Streikrecht ist soziales Menschenrecht

Streikrecht ist soziales Menschenrecht

An der Kundgebung am Freitag, 07.11.2014 der GdL vor dem Bahntower am Potsdamer Platz nahm auch Azize Tank, Sprecherin für Soziale Menschenrechte teil. Sie solidarisiert sich mit den Streikenden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, teil deren Anliegen und hat Verständnis für deren Streik!

Das Streikrecht als soziales Menschenrecht darf nicht angetastet werden!

„Die massive Hetze gegen die streikenden Arbeiterinnen und Arbeiter der Lokführergewerkschaft GdL darf nicht weiter hingenommen werden! Jede und Jeder hat das Recht, zur Förderung und zum Schutz seiner wirtschaftlichen und sozialen Interessen, Gewerkschaften zu bilden und für einen Tarifvertrag zu kämpfen. Die Koalitionsfreiheit und das Streikrecht sind zentrale Errungenschaften sozialer Kämpfe, die nicht nur grundrechtlich verbürgt sind. Durch die Ratifikation des UN-Sozialpaktes ist die Streikfreiheit als international anerkanntes Soziales Menschenrecht auch für die Bundesrepublik rechtsverbindlich geworden.

Entwurf eines Gesetzes für mehr Kontinuität der Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung (Beitragssatzgesetz 2014) (BT-Drs. 18/3042)

Nach der bestehenden Gesetzeslage muss der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung vom 1. Januar eines Jahres an verändert werden, wenn am 31. Dezember desselben Jahres bei Beibehaltung des bisherigen Beitragssatzes die Mittel der Nachhaltigkeitsrücklage den Korridor zwischen dem 0,2fachen und dem 1,5fachen der durchschnittlichen Ausgaben der allgemeinen Rentenversicherung in einem Kalendermonat voraussichtlich unterschritten bzw. überschritten wird (§ 158 Abs. 1 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch – SGB VI). Aktuell wird zum 1. Januar 2015 eine Beitragssatzsenkung von 0,2 Prozentpunkten erwartet: Der Beitragssatz zur allgemeinen Rentenversicherung müsste demnach von 18,9 Prozent auf 18,7 Prozent sinken. Angesichts des seit Jahren sinkenden Rentenniveaus, der erkennbaren Gefahr drohender Altersarmut und
vor dem Hintergrund der unsicheren konjunkturellen Entwicklung im Zuge der noch immer schwelenden Finanz- und Eurokrise wäre eine Beitragssatzsenkung die falsche Antwort auf diese Herausforderungen.

Befristete Beschäftigte in Jobcentern (BT-Drs. 18/2779)

Befristete Arbeitsverträge werden in der heutigen Arbeitswelt immer mehr zur Normalität. Nahezu jeder zweite neu abgeschlossene Arbeitsvertrag ist heutzutage befristet (vgl. Bundestagsdrucksache 18/1029). Auch Beschäftigte in
Jobcentern sind oft nur befristet eingestellt. So berichtete das ZDF in seiner Sendung „Frontal21“ am 9. September 2014 von der Praxis mehrerer Jobcenter, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nur befristet einzustellen.

Kurzzeitig Beschäftigten vollständigen Zugang zur Arbeitslosenversicherung ermöglichen (BT-Drs. 18/2786)

Viele befristet Beschäftigte haben nur noch Arbeitsverträge von kurzer Dauer. 2010 gab es etwa 4,2 Millionen Beschäftigungsverhältnisse, die kürzer als 10 Wochen dauerten. Das waren 14 Prozent der knapp 30 Millionen
sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (IAB-Forschungsbericht 9/2012, neuere Daten liegen nicht vor). Viele der betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind im Fall von Erwerbslosigkeit nicht durch die Arbeitslosenversicherung abgesichert.