Schlussfolgerungen aus dem Zwischenbericht des Staatssekretärsausschusses zur so genannten Armutsmigration (BT-Drs. 18/1014)

Mit Beschluss vom 8. Januar 2014 setzte die Bundesregierung einen Staatssekretärsausschuss unter Beteiligung von elf Ressorts ein, dessen Zielsetzung ist, „Rechtsfragen und Herausforderungen bei der Inanspruchnahme der sozialen Sicherungssysteme durch Angehörige der EU-Mitgliedstaaten“ zu klären. Hintergrund für die Einsetzung des Ausschusses war die seit 1. Januar 2014 geltende völlige Freizügigkeit auch für rumänische und bulgarische EU-Staatsangehörige. In dessen Zuge hatten Ende 2013 und Anfang 2014 verschiedene Politikerinnen und Politiker einen Missbrauch der sozialen Sicherungssysteme beschworen und nach Auffassung der Fragesteller in einer teils rassistischen und chauvinistischen Art gegen EU-Bürgerinnen und -Bürger gehetzt. Unter der Überschrift „Wer betrügt, der fliegt“ hatte die Regierungspartei CSU den Ton dieser Debatte vorgegeben.

Zahlbarmachung von Ghetto-Renten an jüdische Widerstandskämpferinnen und Widerstandskämpfer sowie Jüdinnen und Juden mit Wohnsitz in Polen (BT-Drs. 18/1183)

Seit dem Jahr 2000 bemüht sich die polnische Vereinigung der Jüdischen Kombattantinnen und Kombattanten und Geschädigten des ll. Weltkrieges mit Sitz in Warschau um die Anerkennung der Ansprüche ihrer Mitglieder auf die Zahlbarmachung deutscher Renten. Die Vereinigung versammelt ehemalige jüdische Widerstandskämpferinnen und Widerstandskämpfer, Aufständische, Partisaninnen und Partisanen, Häftlinge von Ghettos und faschistischen Konzentrationslagern sowie Holocaust-Überlebende, die sich u.a. durch sog. ,,arische Papiere“ vor der Vernichtung durch die Deutschen retten konnten.

Auswirkungen des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und der Qualität in der Gesetzlichen Krankenversicherung auf die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung (BT-Drs. 18/1203)

Mit dem GKV-Finanzierungsgesetz (GKV: Gesetzliche Krankenversicherung) wurde der Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung zum 1. Januar 2011 von 14,9 auf 15,5 Prozent erhöht. Damit wurde eine mehr als ausreichende
Finanzierung des Gesundheitsfonds und in Folge auch der Krankenkassen erreicht. Trotz der großen Unterschiede in der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der einzelnen Kassen konnten dadurch Zusatzbeiträge bei den Kassen verhindert werden. Bekanntlich konnten sogar Rücklagen bei Gesundheitsfonds und Kassen aufgebaut werden, wie es sie in dieser Höhe noch nie gab.

Berichte über die Verweigerung der Annahme von Neuanträgen auf Hartz-IV-Leistungen (BT-Drs. 18/1188)

Nach internen Verfahrensregeln einzelner Jobcenter und kommunaler Träger der Grundsicherung wird nach Berichten von Betroffenen Antragstellerinnen und Antragstellern bei Neuanträgen auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende der dafür erforderliche Antragsvordruck erst im Rahmen des Erstgesprächs mit einem Berater der Einrichtung ausgehändigt (z. B. in Köln). So kommt es zu Fällen, in denen den Antragstellerinnen und Antragstellern die Aushändigung bzw. Entgegennahme eines Antrages auf Leistungen nach dem Arbeitslosengeld (ALG) II ohne Aushändigung eines widerspruchsfähigen Bescheides verweigert wird.

