Kommunalpolitischer Dialog 2014

Kommunalpolitischer Dialog 2014

Am 15. 11.14 hielt Azize Tank beim Kommunalpolitischen Dialog des Bezirksverbands Tempelhof-Schöneberg ein Grußwort. Die Vernetzung zwischen Bundes-, Landes- und Kommunaler Ebene, sowie der direkte Kontakt zur Basis und den Bürger_innen, ist eine der wichtigsten Grundlagen der politischen Arbeit und zentral für die heutigen sozialen Kämpfe.

Soziales Existenzminimum ist ein Soziales Menschenrecht – unabhängig von Erwerbstätigkeit und Staatsangehörigkeit!

„Deutschland darf Zuwanderern – auch nach der jüngsten Entscheidung des EuGH- Sozialhilfe nicht verwehren. Der Anspruch auf Sicherung des menschenwürdigen Existenzminimums ist ein unverfügbares Grundrecht und steht als Menschenrecht deutschen und ausländischen Staatsangehörigen gleichermaßen zu. Der EuGH stellte heute lediglich fest, dass bei den beitragsunabhängigen Sozialleistungen nicht europäisches, sondern deutsches Recht die Voraussetzungen für diese Leistungen festlegt.“, erklärt die Bundestagsabgeordnete Azize Tank, Sprecherin für soziale Menschenrechte der Bundestagsfraktion DIE LINKE., anlässlich des Urteils des EuGH zu existenzsichernder Regelleistungen im Fall Dano ./. Jobcenter Leipzig.

Entschließungsantrag zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Freizügigkeitsgesetzes/EU und weiterer Vorschriften (BT-Drs. 18/3080)

Der Bundestag verurteilt die unverantwortliche politische Instrumentalisierung eines angeblich verbreiteten Missbrauchs des EU-Freizügigkeitsrechts und damit zusammenhängender sozialer Rechte in Deutschland. Ohne je-den Beleg für solch einen Missbrauch wurde mit Parolen wie „Wer betrügt, der fliegt“ Wahlkampf betrieben. Mit diesen Kampagnen wurden Ressentiments gegen so genannte „Armutszuwanderer“ geschürt.

Das Gesetz zur Einstufung weiterer Staaten als sichere Herkunftsstaaten darf nicht wirksam werden

Mit einem Offenen Brief wenden sich Bundestagsabgeordnete der Fraktion DIE LINKE. an Bundespräsident Gauck und fordern ihn auf, dem am 19.09.2014 vom Bundesrat beschlossenen ‚Gesetz zur Einstufung weiterer Staaten als sichere Herkunftsstaaten und zur Erleichterung des Arbeitsmarktzugangs für Asylbewerber und geduldete Ausländer‘ die Unterschrift zu verweigern.

Drogentests der Arbeitsagenturen (BT-Drs. 18/2538)

Nach Informationen der „BILD“ vom 3. September 2014 soll die Bundesagentur für Arbeit (BA) 88 000 Drogentests anschaffen, um Erwerbslose und Hartz-IV-Beziehende auf Betäubungsmittelmissbrauch zu überprüfen. Laut dem Bericht sollen mit den Harntests unter anderem Spuren von Amphetamin, Cannabis, Kokain, Ecstasy und auch Antidepressiva nachgewiesen werden können. Nach Angaben eines BA-Sprechers können Arbeitsvermittler und Jobcentermitarbeiter bei Verdacht Drogentests veranlassen, wenn der Kunde zustimmt (vgl. FOCUS Online vom 3. September 2014).