Kleine Anfrage – Auswirkung der beitrags- und steuerfreien Entgeltumwandlung bei der betrieblichen Altersversorgung auf die Sozialversicherungen sowie die Finanzen des Bundes (BT-Drs. 18/4362)

„Die abgabenfreie Entgeltumwandlung ist ein Teil der politisch gewollten Umbaustrategie in der Alterssicherung in Deutschland, hin zu mehr Kapitalfundierung, einer Entlastung des Staates wie (z. T.) der Arbeitgeber“, so führte der langjährige Vorsitzende des Sozialbeirats, Prof. Dr. Winfried Schmähl, in seiner Stellungnahme zur Entfristung der abgabenfreien Entgeltumwandlung im Rahmen der Anhörung zum „Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der betrieblichen Altersversorgung“ im Jahr 2007 einleitend aus (vgl. Ausschussdrucksache 16(11)762 (neu)).

Gleichen Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit für Frauen und Männer durchsetzten (BT-Drs. 18/4321)

Seit nahezu 60 Jahren gilt der Grundsatz des gleichen Entgelts bei gleicher bzw. gleichwertiger Arbeit für Frauen und Männer in der Europäischen Union. Seit bald 20 Jahren ist Deutschland durch den Amsterdamer Vertrag zur Sicherstellung der Entgeltgleichheit verpflichtet. Und seit fast zehn Jahren verbietet auch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) Entgeltdiskriminierung zwischen den Geschlechtern. Dennoch liegt der Verdienstabstand zwischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Deutschland seit über 15 Jahren auf einem konstant hohen Niveau von über 20 Prozent. Während andere europäische Länder ihren Gender Pay Gap erfolgreich schmälern, rangiert Deutschland inzwischen auf dem drittletzten Platz – nur in Österreich und Estland werden Frauen beim Lohn noch mehr diskriminiert. Weder Appelle zum jährlichen „Equal Pay Day“ noch Selbstverpflichtungen haben daran etwas geändert. Deshalb ist es dringend erforderlich, verpflichtende Maßnahmen zur Beseitigung der Entgeltungleichheit zwischen Frauen und Männern festzulegen.

Kleine Anfrage – Aufwertung der Sozial- und Erziehungsdienste (BT-Drs. 18/4180)

Im Jahr 2009 haben die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di und die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) mit einer neuen Entgelttabelle und den Regelungen zum betrieblichen Gesundheitsschutz bzw. zur betrieblichen Gesundheitsförderung für die Beschäftigten in den Sozial- und Erziehungsdiensten deutliche Verbesserungen erreichen können. Die GEW hat mit anderen Akteuren den Regelungsinhalt eines Bundeskitaqualitätsgesetzes umrissen. Die Handlungen der beiden Gewerkschaften verfolgen das Ziel, die Arbeitsbedingungen für die Sozial- und Erziehungsdienste und damit letztendlich auch die Situation für die betroffenen Familien und Kinder zu verbessern.

50 Jahre Europäische Sozialcharta – Deutschlands Verpflichtungen einhalten und die Sozialcharta weiterentwickeln (BT-Drs. 18/4092)

Vor 50 Jahren trat die Europäische Sozialcharta in Kraft. Entsprechend dem Ziel des Europarates, den wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt zu fördern, wurde damit ein neues rechtsverbindliches Instrument neben der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) geschaffen, um die Menschenrechte zu schützen, die zuvor in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen niedergelegt wurden. Damit wurde auch die universelle Geltung und Unteilbarkeit der Menschenrechte bekräftigt und fortentwickelt.