Das Recht auf Ausbildung umsetzen (BT-Drs. 18/1454)

Der Berufsbildungsbericht 2014 der Bundesregierung macht deutlich: Trotz einer stabilen wirtschaftlichen Lage haben sich die Chancen für junge Menschen auf eine berufliche Ausbildung im dualen System weiter verschlechtert. Allein die Zahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge sank im Jahr 2013 gegenüber dem Vorjahr um mehr als 20 000 auf 530 714. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) spricht in seinem Votum zum Berufsbildungsbericht von „mit Abstand niedrigstem Wert seit der Deutschen Einheit“.

Einsetzung eines Untersuchungsausschusses (BT-Drs. 18/1475)

Mit diesem Gruppenantrag soll ein Untersuchungsausschuss eingesetzt werden. Der Untersuchungsausschuss soll bezüglich der aus Kanada im Rahmen der dortigen Operation „Spade“ stammenden Daten aus Ermittlungen im Zusammenhang mit dem Erwerb und/oder Besitz von Kinder- und Jugendpornographie aufklären, den Gang und die Gründe für die lange Dauer des Verfahrens beim Bundeskriminalamt; das Informationshandeln und die Datenweitergaben, insbesondere zum Fall des ehemaligen Mitglied des Bundestages Sebastian Edathy, aus diesem Verfahren sowie die Weitergabe dieser Daten durch die Dritten an weitere Personen sowie die Behandlung des Falles des Beamten des BKA („X“), dessen Namen sich unter den übermittelten Daten der Operation „Spade/Selm“ befand.

Änderungsantrag zum Entwurf eines Gesetzes über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung (BT-Drs. 18/1497)

Es ist unbestritten, dass es sich bei den 1986 eingeführten Kindererziehungszeiten um eine gesamtgesellschaftliche
Aufgabe handelt. Deshalb ist die im RV-Leistungsverbesserungsgesetz vorgesehene Finanzierung der Kindererziehungszeiten („Mütterrente“) aus ordnungspolitischen Gründen aus Steuermitteln und nicht aus Beitragsmitteln der gesetzlichen Rentenversicherung zu finanzieren.

Änderungsantrag zum Entwurf eines Gesetzes über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung (BT-Drs. 18/1496)

Wer vorzeitig eine Rente wegen Erwerbsminderung in Anspruch nehmen muss, hat empfindliche Rentenkürzungen
in Kauf zu nehmen, denn diese Erwerbsminderungsrenten sind mit Abschlägen von 0,3 Prozent pro Monat der vorzeitigen Inanspruchnahme – maximal 10,8 Prozent – belegt. Derzeit ist dies grundsätzlich bis zum Alter von 63 Jahren und sieben Monaten der Fall. Schrittweise wird das Alter für eine abschlagsfreie Erwerbsminderungsrente grundsätzlich auf das vollendete 65. Lebensjahr angehoben. Da Erwerbsgeminderte im Schnitt bereits mit 50,7 Jahren in Rente gehen, sind schon heute fast alle Neuzugänge in diese Rentenart von Abschlägen betroffen (96,4 Prozent). Im Schnitt wird ihre Rente monatlich um 77,50 Euro gemindert.

Änderungsantrag zum Entwurf eines Gesetzes über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung (BT-Drs. 18/1495)

Im 25. Jahr der deutschen Einheit wird bei der Bewertung von Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung noch immer nach Ost und West unterschieden. Für Kinder, die nach 1992 geboren wurden, fällt der Zahlbetrag für die Anerkennung von Erziehungsleistungen ab dem 01. Juli 2014 mit 79,17 Euro im Osten niedriger aus als mit 85,83 Euro im Westteil des Landes. Den betroffenen Müttern und Vätern ist diese Ungleichbehandlung nicht mehr vermittelbar. Jedes Kind muss der Gesellschaft gleich viel wert sein, und zwar unabhängig von seiner geografischen Herkunft oder seinem Geburtsjahr. Dies gilt selbstverständlich auch für die Bewertung der bereits anerkannten und zukünftigen Kindererziehungszeiten.

Zukunft der Hebammen und Entbindungspfleger sichern – Finanzielle Sicherheit und ein neues Berufsbild schaffen(BT-Drs. 18/1483)

Hebammen und Entbindungspfleger begleiten werdende Mütter und Wöchnerinnen vor, während und nach der Geburt. Sie ermöglichen Geburten zuhause, in Kliniken oder in Geburtshäusern. Damit stellen sie die Wahlmöglichkeit der Mütter sicher. Durch niedrige Verdienste und rapide steigende Berufshaftpflichtprämien für die in der Geburtshilfe Tätigen üben immer weniger freiberufliche Hebammen bzw. Entbindungspfleger ihren Beruf aus. In vielen Regionen stehen Frauen laut Studie des IGES-Institutes Alternativen zur Klinikgeburt gar nicht mehr zur Verfügung. Insgesamt
ist ein ganzer Berufsstand qualifizierter und hochmotivierter Hebammen und Entbindungspfleger existenziell gefährdet.