Kleine Anfrage – Verbesserungen der gesundheitlichen Versorgung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern (BT-Drs. 18/4566)

Asylbewerberinnen und Asylbewerber erhalten seit dem 1. März 2015 erst dann mehr als eine medizinische Notfallversorgung, wenn sie sich länger als 15 Monate im Geltungsbereich des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) aufhalten. Vor diesem Zeitpunkt erhielten sie erst nach drei Jahren Aufenthaltsdauer eine gesundheitliche Versorgung, die über die medizinische Notfallversorgung hinausgeht (vgl. Markus Kaltenborn: „Die Neufassung des Asylbewerberleistungsgesetzes und das Recht auf Gesundheit“, in: Neue Zeitschrift für Sozialrecht, Heft 5, 2015, S. 161 bis 165, S. 162).

EU-Abschottungspolitik ist direkte Beihilfe zum Mord von Flüchtlingen! Verlogene Schein-Debatte auf dem Rücken von Notleidenden beenden!

„Die Europäische Union, allen voran die Bundesrepublik macht sich mit ihrer Abschottungspolitik und der Verhinderung legaler Einreisemöglichkeiten für Notleidende der Beihilfe für tausendfachen Mord im Mittelmeer mitschuldig! Die menschenverachtende Politik der Asylrechtsverschärfungen und der hanebüchenen Einstufung von Krisengebieten als ‚Sichere Herkunftsstaaten‘ hat erst die Geschäftsgrundlage für die Ausnutzung der Not der Flüchtlinge geschaffen. Die Schein-Debatte über sog. Schlepperkriminalität, die gegenwärtig auf dem Rücken der notleidenden Flüchtlinge ausgetragen wird unterschlägt, dass die Urheber dieser dramatischen Entwicklung nicht an den Küsten Libyens oder Ägyptens zu suchen sind, sondern in den Hauptstädten der Europäischen Union. Solange Europa eine Wirtschafts- und Geopolitik, die mit der Zerstörung von sozialen Lebens-Grundlagen einhergeht, fördert, solange wird es Fluchtursachen geben.“, erklärt die Bundestagsabgeordnete Azize Tank, Sprecherin für Soziale Menschenrechte der Fraktion DIE LINKE., anlässlich anlässlich des EU-Sondergipfels nach dem Tod von mehreren Hundert Flüchtlingen im Mittelmeer.

Kleine Anfrage – Psychosoziale Betreuung und Behandlung von traumatisierten Flüchtlingen (BT-Drs. 18/4579)

Unter dem Titel „Dringender Aufruf zur Sicherstellung der Psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer“ wandte sich die Bundesweite Arbeitsgemeinschaft der psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer (BAfF) am 4. März 2015 an die Öffentlichkeit. Die BAfF vertritt 30 von gemeinnützigen Vereinen getragene Behandlungszentren in Deutschland, die auf die Betreuung und Behandlung traumatisierter Flüchtlinge spezialisiert sind. In dem Aufruf wird eine zum Teil dramatische Finanzsituation der psychosozialen Zentren beschrieben.

Mit Vielfalt Rassismus bekämpfen

„Es ist beängstigend, dass sich Rassismus in weiten Teilen der Mitte der Gesellschaft verfestigt hat und zunehmend offen zur Schau gestellt wird. Wir müssen gemeinsam für soziale Gleichheit sowie für die Unteilbarkeit und Universalität der sozialen Menschenrechte eintreten“, erklärt Azize Tank, Sprecherin für soziale Menschenrechte der Fraktion DIE LINKE, mit Blick auf den Internationalen Tag gegen Rassismus, der morgen begangen wird. „In den seit Herbst letzten Jahres stattfindenden fremdenfeindlichen Aufzügen von Pegida und Co. konnten offensichtlich extreme Rechte Anknüpfungspunkte für ihre menschenverachtende Hetze bei dafür empfänglichen Bürgern finden und diese ermutigen, ihre Missachtung gegenüber als ‚Fremde‘ definierten Menschen frei zu äußern.“