Internationaler Frauentag im Wahlkreisbüro von Azize Tank

Internationaler Frauentag im Wahlkreisbüro von Azize Tank

Am 8. März wurde der Weltfrauentag im Wahlkreisbüro von Azize Tank, MdB mit einer Lesung von Reden und Briefen gegen den Krieg und für den Frieden von Rosa Luxemburg gefeiert. Mehr als 50 Frauen waren zu Gast! Nach einem Prolog von Astrid Roeken las Daphna Rosenthal Texte von Rosa Luxemburg. Uschi Syring-Dargies und Tania Alon sorgten für die musikalische Begleitung.

Menschenrechts-ExpertInnen sind sich einig: Soziale Grundrechte müssen endlich ins Grundgesetz!

Menschenrechts-ExpertInnen sind sich einig: Soziale Grundrechte müssen endlich ins Grundgesetz!

Am 3. März 2016 fand auf Initiative der Abgeordneten Azize Tank im Deutschen Bundestag ein Fachgespräch zum Thema „Soziale Menschenrechte im Fokus – Aufbruch oder Stillstand? Aufnahme sozialer Grundrechte ins Grundgesetz“. Als ReferentInnen nahmen daran teil Dr. Claudia Mahler vom Deutschen Institut für Menschenrechte (DIMR); Prof. Dr. Martin Kutscha; Prof. Dr. Eberhard Eichenhofer sowie Wolfgang Nešković.

»Soziale Grundrechte müssen endlich ins Grundgesetz!«

Soziale Menschenrechte sind das Fundament einer demokratischen Gesellschaft. Soziale Menschenrechte sind einklagbare Ansprüche von Menschen, die diesen als handelnde Akteure einer Gesellschaft die Teilhabe am politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Leben ermöglichen. Dabei können wirtschaftliche Menschenrechte wie das Recht auf Arbeit, Bildung von Gewerkschaften, Streik oder die Inklusion von Menschen mit Behinderungen in den allgemeinen Arbeitsmarkt genannt werden. Soziale Menschenrechte sind beispielsweise das Recht auf Gesundheit und Pflege, soziale Sicherung, angemessenen Wohnraum. Außerdem fallen darunter kulturelle Menschenrechte wie das Recht auf Bildung, sexuelle Selbstbestimmung oder das Recht auf Teilnahme am kulturellen Leben.

Soziale Menschenrechte von Menschen mit Behinderung und Diskriminierungen beim Zugang zum Arbeitsmarkt

Während soziale Rechte des UN-Sozialpaktes im Rang einfachen Bundesrechts in die deutsche Rechtsordnung übernommen wurden, konkretisiert und spezifiziert die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) die universellen Menschenrechte aus der Perspektive von Menschen mit Beeinträchtigungen vor dem Hintergrund ihrer Lebenslagen und bekräftigt die Notwendigkeit, diese gesamtgesellschaftlich in der Praxis umzusetzen. Eine Anerkennung dieser Rechte bedeutet nicht lediglich die Pflicht zum Abbau von Zugangsbeschränkungen zu diesen Rechten, sondern ist vielmehr Ausdruck einer substanziellen Neuausrichtung menschenrechtlicher Begriffe im Verständnis von staatlichen Menschenrechtsverpflichtungen.