Befristete Beschäftigte in Jobcentern (BT-Drs. 18/2779)

Befristete Arbeitsverträge werden in der heutigen Arbeitswelt immer mehr zur Normalität. Nahezu jeder zweite neu abgeschlossene Arbeitsvertrag ist heutzutage befristet (vgl. Bundestagsdrucksache 18/1029). Auch Beschäftigte in
Jobcentern sind oft nur befristet eingestellt. So berichtete das ZDF in seiner Sendung „Frontal21“ am 9. September 2014 von der Praxis mehrerer Jobcenter, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nur befristet einzustellen.

Menschen ohne Krankenversicherung und das Beitragsschuldengesetz (BT-Drs. 18/2734)

Seit April 2007 sind alle Personen, die der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zuzuordnen sind, verpflichtet, eine Krankenversicherung abzuschließen. Für Personen, die der privaten Krankenversicherung (PKV) zuzuordnen sind, gilt eine entsprechende Pflicht seit Anfang 2009. Wer dieser Pflicht zur Krankenversicherung verspätet nachkam, dem wurde in der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechend der gesetzlichen Regelungen zusätzlich zu den vollständig nachzuzahlenden Beiträgen ein hoher Säumniszuschlag in Höhe von 5 Prozent pro Monat auferlegt.

Praktische Probleme der Wahrnehmung von Rechtsansprüchen im SGB II (BT-Drs. 18/2726)

Leistungsbezieherinnen und Leistungsbezieher im Bezug von Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) sind in der Wahrnehmung ihres Rechtsanspruchs oftmals mit verschiedenen Hindernissen und Problemlagen konfrontiert. Des Weiteren wird ihnen auch vermehrt die Annahme prekärer und nicht existenzsichernder Beschäftigung nahegelegt bzw. werden sie in solche Beschäftigungsverhältnisse vermittelt. So gibt es immer wieder Hinweise von Menschen, die Leistungen nach dem SGB II beziehen, dass die unterschiedlichen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter in den Jobcentern nicht über den gleichen Aktenstand verfügen.

Geldanlage von Sozialversicherungen (BT-Drs. 18/2692)

Aufgrund der aktuellen Einnahmesituation verfügen die Sozialversicherungsträger-Kassen der Sozialversicherung über finanzielle Reserven. Über alle Zweige der Sozialversicherung hinweg summieren sich diese Reserven auf ca. 70 Mrd. Euro (Frankfurter Rundschau, 31. August 2014, „Riskante Anlagen“, www.fr-online.de/). Nach Angaben des Bundesversicherungsamtes (BVA) hatten die bundesunmittelbaren Kranken-, Unfall- und Rentenversicherungsträger
sowie des Spitzenverbandes der landwirtschaftlichen Sozialversicherung und der Künstlersozialkasse (KSK) zum 31.Dezember 2013 Finanzmittel in Höhe von 59,730 Mrd. Euro in verschiedenen Anlageformen angelegt (www.bundesversicherungsamt.de/, BVA-Tätigkeitsbericht 2013, S. 94).

Drogentests der Arbeitsagenturen (BT-Drs. 18/2538)

Nach Informationen der „BILD“ vom 3. September 2014 soll die Bundesagentur für Arbeit (BA) 88 000 Drogentests anschaffen, um Erwerbslose und Hartz-IV-Beziehende auf Betäubungsmittelmissbrauch zu überprüfen. Laut dem Bericht sollen mit den Harntests unter anderem Spuren von Amphetamin, Cannabis, Kokain, Ecstasy und auch Antidepressiva nachgewiesen werden können. Nach Angaben eines BA-Sprechers können Arbeitsvermittler und Jobcentermitarbeiter bei Verdacht Drogentests veranlassen, wenn der Kunde zustimmt (vgl. FOCUS Online vom 3. September 2014).

  • Azize Tank, MdB

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  • Parlamentarische Initiativen

    Fachgespräch „Wie weit noch zur Verwirklichung des Sozialen Menschenrechts auf ein Höchstmaß an Gesundheit?“ im Haus der Demokratie und Menschenrechte

    Wie weit noch zur Verwirklichung des Sozialen Menschenrechts auf ein Höchstmaß an Gesundheit lautete der Titel des Fachgesprächs am 4. Juli, ausgerichtet von Azize Tank, MdB, Sprecherin für Soziale Menschenrechte der Linksfraktion im Bundestag in Kooperation mit der Eberhard-Schultz-Stiftung für Soziale Menschenrechte und Partizipation.

    Lügen haben kurze Beine! Falsche Behauptungen der SPD bei Angriff auf Soziale Grundrechte!

    Die Kollegen der Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD waren sichtbar entrüstet und an einem wunden Punkt getroffen. Es reicht nämlich nicht von „sozialer Gerechtigkeit“ zu schwadronieren und die Menschen in der Bundesrepublik zugleich als unmündige Objekten dem Zugriff einer verfehlten Sozialpolitik auszuliefern.

    Dies bestätigt einmal mehr, dass einklagbare Soziale Menschenrechte eine Notwendigkeit darstellen. Nur so kann das Vertrauen in das Grundgesetz und die demokratischen Institutionen zurückgewonnen werden. Den Herausforderungen einer globalisierten Welt muss sich auch die SPD stellen, die mit der Agenda 2010 für soziale Verwerfungen selbst verantwortlich ist. Ein derart ignorantes Verhältnis zu Sozialen Menschenrechten widerspricht nicht nur den längst von der Bundesregierung eingegangenen völkerrechtlichen Verpflichtungen sondern auch der deutschen Verfassungstradition.

    Die LINKE will einklagbare Soziale Grundrechte im Grundgesetz verankern

    Die im UN-Sozialpakt, der Europäischen Sozialcharta und der EU-Grundrechtecharta verankerten Sozialen Menschenrechte sind im Gegensatz zu den bürgerlichen und politischen Menschenrechten nicht als Grundrechte im Grundgesetz verankert. Deshalb können sie nicht mit einer Verfassungsbeschwerde eingeklagt werden. 68 Jahre nach Verkündung des Grundgesetzes muss diese Lücke endlich geschlossen werden! Deshalb hat die Fraktion Die LINKE. im Bundestag einen Gesetzesentwurf zur Aufnahme Sozialer Grundrechte ins Grundgesetz eingebracht (BT-Drs. 18/10860), der am 18. Mai im Deutschen Bundestag debattiert wird, erklärt Azize Tank, MdB, Sprecherin für soziale Menschenrechte der Bundestagsfraktion DIE LINKE und Mitglied im Ausschuss für Arbeit und Soziales.

    Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz: Berichterstatter-Gespräch zur Aufnahme Sozialer Grundrechte ins Grundgesetz

    Am 26. April 2017 fand im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages ein erweitertes Berichterstattergespräch zum Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE „Aufnahme Sozialer Grundrechte ins Grundgesetz“ auf BT-Drucksache 18/10860.

    An dem Expertentreffen nahmen vier Sachverständige teil: Prof. Dr. Dr. h.c. Eberhard Eichenhofer i. R. von der Friedrich-Schiller-Universität Jena/Berlin; Prof. Dr. Michael Brenner Friedrich-Schiller-Universität Jena; Prof. Dr. Hans Michael Heinig Universität Göttingen sowie Prof. Dr. Christian Waldhoff von der Humboldt-Universität zu Berlin.