Kleine Anfrage – Rolle der Türkei im Bürgerkrieg in Syrien und Auswirkungen auf die NATO Operation Active Fence (BT-Drs. 18/4320)

Der Deutsche Bundestag hat am 14. Dezember 2012 erstmals der Entsendung bewaffneter Streitkräfte zur Verstärkung der integrierten Luftverteidigung der NATO (Organisation des Nordatlantikvertrages) in der Türkei zugestimmt. Ziel der NATO-Operation „Active Fence Turkey“ (AF TUR) soll der Schutz der territorialen Integrität des NATO-Bündnispartners vor Angriffen aus Syrien sein. Die Türkei hatte diesbezüglich die NATO um Bündnisbeistand ersucht und beruft sich auf ihr Recht auf kollektive Selbstverteidigung nach Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen. Den Grund für das Beistandsersuchen Ankaras bildete der fehlgeleitete Beschuss mit Mörsergranaten aus dem benachbarten Syrien, durch den auf türkischer Seite Zivilistinnen und Zivilisten getötet bzw. verletzt wurden. Allerdings hat selbst die türkische Regierung den grenzüberschreitenden Beschuss als nicht vorsätzlich und nicht gegen die Türkei gerichtet bewertet.

„Realitätscheck“ als Handreichung des Auswärtigen Amts zum Ukrainekonflikt (BT-Drs. 18/4275)

Am 18. Februar 2015 hat das Auswärtige Amt einen „Realitätscheck“ zum Ukrainekonflikt an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages verschickt, welcher „in der öffentlichen Diskussion häufig verwendeten Behauptungen zum Ukraine-Konflikt, die auf unrichtigen oder nur teilweise richtigen Fakten beruhen“, begegnen soll. Dieser „Realitätscheck“ wirft aber nach Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller einigen Fragen hinsichtlich der Deutung historischer Daten und Abläufe sowie der Ursachen und des Verlauf des Ukrainekonfliktes auf.

Kleine Anfrage – Anwendung der US-amerikanischen Blockadegesetze gegen Kuba in der Europäischen Union (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf BT-Drs. 18/4083) (BT-Drs. 18/4274)

Das Auswärtige Amt hat am 19. Februar 2015 über das Büro des Staatssekretärs beim Bundesminister des Auswärtigen Stephan Steinlein auf die Kleine Anfrage „Anwendung der US-amerikanischen Blockadegesetze gegen Kuba in der Europäischen Union“ geantwortet Bundestagsdrucksache 18/4083). Aus dieser Antwort geht hervor, dass die Bundesregierung die extraterritoriale Anwendung der US-Blockade gegen Kuba im Rechtsraum der Europäischen Union und damit auch der Bundesrepublik Deutschland für völkerrechtswidrig erachtet. Auch erklärte die Bundesregierung, rechtliche Voraussetzung dafür geschaffen zu haben, die Durchsetzung von Strafmaßnahmen der USA gegen Kuba im Rechtsraum der Bundesrepublik Deutschland zu ahnden. Grundlage hierfür ist die Verordnung (EG) Nr. 2271/96.

Kleine Anfrage -Mögliche Personalprobleme durch die Einführung des Vier-Augen-Prinzips bei der Leistungsgewährung in den Jobcentern als gemeinsame Einrichtungen (BT-Drs. 18/4190)

Seit dem 1. Januar 2015 wird in den Jobcentern, die als gemeinsamen Einrichtungen (gE) der Bundesagentur für Arbeit und der Kommune betrieben werden, die Handlungsanweisung HEGA 12/14-15 zur Erhöhung der „Kassensicherheit“ in den IT-Verfahren“ angewandt. Die Einführung und Umsetzung der Anweisung hat bei den Personalvertretungen vieler Jobcenter zu massiven Unmutsäußerungen geführt. Dies resultiert insbesondere daraus, dass die Personalvertretungen vor Ort vor der Verabschiedung der Handlungsanweisung in keiner Weise einbezogen wurden. Festgestellt und weiterhin befürchtet wird insbesondere durch die Personalräte, dass sich der Personalaufwand im Bereich der Leistungsbearbeitung erheblich erhöht.

