Das Recht auf Ausbildung umsetzen (BT-Drs. 18/1454)

Der Berufsbildungsbericht 2014 der Bundesregierung macht deutlich: Trotz einer stabilen wirtschaftlichen Lage haben sich die Chancen für junge Menschen auf eine berufliche Ausbildung im dualen System weiter verschlechtert. Allein die Zahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge sank im Jahr 2013 gegenüber dem Vorjahr um mehr als 20 000 auf 530 714. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) spricht in seinem Votum zum Berufsbildungsbericht von „mit Abstand niedrigstem Wert seit der Deutschen Einheit“.

Schlussfolgerungen aus dem Zwischenbericht des Staatssekretärsausschusses zur so genannten Armutsmigration (BT-Drs. 18/1014)

Mit Beschluss vom 8. Januar 2014 setzte die Bundesregierung einen Staatssekretärsausschuss unter Beteiligung von elf Ressorts ein, dessen Zielsetzung ist, „Rechtsfragen und Herausforderungen bei der Inanspruchnahme der sozialen Sicherungssysteme durch Angehörige der EU-Mitgliedstaaten“ zu klären. Hintergrund für die Einsetzung des Ausschusses war die seit 1. Januar 2014 geltende völlige Freizügigkeit auch für rumänische und bulgarische EU-Staatsangehörige. In dessen Zuge hatten Ende 2013 und Anfang 2014 verschiedene Politikerinnen und Politiker einen Missbrauch der sozialen Sicherungssysteme beschworen und nach Auffassung der Fragesteller in einer teils rassistischen und chauvinistischen Art gegen EU-Bürgerinnen und -Bürger gehetzt. Unter der Überschrift „Wer betrügt, der fliegt“ hatte die Regierungspartei CSU den Ton dieser Debatte vorgegeben.

Zugang zum Arbeitslosengeld für kurzzeitig Beschäftigte (BT-Drs. 18/1061)

Im Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) gibt es mit § 142 Absatz 2 eine Regelung, die überwiegend kurzzeitig Beschäftigten unter bestimmten Bedingungen einen Zugang zum Arbeitslosengeld ermöglichen soll, auch für den Fall, dass sie nicht innerhalb der Rahmenfrist von zwei Jahren eine Versicherungszeit von zwölf Monaten nachweisen können. Bisherige Teilevaluierungen zeigen jedoch, dass die bis Ende 2014 geltende Regelung nur eine kleine Minderheit der kurzzeitig Beschäftigten nutzen kann (IAB-Kurzbericht 19/2012; IAB = Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit). Das betrifft gerade auch die Kulturschaffenden, für die diese Regelung aufgrund ihrer besonderen Beschäftigungssituationen insbesondere gedacht war.

Abschaffung der Zwangsverrentung von SGB-II-Leistungsberechtigten (BT-Drs. 18/589)

Seit dem Jahresbeginn 2008 droht auf Grund der Regelung des § 12a des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) jährlich Zehntausenden von SGB-II-Leistungsberechtigten ab 63 Jahren eine zwangsweise vorgezogene Verrentung. Leistungsberechtigte, die die Voraussetzungen für eine Altersrente erfüllen, werden systematisch von den Jobcentern aufgefordert, einen Rentenantrag zu stellen. Sofern die betroffenen Menschen einen derartigen Antrag nicht in die Wege leiten, stellen die Jobcenter selbst den Antrag auf Verrentung. Der rentenrechtliche Grundsatz, dass ausschließlich die betroffenen Personen über ihren Antrag auf eine vorzeitige Rente entscheiden, wird ausgehebelt. Der Wille des betroffenen Menschen spielt keine Rolle. Daher handelt es sich um einen massiven Eingriff in die Grundrechte der Betroffenen – um eine Zwangsverrentung.

Mindestlohn in Höhe von 10 Euro pro Stunde einführen (BT-Drs. 18/590)

Die Einführung eines flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohns in Deutschland ist lange überfällig. Daher ist das Vorhaben der Großen Koalition, einen Mindestlohn endlich Realität werden zu lassen, vom Grunde her zu begrüßen. Die konkrete Ausgestaltung, wie sie im Koalitionsvertrag formuliert wurde, weist allerdings eine Reihe von Mängeln auf.