Nationale Umsetzung des Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen (BT-Drs. 1801879)

Im März 2014 hat die Europäische Union (EU) einen Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen (EHAP) beschlossen. Dieser Fonds ist für die Zeit zwischen 2014 und 2020 mit einem finanziellen Budget von 3,4 Mrd. Euro ausgestattet. Für Deutschland stehen etwa 79 Mio. Euro zur Verfügung. Bis zum September dieses Jahres muss das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) ein operationelles Programm bei der Europäischen Kommission vorlegen. Dieses operationelle Programm soll in Kooperation mit regionalen, lokalen sowie zivilgesellschaftlichen Akteuren entwickelt und umgesetzt werden.

Gefährdung der Patientensicherheit und tödliche Behandlungsfehler im Krankenhaus (BT-Drs. 18/1765)

Laut dem Krankenhausreport 2014 (www.krankenhaus-report-online.de/
krankenhaus-report-2014.html) kommt es in den Krankenhäusern in Deutschland bei ca. 5 bis 10 Prozent der Patientinnen und Patienten zu unerwünschten Ereignissen, die für die Sicherheit der Patientinnen und Patienten relevant sind. Bei ca. der Hälfte dieser Fälle seien die Fehler vermeidbar. So kämen fünfmal so viele Menschen durch Behandlungsfehler in Kliniken zu Tode als im Straßenverkehr. Rund 19 000 Todesfälle an deutschen Kliniken gingen auf unerwünschte Ereignisse zurück, was einer Häufigkeit von rund 1 Promille bezogen auf alle Krankenhausbehandlungen entspräche. Der Krankenhausreport wird von namhaften Wissenschaftlern im Auftrag des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) erstellt.

Unterschiedliche Wartezeiten von gesetzlich und privat Krankenversicherten (BT-Drs. 18/1768)

Auf dem diesjährigen Ärztetag in Düsseldorf sagte der Präsident der Bundesärztekammer, es sei Tatsache, dass Privatpatienten schneller einen Arzttermin bekämen. Er führte weiter aus: „Dabei wissen wir alle, dass es das bessere Vergütungsmodell, also das bessere Leistungsversprechen der Privaten Krankenversicherung ist, das hier zu schnelleren Terminen führt. Wenn die Funktionäre der Gesetzlichen Krankenversicherung das beklagen, weiß ich eine schnell wirksame und effiziente Therapie dagegen: Vergüten, leisten und regeln Sie wie die PKV! Dann bekommen Ihre Patienten genau so schnell einen Termin.“ (vgl. www.aerztezeitung.de/extras/druckansicht/?sid=861947).

Hartz-IV-Verwaltungspraxis – Vorschläge zur sogenannten Rechtsvereinfachung (BT-Drs. 18/1444)

Seit Juni 2013 arbeitet eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe an Vorschlägen zu einer Rechtsvereinfachung bei Hartz IV. Der Begriff der Rechtsvereinfachung suggeriert, dass die Anwendung und Lesbarkeit der Regelungen des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) einfacher, übersichtlicher und verständlicher werden. Inwieweit die zwischenzeitlich in einigen Zeitungen publik gewordenen Vorschläge von der Bundesregierung aufgegriffen werden, ist noch nicht entschieden. Bislang weigert sich die Bundesregierung, zu einzelnen Vorschlägen inhaltlich Stellung zu beziehen. Die Bundesregierung gibt auch keine Auskünfte über den aktuellen Stand der Beratungen und evtl. vorgelegte eigene Vorschläge.

Versorgungslage, Evidenz und Kosten therapeutischer Verfahren bei Multipler Sklerose (BT-Drs. 18/1015)

In einer Studie für das Bundesversicherungsamt hat Dr. Gabriele Petersen im März 2013 berechnet, dass in Deutschland erheblich mehr Menschen mit Multipler Sklerose (MS) diagnostiziert wurden, als bisher bekannt war. Während bisher von etwa 130 000 Betroffenen ausgegangen wurde, ermittelt Dr. Gabriele Petersen aus den Daten der GKV-Versicherten (GKV = Gesetzliche Krankenversicherung) für das Jahr 2010 mehr als 190 000 Menschen, bei denen mindestens einmal eine MS-Diagnose angegeben worden war. 70 Prozent der Betroffenen sind Frauen.

