Neuausrichtung der Vergabe von Arbeitsmarktdienstleistungen (BT – Drs. 18/3118)

In dem Bereich der Vergabe von Arbeitsmarktdienstleistungen durch die Bundesagentur für Arbeit beklagen zahlreiche Verbände und Träger einen enormen Preisdruck, der eine qualitativ gute Aus- und Weiterbildung infrage stellt und die Beschäftigten in prekäre, niedrig entlohnte Arbeitsverhältnisse zwingt. Anfang Oktober 2014 haben verschiedene Verbände und Gewerkschaften „Eckpunkte für eine qualitätsorientierte und sozial ausgewogene Vergabe von Arbeitsmarktdienstleistungen“ vorgestellt, die eine sachgerechte und angemessene Vergabereform in Umsetzung der EU-Richtlinie 2014/24 einfordert.

Die Situation der Straßenkinder in Deutschland (BT-Drs. 18/2962)

Der Alexanderplatz im Zentrum Berlins ist ein zentraler Anlaufpunkt für Straßenkinder. Dort, in aller Öffentlichkeit für jeden sichtbar, finden Kinder und Jugendliche, die aus vielfältigsten Gründen ihre Familien und Heimat verlassen haben, Anschluss an Gleichgesinnte. Hier auf und um den „Alex“ führen sie ein Leben zwischen Flucht, Freiheit und Existenzkampf (vgl. www.spiegel.de/kultur/gesellschaft/punks-am-berliner-alexanderplatz-fotos-von-goerangnaudschun-a-990112.html, 23. September 2014). Doch auch in anderen Großstädten,
wie u. a. Hamburg, Köln, Frankfurt, Stuttgart, existieren Straßenkinderszenen.

Befristete Beschäftigte in Jobcentern (BT-Drs. 18/2779)

Befristete Arbeitsverträge werden in der heutigen Arbeitswelt immer mehr zur Normalität. Nahezu jeder zweite neu abgeschlossene Arbeitsvertrag ist heutzutage befristet (vgl. Bundestagsdrucksache 18/1029). Auch Beschäftigte in
Jobcentern sind oft nur befristet eingestellt. So berichtete das ZDF in seiner Sendung „Frontal21“ am 9. September 2014 von der Praxis mehrerer Jobcenter, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nur befristet einzustellen.

Menschen ohne Krankenversicherung und das Beitragsschuldengesetz (BT-Drs. 18/2734)

Seit April 2007 sind alle Personen, die der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zuzuordnen sind, verpflichtet, eine Krankenversicherung abzuschließen. Für Personen, die der privaten Krankenversicherung (PKV) zuzuordnen sind, gilt eine entsprechende Pflicht seit Anfang 2009. Wer dieser Pflicht zur Krankenversicherung verspätet nachkam, dem wurde in der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechend der gesetzlichen Regelungen zusätzlich zu den vollständig nachzuzahlenden Beiträgen ein hoher Säumniszuschlag in Höhe von 5 Prozent pro Monat auferlegt.

Praktische Probleme der Wahrnehmung von Rechtsansprüchen im SGB II (BT-Drs. 18/2726)

Leistungsbezieherinnen und Leistungsbezieher im Bezug von Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) sind in der Wahrnehmung ihres Rechtsanspruchs oftmals mit verschiedenen Hindernissen und Problemlagen konfrontiert. Des Weiteren wird ihnen auch vermehrt die Annahme prekärer und nicht existenzsichernder Beschäftigung nahegelegt bzw. werden sie in solche Beschäftigungsverhältnisse vermittelt. So gibt es immer wieder Hinweise von Menschen, die Leistungen nach dem SGB II beziehen, dass die unterschiedlichen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter in den Jobcentern nicht über den gleichen Aktenstand verfügen.

Geldanlage von Sozialversicherungen (BT-Drs. 18/2692)

Aufgrund der aktuellen Einnahmesituation verfügen die Sozialversicherungsträger-Kassen der Sozialversicherung über finanzielle Reserven. Über alle Zweige der Sozialversicherung hinweg summieren sich diese Reserven auf ca. 70 Mrd. Euro (Frankfurter Rundschau, 31. August 2014, „Riskante Anlagen“, www.fr-online.de/). Nach Angaben des Bundesversicherungsamtes (BVA) hatten die bundesunmittelbaren Kranken-, Unfall- und Rentenversicherungsträger
sowie des Spitzenverbandes der landwirtschaftlichen Sozialversicherung und der Künstlersozialkasse (KSK) zum 31.Dezember 2013 Finanzmittel in Höhe von 59,730 Mrd. Euro in verschiedenen Anlageformen angelegt (www.bundesversicherungsamt.de/, BVA-Tätigkeitsbericht 2013, S. 94).