Kleine Anfrage – Höhe des Arbeitslosengeldes und Anzahl der alleinstehenden Arbeitslosengeldbeziehenden mit Anspruch auf Wohngeld bzw. ausstockende Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (BT-Drs. 18/4503)

Die Zahlung des Arbeitslosengeldes ist im Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) geregelt. Die Höhe ist abhängig von dem beitragspflichtigen Arbeitsentgelt vor dem Leistungsanspruch. Bei geringer Höhe des Arbeitslosengeldes und bei bestimmten Miethöhen haben Arbeitslosengeldbeziehende Anspruch auf Wohngeld bzw. aufstockende Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II). Diese weiteren Leistungssysteme erreichen die Anspruchsberechtigten aus unterschiedlichen Gründen nicht.

Kleine Anfrage – Aufwertung der Sozial- und Erziehungsdienste (Nachfrage zu Antwort der BR auf Kleine Anfrage 18/4411) (BT-Drs. 18/4487)

In der Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. „Aufwertung der Sozial- und Erziehungsdienste“ (Bundestagsdrucksache 18/4411) hat die Bundesregierung zu den Fragen 26 bis 31 geantwortet, dass ihr keine Erkenntnisse vorliegen zur Höhe der Arbeitsunfähigkeitstage und deren zugrunde liegende Diagnosegruppe, über die Anzahl der Arbeitsunfähigkeitstage in Millionen aufgrund von psychischen Belastungen und über durchschnittliche Arbeitsunfähigkeitstage je 100 Versicherte aufgrund von psychischen Belastungen und deren gesamtgesellschaftliche Kosten. Dies ist verwunderlich, da der Bundesregierung in der Vergangenheit sehr wohl Erkenntnisse über gleiche Umstände vorlagen.

Kleine Anfrage – Polyfluorierte Chemikalien im Umfeld der Militärbasis der Vereinigten Staaten von Amerika in Ansbach-Katterbach (BT-Drs. 18/4387)

In den letzten Monaten wurden in der Umgebung des Flugplatzes Ansbach-Katterbach und auf dem Flugplatz selbst viele Umweltproben genommen und auf polyfluorierte Chemikalien (PFC) untersucht. In Proben auf dem Flugfeld selbst wurden deutliche Überschreitungen um das bis zu 800-fache der gültigen Schwellenwerte von Perfluoroctansäure festgestellt (vgl. z. B. Fränkische Landeszeitung vom 29. Januar 2015). In vier von fünf untersuchten Quellen wurden PFC gefunden in Konzentrationen knapp unter bis hin zum dreifachen des Schwellenwertes (vgl. Fränkische Landeszeitung vom 27. Januar 2015). Abgesehen davon gab es auch zahlreiche Funde unterhalb des Schwellenwertes, wie eine Belastung in Hühnereiern und einem Hausbrunnen (ebd.). Diese Stoffe wirken toxisch auf Mensch und Tier und stehen im Verdacht, krebserregend zu sein.

Kleine Anfrage – Einführung und Umsetzung eines neuen Pflegebegriffs (BT-Drs. 18/4384)

Seit der Einführung der Pflegeversicherung im Jahr 1995 ist der ihr zugrunde liegende verrichtungsbezogene Pflegebegriff zu eng. Eine grundlegende Reform der Pflegeversicherung (Elftes Buch Sozialgesetzbuch – SGB XI) ist seit langem überfällig. Seit dem Jahr 2009 liegen dazu Empfehlungen durch von Bundesregierungen eingesetzte Beiräte für einen erweiterten Pflegebegriff und für ein neues Begutachtungsverfahren zur Feststellung des Pflegebedarfs vor (Bericht des Beirats zur Überprüfung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs, 2009, www.bmg.bund.de/fileadmin/dateien/Publikationen/Pflege/Berichte/Bericht_des_Beirats_zur_Ueberpruefung_des_Pflegebeduerftigkeitsbegriffs.pdf). Die gesetzliche Grundlage zur Umsetzung des im Jahr 2009 neu entwickelten (und 2013 erneut bestätigten) Pflegebegriffs und das neue Begutachtungsverfahren wurden jedoch bis heute noch nicht geschaffen.

