Für einen Mindestlohn ohne Ausnahme

Für einen Mindestlohn ohne Ausnahme

Am 30.06. fand die öffentliche Anhörung im Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales zum Mindestlohn statt. Parallel veranstaltete der DGB ab 10.00 Uhr eine Kundgebung unter dem Motto „Mindestlohn ohne Ausnahme“. Diese Forderung unterstützt DIE LINKE, die sich dafür seit 10 Jahren einsetzt.

Änderungsantrag zum Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2014 (BT-Drs. 18/1826)

Daten des 4. Armuts- und Reichtumsberichts der Bundesregierung zeigen einen dramatischen Zustand der ungleichen Verteilung des gesellschaftlichen Reichtums in Deutschland: Der Anteil der reichsten 10 Prozent verfügt über mehr als 50 Prozent des gesamten Vermögens. Gleichzeitig verfügt die untere Hälfte über fast überhaupt kein Vermögen (vgl. 4. Armuts- und Reichtumsbericht, vgl. jüngst: DIW Wochenbericht 9/2014, 1151 ff.). Die vorübergehenden Einbußen durch die Finanzmarktkrise 2008 haben die Vermögenden schon längst wieder kompensiert.

Entschließungsantrag zum Entwurf eines Gesetzes über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung (BT-Drs. 18/1508)

Es ist richtig, dass diejenigen, die lange und hart gearbeitet haben, nicht mehr durch Rentenabschläge bestraft werden. Sie alle haben Anerkennung für ihre erbrachte Beitragsleistung – und damit auch für ihre Lebensleistung – verdient.
Das RV-Leistungsverbesserungsgesetz sieht die Ausweitung der im Jahr 2008 eingeführten Rente für besonders langjährig Versicherte durch eine Sonderregelung vor. Die vorübergehende und zeitlich befristete abschlagsfreie Rente ab 63. In Zukunft gilt: Wer 45 Jahre Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat, kann vorübergehend abschlagsfrei ab 63 Jahren in Rente gehen.