Aufklärungs- und Öffentlichkeitsarbeit der Deutschen Stiftung Organtransplantation sowie Beratung bei Krankenkassen und Versicherungsunternehmen zu Fragen der Organ- und Gewebespende (BT-Drs. 18/1141)

Laut § 11 Absatz 2 des Transplantationsgesetzes (TPG) ist die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) mit der Koordinierung der Organspende in Deutschland beauftragt.
Für die Aufklärung der Bevölkerung sind nach § 2 Absatz 1 TPG die nach Landesrecht zuständigen Stellen, die Bundesbehörden im Rahmen ihrer Zuständigkeit, insbesondere die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), sowie die Krankenkassen zuständig. Laut Gesetzesbegründung (Bundestagsdrucksache 13/4355) sollen die zur Aufklärung verpflichteten Organisationen bei ihrer Aufgabenerfüllung mit anderen geeigneten Organisationen zusammenarbeiten – unter anderem mit der DSO.

  • Azize Tank, MdB

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  • Parlamentarische Initiativen

    Fachgespräch „Wie weit noch zur Verwirklichung des Sozialen Menschenrechts auf ein Höchstmaß an Gesundheit?“ im Haus der Demokratie und Menschenrechte

    Wie weit noch zur Verwirklichung des Sozialen Menschenrechts auf ein Höchstmaß an Gesundheit lautete der Titel des Fachgesprächs am 4. Juli, ausgerichtet von Azize Tank, MdB, Sprecherin für Soziale Menschenrechte der Linksfraktion im Bundestag in Kooperation mit der Eberhard-Schultz-Stiftung für Soziale Menschenrechte und Partizipation.

    Lügen haben kurze Beine! Falsche Behauptungen der SPD bei Angriff auf Soziale Grundrechte!

    Die Kollegen der Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD waren sichtbar entrüstet und an einem wunden Punkt getroffen. Es reicht nämlich nicht von „sozialer Gerechtigkeit“ zu schwadronieren und die Menschen in der Bundesrepublik zugleich als unmündige Objekten dem Zugriff einer verfehlten Sozialpolitik auszuliefern.

    Dies bestätigt einmal mehr, dass einklagbare Soziale Menschenrechte eine Notwendigkeit darstellen. Nur so kann das Vertrauen in das Grundgesetz und die demokratischen Institutionen zurückgewonnen werden. Den Herausforderungen einer globalisierten Welt muss sich auch die SPD stellen, die mit der Agenda 2010 für soziale Verwerfungen selbst verantwortlich ist. Ein derart ignorantes Verhältnis zu Sozialen Menschenrechten widerspricht nicht nur den längst von der Bundesregierung eingegangenen völkerrechtlichen Verpflichtungen sondern auch der deutschen Verfassungstradition.

    Die LINKE will einklagbare Soziale Grundrechte im Grundgesetz verankern

    Die im UN-Sozialpakt, der Europäischen Sozialcharta und der EU-Grundrechtecharta verankerten Sozialen Menschenrechte sind im Gegensatz zu den bürgerlichen und politischen Menschenrechten nicht als Grundrechte im Grundgesetz verankert. Deshalb können sie nicht mit einer Verfassungsbeschwerde eingeklagt werden. 68 Jahre nach Verkündung des Grundgesetzes muss diese Lücke endlich geschlossen werden! Deshalb hat die Fraktion Die LINKE. im Bundestag einen Gesetzesentwurf zur Aufnahme Sozialer Grundrechte ins Grundgesetz eingebracht (BT-Drs. 18/10860), der am 18. Mai im Deutschen Bundestag debattiert wird, erklärt Azize Tank, MdB, Sprecherin für soziale Menschenrechte der Bundestagsfraktion DIE LINKE und Mitglied im Ausschuss für Arbeit und Soziales.

    Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz: Berichterstatter-Gespräch zur Aufnahme Sozialer Grundrechte ins Grundgesetz

    Am 26. April 2017 fand im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages ein erweitertes Berichterstattergespräch zum Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE „Aufnahme Sozialer Grundrechte ins Grundgesetz“ auf BT-Drucksache 18/10860.

    An dem Expertentreffen nahmen vier Sachverständige teil: Prof. Dr. Dr. h.c. Eberhard Eichenhofer i. R. von der Friedrich-Schiller-Universität Jena/Berlin; Prof. Dr. Michael Brenner Friedrich-Schiller-Universität Jena; Prof. Dr. Hans Michael Heinig Universität Göttingen sowie Prof. Dr. Christian Waldhoff von der Humboldt-Universität zu Berlin.