden sich Bundestagsabgeordnete der Fraktion DIE LINKE. an Bundespräsident Gauck und fordern ihn auf, dem am 19.09.2014 vom Bundesrat beschlossenen ‚Gesetz zur Einstufung weiterer Staaten als sichere Herkunftsstaaten und zur Erleichterung des Arbeitsmarktzugangs für Asylbewerber und geduldete Ausländer‘ die Unterschrift zu verweigern.