Materielle Deprivation – Zusammenhang mit Einkommensarmutsrisiko und geringem Einkommen nach dem Sozioökonomischen Panel (BT-Drs. 18/4002)

„Erhebliche materielle Deprivation ist einer von drei Indikatoren, die im Rahmen der EU-Strategie für das Jahr 2020 zur EU-weiten Messung von Armut und sozialer Ausgrenzung verwendet werden. Als erheblich materiell depriviert gelten Personen, die im Rahmen der Stichprobenbefragung EU-SILC bei mindestens vier von neun Fragen zu den Bereichen Miete, Wasser/Strom, Verbindlichkeiten,
Heizung, unerwartete Ausgaben, Mahlzeit mit Fleisch oder Fisch, Urlaub, Auto, Waschmaschine, Farbfernseher und Telefon angeben, über keine entsprechende Ausstattung bzw. Möglichkeit zu verfügen. Die Einkommens und Verbrauchsstichprobe (EVS) und das Sozio-oekonomische Panel (SOEP) beinhalten keine entsprechenden bzw. direkt vergleichbaren Fragen.“ (Antwort der Bundesregierung zu den Schriftliche Fragen 58 und 59 der Abgeordneten Katja Kipping auf Bundestagsdrucksache 18/3519).

Zunehmende Beschäftigung von Frauen (BT-Drs. 18/3999)

Am 8. März 2015 jährt sich zum 104. Mal der Internationale Frauentag. Das Anliegen der Gleichstellung der Geschlechter ist nach wie vor nicht eingelöst. Das gilt insbesondere für die Arbeitswelt. Seit Jahren wächst die Beschäftigung von Frauen. Erst kürzlich berichtete das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung in einem Wochenbericht (DIW Wochenbericht 5/2015), dass die Erwerbsquote der Frauen auf einen historischen Höchststand gestiegen ist.

Generalunternehmer haftbar – Verantwortung übernehmen

Die Bundesregierung bestätigt die Haftung von Generalunternehmen gegenüber Arbeiterinnen und Arbeitern nachgeordneter Unternehmer bzw. Subunternehmer, wenn diese ihren Arbeitgeberverpflichtungen nicht nachkommen. Dabei ist es unerheblich, ob der direkte Arbeitgeber zahlungsunwillig oder –fähig ist. Nach § 14 AEntG, Haftung des Auftragsgebers, ist die Verantwortung gegenüber den Beschäftigten auf die gesamte Auftragskette auszulegen“, so Azize Tank, Sprecherin für Soziale Menschenrechte der Bundestagsfraktion DIE LINKE, bezüglich der Antwort der Bundesregierung auf eine schriftliche Frage zu Missständen beim Bau der „Mall of Berlin“ in Bezug auf Leih- und Werkverträge und die Anwendung des § 14 AEntG in der Praxis.

Gute Arbeit und eine sanktionsfreie Mindestsicherung statt Hartz IV (BT-Drs.18/3549)

Seit dem 1. Januar 2005 ist Hartz IV geltendes Recht. Nach zehn Jahren Erfahrung mit dem Gesetz ist es Zeit für eine kritische Bilanz und eine grundlegende politische Neuausrichtung. Mit Hartz-IV – der Einführung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) – wurde als zentrale Maßnahme die Arbeitslosenhilfe abgeschafft. Parallel wurde im Rahmen der Hartz-Reformen die Leistungsdauer für das Arbeitslosengeld massiv verkürzt.

Entschließungsantrag zum Entwurf eines Gesetzes zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf (BT-Drs. 18/3454)

Seit 1998 steigt die Zahl erwerbstätiger pflegender Angehöriger deutlich, aber nur jede und jeder zweite pflegende erwerbstätige Angehörige setzt neben der Pflege die Erwerbstätigkeit unverändert fort. Viele reduzieren ihre Erwerbstätigkeit für die Pflege einer nahestehenden Person oder geben sie völlig auf. Frauen tun dies wesentlich häufiger als Männer. Insgesamt werden von den 2,63 Millionen pflegebedürftigen Menschen in der Bundesrepublik Deutschland 1,85 Millionen ambulant und von diesen mehr als 1,2 Millionen ausschließlich durch Angehörige versorgt.