Zur Lage HIV-positiver Menschen im öffentlichen Dienst des Bundes und der Länder (BT-Drs. 18/3972)

Die medizinische Situation von Menschen mit HIV (Humanes Immundefizienz-Virus) hat sich in den letzten 15 Jahren massiv verbessert. HIV-Infizierte sind chronisch erkrankte Menschen mit einer behandelbaren Erkrankung, die zwar mit Einschränkungen leben, deren Situation, soweit sie die lebensnotwendigen Medikamente rechtzeitig und dauerhaft erhalten, nicht mehr als dramatisch zu bezeichnen ist. Das Absinken der Viruslast unter die Nachweisgrenze, zumeist nach wenigen Wochen, die mittlerweile sehr gute Verträglichkeit und schließlich die hohe Wirksamkeit der Medikamente mit der Folge einer annähernd normalen Lebenserwartung, die das Erreichen der Dienstaltersgrenze wahrscheinlich macht, macht es notwendig, von einem Wandel von HIV/Aids zu sprechen. Vielfach wird es auch als „neues Aids“ (Prof. Dr. Martin Dannecker) bezeichnet. Doch die alten Bilder, Vorurteile und Ängste sind weiterhin manifest.

Bekämpfung des Nazismus (Nachfrage zur Antwort der BR auf die Kleine Anfrage auf BT-Drs. 18/3779) (BT-Drs. 18/3967)

Im Dezember 2014 verabschiedete die UN-Vollversammlung (UN – Vereinte Nationen)eine Resolution zur Bekämpfung der Glorifizierung des Nazismus und anderer Praktiken mit großer Mehrheit. Inhalt war die Bekämpfung von Rassismus, rassistischer Diskrimination, Xenophobie und damit verbundener Intoleranz. Für den Resolutionsentwurf hatten 115 Staaten gestimmt, 54 Staaten enthielten sich, drei Staaten haben ihn abgelehnt. USA, Kanada und die Ukraine votierten mit Nein, die Länder der Europäischen Union (EU) enthielten sich der
Stimme, darunter auch Deutschland.

Anwendung der US-amerikanischen Blockadegesetze gegen Kuba in der Europäischen Union (BT-Drs. 18/3966)

Trotz der jüngsten Annäherung im Verhältnis mit Kuba hat die Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika in den vergangenen Jahren in zunehmendem Maße versucht, ihre Blockadegesetze gegen den sozialistisch regierten Karibikstaat auch in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union durchzusetzen. In Folge dieser Politik sind das US-amerikanische Internet-Unternehmen eBay und seine Tochterfirma PayPal gegen deutsche Händler vorgegangen, die kubanische Produkte vertreiben und diese Geschäfte über die Bezahlplattform von PayPal abrechnen. Diese Vorgehensweise hat sich weisungsgemäß auch die EUVertretung des Dienstleisters, PayPal Europe S.à.r.l. & Cie, S.C.A. mit Sitz in Luxemburg, zu eigen gemacht. Seit dem Sommer 2011 waren davon nach Medienberichten (www.amerika21.de/nachrichten/2012/02/48818/blockadekuba-eu) mindestens zwei Dutzend Firmen betroffen.

Die Bedrohung Sozialer Menschenrechte bei der Förderung von Schiefergas durch Fracking-Verfahren und die Verantwortung Deutschlands (BT-Drs. 18/3658)

Umweltverbände wie der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und Naturschutzbund Deutschland e. V. (NABU) warnen seit Jahren vor den negativen Folgen der unkonventionellen und riskanten Förderung von Schiefergas durch Fracking im Umweltbereich, da diese mit erheblichen schädlichen Auswirkungen für Menschen, Tier und Umwelt, einhergehen und fordern stattdessen „Maßnahmen umzusetzen, um den Gasverbrauch zu reduzieren und fossiles Gas konsequent durch erneuerbare Energiequellen zu ersetzen.“

Bekämpfung der Verherrlichung des Nazismus (BT-Drs. 18/3634)

In ihrer Antwort auf die Schriftliche Frage 11/168 gab die Bundesregierung an, „jede Verherrlichung des Nationalsozialismus kompromisslos“ abzulehnen. Trotzdem konnte sich sie sich nicht, wie 115 UN-Mitgliedstaaten (UN – United Nations), dazu durchringen, der von Ländern wie Bolivien, Brasilien, Namibia, Venezuela und auch Russland eingebrachten Resolution „Combating glorification of Nazis, ne-Nazism and other practices that contribute to fuelling contemporary forms of racism, racial discriminiation, xenophobia and relatet intolerance“ zuzustimmen.

Sozialmedizinische sowie psychologische Untersuchungen und Drogentests bei Leistungsberechtigten nach dem Zweiten und Dritten Buch Sozialgesetzbuch (BT-Drs. 18/3383)

Bezüglich der Untersuchung von Leistungsberechtigten gemäß Zweitem und Drittem Buch Sozialgesetzbuch (SGB II und SGB III) wird in der Antwort der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 17/8846) zu Frage 8 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. erklärt, dass die Einleitung eines sozialmedizinischen oder psychologischen Gutachtens von einer Vermittlungs- oder Beratungsfachkraft nur vorzunehmen ist, wenn eine Einwilligung der bzw. des Leistungsberechtigten vorliegt.