Ungerechtigkeiten bei Mütterrente in Ostdeutschland und beim Übergangszuschlag beheben (BT-Drs. 18/4972)

Mit dem Rentenversicherungsleistungsverbesserungsgesetz wird die Erziehung vor 1992 geborener Kinder, die bisher mit einem Entgeltpunkt in der Rente berücksichtigt wurde, künftig mit zwei Entgeltpunkten honoriert (die so genannte „Mütterrente“). Allerdings werden Frauen, die ihre Kinder in Ostdeutschland geboren haben, auch weiterhin gegenüber westdeutschen Müttern benachteiligt. Während Frauen pro Kind im Westen ab dem 1. Juli 2015 29,21 Euro mehr Bruttorente im Monat erhalten, sind es im Osten lediglich 27,05 Euro. Den betroffenen ostdeutschen Müttern ist diese Ungleichbehandlung nicht mehr vermittelbar. Jedes Kind muss der Gesellschaft gleich viel wert sein, und zwar unabhängig von seiner geografischen Herkunft. Dies gilt selbstverständlich auch für die Bewertung der bereits anerkannten und zukünftigen Kindererziehungszeiten.

Entgeltgleichheit gesetzlich durchsetzen (BT-Drs. 18/4933)

Die gesetzlichen Vorgaben für das Gebot der Entgeltgleichheit existieren schon lange:

Nach Artikel 3 Abs. 2 Satz 2 GG muss der Staat die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern fördern und auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinwirken.

Art. 23 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (EU-Grundrechte-Charta) besagt, dass die Gleichheit von Männern und Frauen auch im Bereich des Arbeitsentgelts sicherzustellen ist.

Ausbildungsqualität sichern – Gute Ausbildung für alle schaffen (BT-Drs. 18/4931)

Aus dem Datenreport 2015 des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) geht hervor, dass bis zum 30. September 2014 nach wie vor mehr als doppelt so viele Bewerberinnen und Bewerber (81.200) erfolglos einen Ausbildungsplatz suchten als Ausbildungsplätze unbesetzt blieben (rund 37.100). Rein rechnerisch hätte also jede offene Stelle mindestens zweimal besetzt werden können. Von den 603.420 bei der Bundesagentur für Arbeit gemeldeten Ausbildungssuchenden konnten immer noch 13,5 Prozent keinen Ausbildungsplatz erhalten (vgl. Datenreport 2015, S. 11). Eine Ursache dafür ist, dass nur noch etwa 20 Prozent der Betriebe Ausbildungsplätze anbieten und die Zahl der gemeldeten Stellen gegenüber 2013 weiter gesunken ist. Es bleibt das Geheimnis der Bundesregierung, wie sie trotz zurückgehender Zahlen an Ausbildungsstellen und der hohen Zahl erfolgloser Bewerbungen von einer leichten Verbesserung auf dem Ausbildungsmarkt sprechen kann. Vielmehr ist festzustellen, dass die Zahl der jungen Menschen im Übergangssystem nach den starken Rückgängen seit 2009 nun auf einem Niveau von über einer Viertelmillion junger Menschen stagniert, während die Zahl der Betriebe, die ausbilden und die Zahl der angebotenen Stellen – wenn auch nur leicht – weiter abnimmt.

Entschließungsantrag zu der Abgabe einer Regierungserklärung durch die Bundeskanzlerin zum Gipfel Östliche Partnerschaft am 21./22. Mai 2015 in Riga, zum G7-Gipfel am 7./8. Juni 2015 in Elmau und zum EU-CELAC-Gipfel am 10./11. Juni 2015 in Brüssel (BT-Drs. 18/4936)

Der 7. Gipfel der Organisation der Amerikanischen Staaten (OAS) im April 2015 stellte eine historische Zäsur dar. Erstmals reichten sich die Präsidenten der USA und Kubas die Hände und trafen sich zum Gespräch. Mit dieser Begegnung zwischen Barack Obama und Raúl Castro verbindet sich die Hoffnung auf neue, auf gegenseitigem Respekt basierende Beziehungen zwischen den USA und den Staaten Lateinamerikas. Diese Entwicklung ist das Ergebnis des erfolgreichen Integrationsprozesses in Lateinamerika, der in den vergangenen 10 Jahren von linken Regierungen vorangetrieben worden war. Er hat die hegemoniale Rolle der USA auf dem Kontinent erheblich zurückgedrängt und damit den Staaten Lateinamerikas eine gleichberechtigte Position gegenüber den USA verschafft.

Leiharbeit und Werkverträge eingrenzen und umfassend regulieren (BT-Drs. 18/4839)

Der Einsatz von Leiharbeit und missbräuchlichen Werkverträgen spaltet Belegschaften und degradiert Beschäftigte zu Arbeitnehmern zweiter Klasse. Tarifverträge werden systematisch unterlaufen. Angesichts dieser Probleme sind die derzeit geltenden gesetzlichen Regelungen ebenso unzureichend wie die im Koalitionsvertrag vereinbarten Maßnahmen zur Regulierung von Leiharbeit und Werkverträgen.

Einrichtung einer Kommission beim Bundesministerium der Finanzen zur Evaluierung der Staatsleistungen seit 1803 (BT-Drs. 18/4842)

Staatsleistungen sind Zahlungsverpflichtungen des Staates an die Kirchen, welche vornehmlich für enteignete kirchliche Besitztümer vor über 200 Jahren bis heute erbracht werden. Diese Zahlungen werden seit Jahren vielfach öffentlich diskutiert. Dabei steht insbesondere die Frage im Mittelpunkt, ob und inwieweit diese Zahlungsverpflichtungen heute noch angemessen beziehungsweise zeitgemäß sind. Dieser Frage soll in naher Zukunft intensiver nachgegangen werden. Zudem gibt es seit 1919 einen Verfassungsauftrag, der die Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen vorsieht. Dieser Verfassungsauftrag zur Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen, beruhend auf Artikel 140 des Grundgesetzes (GG) in Verbindung mit dem Artikel 138 Absatz 1 der Weimarer Reichsverfassung (WRV) vom 11. August 1919, ist bis heute nicht umgesetzt worden. Staatsleistungen nach Artikel 138 der Weimarer Reichsverfassung (WRV) sind Entschädigungszahlungen des Staates an die Kirchen, die zum Ausgleich für die Enteignung von kirchlichem Eigentum im Rahmen der Säkularisation Anfang des 19. Jahrhunderts (hauptsächlich enteignete Kirchengüter während der staatlichen Säkularisation als Folge des Reichsdeputationshauptschlusses von 1803) erbracht wurden und noch heute in allen Bundesländern, mit Ausnahme von Hamburg und Bremen, an die beiden großen Amtskirchen (die katholische Kirche und die evangelischen Landeskirchen) erbracht werden. Nach gegenwärtigem Stand belaufen sich die Staatsleistungen im gesamten Bundesgebiet jährlich auf rund 480 Millionen Euro.