Kleine Anfrage – Aufwertung der Sozial- und Erziehungsdienste (BT-Drs. 18/4180)

Im Jahr 2009 haben die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di und die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) mit einer neuen Entgelttabelle und den Regelungen zum betrieblichen Gesundheitsschutz bzw. zur betrieblichen Gesundheitsförderung für die Beschäftigten in den Sozial- und Erziehungsdiensten deutliche Verbesserungen erreichen können. Die GEW hat mit anderen Akteuren den Regelungsinhalt eines Bundeskitaqualitätsgesetzes umrissen. Die Handlungen der beiden Gewerkschaften verfolgen das Ziel, die Arbeitsbedingungen für die Sozial- und Erziehungsdienste und damit letztendlich auch die Situation für die betroffenen Familien und Kinder zu verbessern.

  • Azize Tank, MdB

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  • Parlamentarische Initiativen

    Fachgespräch „Wie weit noch zur Verwirklichung des Sozialen Menschenrechts auf ein Höchstmaß an Gesundheit?“ im Haus der Demokratie und Menschenrechte

    Wie weit noch zur Verwirklichung des Sozialen Menschenrechts auf ein Höchstmaß an Gesundheit lautete der Titel des Fachgesprächs am 4. Juli, ausgerichtet von Azize Tank, MdB, Sprecherin für Soziale Menschenrechte der Linksfraktion im Bundestag in Kooperation mit der Eberhard-Schultz-Stiftung für Soziale Menschenrechte und Partizipation.

    Lügen haben kurze Beine! Falsche Behauptungen der SPD bei Angriff auf Soziale Grundrechte!

    Die Kollegen der Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD waren sichtbar entrüstet und an einem wunden Punkt getroffen. Es reicht nämlich nicht von „sozialer Gerechtigkeit“ zu schwadronieren und die Menschen in der Bundesrepublik zugleich als unmündige Objekten dem Zugriff einer verfehlten Sozialpolitik auszuliefern.

    Dies bestätigt einmal mehr, dass einklagbare Soziale Menschenrechte eine Notwendigkeit darstellen. Nur so kann das Vertrauen in das Grundgesetz und die demokratischen Institutionen zurückgewonnen werden. Den Herausforderungen einer globalisierten Welt muss sich auch die SPD stellen, die mit der Agenda 2010 für soziale Verwerfungen selbst verantwortlich ist. Ein derart ignorantes Verhältnis zu Sozialen Menschenrechten widerspricht nicht nur den längst von der Bundesregierung eingegangenen völkerrechtlichen Verpflichtungen sondern auch der deutschen Verfassungstradition.

    Die LINKE will einklagbare Soziale Grundrechte im Grundgesetz verankern

    Die im UN-Sozialpakt, der Europäischen Sozialcharta und der EU-Grundrechtecharta verankerten Sozialen Menschenrechte sind im Gegensatz zu den bürgerlichen und politischen Menschenrechten nicht als Grundrechte im Grundgesetz verankert. Deshalb können sie nicht mit einer Verfassungsbeschwerde eingeklagt werden. 68 Jahre nach Verkündung des Grundgesetzes muss diese Lücke endlich geschlossen werden! Deshalb hat die Fraktion Die LINKE. im Bundestag einen Gesetzesentwurf zur Aufnahme Sozialer Grundrechte ins Grundgesetz eingebracht (BT-Drs. 18/10860), der am 18. Mai im Deutschen Bundestag debattiert wird, erklärt Azize Tank, MdB, Sprecherin für soziale Menschenrechte der Bundestagsfraktion DIE LINKE und Mitglied im Ausschuss für Arbeit und Soziales.

    Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz: Berichterstatter-Gespräch zur Aufnahme Sozialer Grundrechte ins Grundgesetz

    Am 26. April 2017 fand im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages ein erweitertes Berichterstattergespräch zum Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE „Aufnahme Sozialer Grundrechte ins Grundgesetz“ auf BT-Drucksache 18/10860.

    An dem Expertentreffen nahmen vier Sachverständige teil: Prof. Dr. Dr. h.c. Eberhard Eichenhofer i. R. von der Friedrich-Schiller-Universität Jena/Berlin; Prof. Dr. Michael Brenner Friedrich-Schiller-Universität Jena; Prof. Dr. Hans Michael Heinig Universität Göttingen sowie Prof. Dr. Christian Waldhoff von der Humboldt-Universität zu Berlin.