Renten für Leistungsberechtigte des Ghetto-Rentengesetzes ab dem Jahr 1997 nachträglich auszahlen (BT-Drs. 18/636)

Der Deutsche Bundestag hat im Jahr 2002 mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto (ZRBG) die rechtliche Grundlage dafür geschaffen, dass Holocaust-Überlebende, die während des Zweiten Weltkrieges in Ghettos gearbeitet haben, Rentenansprüche geltend machen können. Bei der Umsetzung des Gesetzes haben sich aber gravierende Probleme ergeben, die sich bis heute auswirken und einer raschen Lösung bedürfen.