Für einen Mindestlohn ohne Ausnahme

Für einen Mindestlohn ohne Ausnahme

Am 30.06. fand die öffentliche Anhörung im Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales zum Mindestlohn statt. Parallel veranstaltete der DGB ab 10.00 Uhr eine Kundgebung unter dem Motto „Mindestlohn ohne Ausnahme“. Diese Forderung unterstützt DIE LINKE, die sich dafür seit 10 Jahren einsetzt.

Nationale Umsetzung des Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen (BT-Drs. 1801879)

Im März 2014 hat die Europäische Union (EU) einen Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen (EHAP) beschlossen. Dieser Fonds ist für die Zeit zwischen 2014 und 2020 mit einem finanziellen Budget von 3,4 Mrd. Euro ausgestattet. Für Deutschland stehen etwa 79 Mio. Euro zur Verfügung. Bis zum September dieses Jahres muss das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) ein operationelles Programm bei der Europäischen Kommission vorlegen. Dieses operationelle Programm soll in Kooperation mit regionalen, lokalen sowie zivilgesellschaftlichen Akteuren entwickelt und umgesetzt werden.

Keine Ausnahmen bei der Zahlung von Ghetto-Renten!

„Es ist zynisch und skandalös, dass Roma sowie Jüdinnen und Juden mit Wohnsitz in Polen, die unter deutscher Besatzung zu menschenunwürdigen Bedingungen in Ghettos gearbeitet haben, weiterhin von Ghetto-Renten aus Deutschland ausgenommen sind. Auch der Referenten-Entwurf der Bundesregierung zum Gesetz zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto (ZRBG) ändert nichts daran und schließt erneut zahlreiche Menschen von der Zahlbarmachung von Ghetto-Renten aus – ein eklatanter Bruch elementarer Grundsätze des deutschen Sozialversicherungssystems, für welches die Ghetto-Arbeiter damals Beiträge abführen mussten. Dies ist wesentlicher Bestandteil ihres Grundrechts auf soziale Sicherheit, das die Bundesregierung auch im Sinne bindender europäischen Normen missachtet“, erklärt Azize Tank, Sprecherin der Fraktion DIE LINKE für soziale Menschenrechte und Mitglied im Ausschuss für Arbeit und Soziales, anlässlich der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (BT-Drucksache 18/1279). Azize Tank weiter:

Azize Tank erhebt Verfassungsbeschwerde gegen NPD

Ich erwarte, dass das Kammergericht die Berufung des „Heimführungsbeauftragten“ der NPD mit einer klaren Begründung zurückweist und sich der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und des UN-Ausschusses gegen rassistische Diskriminierung (CERD) anschließt.