Kleine Anfrage – Auswirkung der beitrags- und steuerfreien Entgeltumwandlung bei der betrieblichen Altersversorgung auf die Sozialversicherungen sowie die Finanzen des Bundes (BT-Drs. 18/4362)

„Die abgabenfreie Entgeltumwandlung ist ein Teil der politisch gewollten Umbaustrategie in der Alterssicherung in Deutschland, hin zu mehr Kapitalfundierung, einer Entlastung des Staates wie (z. T.) der Arbeitgeber“, so führte der langjährige Vorsitzende des Sozialbeirats, Prof. Dr. Winfried Schmähl, in seiner Stellungnahme zur Entfristung der abgabenfreien Entgeltumwandlung im Rahmen der Anhörung zum „Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der betrieblichen Altersversorgung“ im Jahr 2007 einleitend aus (vgl. Ausschussdrucksache 16(11)762 (neu)).

  • Azize Tank, MdB

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  • Parlamentarische Initiativen

    Fachgespräch „Wie weit noch zur Verwirklichung des Sozialen Menschenrechts auf ein Höchstmaß an Gesundheit?“ im Haus der Demokratie und Menschenrechte

    Wie weit noch zur Verwirklichung des Sozialen Menschenrechts auf ein Höchstmaß an Gesundheit lautete der Titel des Fachgesprächs am 4. Juli, ausgerichtet von Azize Tank, MdB, Sprecherin für Soziale Menschenrechte der Linksfraktion im Bundestag in Kooperation mit der Eberhard-Schultz-Stiftung für Soziale Menschenrechte und Partizipation.

    Lügen haben kurze Beine! Falsche Behauptungen der SPD bei Angriff auf Soziale Grundrechte!

    Die Kollegen der Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD waren sichtbar entrüstet und an einem wunden Punkt getroffen. Es reicht nämlich nicht von „sozialer Gerechtigkeit“ zu schwadronieren und die Menschen in der Bundesrepublik zugleich als unmündige Objekten dem Zugriff einer verfehlten Sozialpolitik auszuliefern.

    Dies bestätigt einmal mehr, dass einklagbare Soziale Menschenrechte eine Notwendigkeit darstellen. Nur so kann das Vertrauen in das Grundgesetz und die demokratischen Institutionen zurückgewonnen werden. Den Herausforderungen einer globalisierten Welt muss sich auch die SPD stellen, die mit der Agenda 2010 für soziale Verwerfungen selbst verantwortlich ist. Ein derart ignorantes Verhältnis zu Sozialen Menschenrechten widerspricht nicht nur den längst von der Bundesregierung eingegangenen völkerrechtlichen Verpflichtungen sondern auch der deutschen Verfassungstradition.

    Die LINKE will einklagbare Soziale Grundrechte im Grundgesetz verankern

    Die im UN-Sozialpakt, der Europäischen Sozialcharta und der EU-Grundrechtecharta verankerten Sozialen Menschenrechte sind im Gegensatz zu den bürgerlichen und politischen Menschenrechten nicht als Grundrechte im Grundgesetz verankert. Deshalb können sie nicht mit einer Verfassungsbeschwerde eingeklagt werden. 68 Jahre nach Verkündung des Grundgesetzes muss diese Lücke endlich geschlossen werden! Deshalb hat die Fraktion Die LINKE. im Bundestag einen Gesetzesentwurf zur Aufnahme Sozialer Grundrechte ins Grundgesetz eingebracht (BT-Drs. 18/10860), der am 18. Mai im Deutschen Bundestag debattiert wird, erklärt Azize Tank, MdB, Sprecherin für soziale Menschenrechte der Bundestagsfraktion DIE LINKE und Mitglied im Ausschuss für Arbeit und Soziales.

    Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz: Berichterstatter-Gespräch zur Aufnahme Sozialer Grundrechte ins Grundgesetz

    Am 26. April 2017 fand im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages ein erweitertes Berichterstattergespräch zum Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE „Aufnahme Sozialer Grundrechte ins Grundgesetz“ auf BT-Drucksache 18/10860.

    An dem Expertentreffen nahmen vier Sachverständige teil: Prof. Dr. Dr. h.c. Eberhard Eichenhofer i. R. von der Friedrich-Schiller-Universität Jena/Berlin; Prof. Dr. Michael Brenner Friedrich-Schiller-Universität Jena; Prof. Dr. Hans Michael Heinig Universität Göttingen sowie Prof. Dr. Christian Waldhoff von der Humboldt-Universität zu Berlin.