  • Azize Tank, MdB

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  • Parlamentarische Initiativen

    Fachgespräch „Wie weit noch zur Verwirklichung des Sozialen Menschenrechts auf ein Höchstmaß an Gesundheit?“ im Haus der Demokratie und Menschenrechte

    Wie weit noch zur Verwirklichung des Sozialen Menschenrechts auf ein Höchstmaß an Gesundheit lautete der Titel des Fachgesprächs am 4. Juli, ausgerichtet von Azize Tank, MdB, Sprecherin für Soziale Menschenrechte der Linksfraktion im Bundestag in Kooperation mit der Eberhard-Schultz-Stiftung für Soziale Menschenrechte und Partizipation.

    Lügen haben kurze Beine! Falsche Behauptungen der SPD bei Angriff auf Soziale Grundrechte!

    Die Kollegen der Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD waren sichtbar entrüstet und an einem wunden Punkt getroffen. Es reicht nämlich nicht von „sozialer Gerechtigkeit“ zu schwadronieren und die Menschen in der Bundesrepublik zugleich als unmündige Objekten dem Zugriff einer verfehlten Sozialpolitik auszuliefern.

    Dies bestätigt einmal mehr, dass einklagbare Soziale Menschenrechte eine Notwendigkeit darstellen. Nur so kann das Vertrauen in das Grundgesetz und die demokratischen Institutionen zurückgewonnen werden. Den Herausforderungen einer globalisierten Welt muss sich auch die SPD stellen, die mit der Agenda 2010 für soziale Verwerfungen selbst verantwortlich ist. Ein derart ignorantes Verhältnis zu Sozialen Menschenrechten widerspricht nicht nur den längst von der Bundesregierung eingegangenen völkerrechtlichen Verpflichtungen sondern auch der deutschen Verfassungstradition.

    Die LINKE will einklagbare Soziale Grundrechte im Grundgesetz verankern

    Die im UN-Sozialpakt, der Europäischen Sozialcharta und der EU-Grundrechtecharta verankerten Sozialen Menschenrechte sind im Gegensatz zu den bürgerlichen und politischen Menschenrechten nicht als Grundrechte im Grundgesetz verankert. Deshalb können sie nicht mit einer Verfassungsbeschwerde eingeklagt werden. 68 Jahre nach Verkündung des Grundgesetzes muss diese Lücke endlich geschlossen werden! Deshalb hat die Fraktion Die LINKE. im Bundestag einen Gesetzesentwurf zur Aufnahme Sozialer Grundrechte ins Grundgesetz eingebracht (BT-Drs. 18/10860), der am 18. Mai im Deutschen Bundestag debattiert wird, erklärt Azize Tank, MdB, Sprecherin für soziale Menschenrechte der Bundestagsfraktion DIE LINKE und Mitglied im Ausschuss für Arbeit und Soziales.

    Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz: Berichterstatter-Gespräch zur Aufnahme Sozialer Grundrechte ins Grundgesetz

    Am 26. April 2017 fand im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages ein erweitertes Berichterstattergespräch zum Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE „Aufnahme Sozialer Grundrechte ins Grundgesetz“ auf BT-Drucksache 18/10860.

    An dem Expertentreffen nahmen vier Sachverständige teil: Prof. Dr. Dr. h.c. Eberhard Eichenhofer i. R. von der Friedrich-Schiller-Universität Jena/Berlin; Prof. Dr. Michael Brenner Friedrich-Schiller-Universität Jena; Prof. Dr. Hans Michael Heinig Universität Göttingen sowie Prof. Dr. Christian Waldhoff von der Humboldt-Universität zu Berlin.