Spezifische Altersarmut Ost durch Korrektur der Rentenüberleitung beheben (BT-Drs.18/1644)

Die Überleitung der Alterssicherungssysteme der DDR in das bundesdeutsche Recht Anfang der 1990er Jahre war eine große und komplexe Aufgabe. Allerdings gibt es zahlreiche Menschen, die das Rentenüberleitungsgesetz (RÜG)
einschließlich des Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetzes (AAÜG) als Geringschätzung ihrer Lebensleistung ansehen. Ursächlich dafür ist, dass verschiedene DDR-Regelungen nur vorübergehend weiter galten, dass Lücken bei der Überführung entstanden und dass zugesagte Ansprüche teilweise liquidiert wurden.

Beabsichtigte und unbeabsichtigte Auswirkungen des Betäubungsmittelrechts überprüfen (BT-Drs. 18/1613)

Vor kurzem hat hat eine Resolution von Strafrechtsprofessorinnen und -professoren Aufsehen erregt, in der die Eignung der Drogenprohibition infrage gestellt und eine Überprüfung der Wirksamkeit des Betäubungsmittelrechts
gefordert wird. Mit 122 Unterzeichnungen wird diese Resolution von fast der Hälfte aller deutschen Strafrechtsprofessorinnen und -professoren unterstützt (http://www.schildowerkreis.de/themen/Resolution_deutscher_Strafrechtsprofessorinnen_und_%E2%80%93professoren_an_die_Abgeordneten_des_Deutschen_Bundestages.php). Zum Unterstützerkreis gehört außerdem ein ehemaliger Bundesverfassungsrichter und alle Mitglieder der Neuen Richtervereinigung sowie die Mitgliedschaft der Deutschen Strafverteidigervereinigung.

Verhandlungen über die Wirtschaftspartnerschaftsabkommen – Neustart ohne Drohungen und Fristen (BT-Drs. 18/1615)

Die Europäische Union (EU) will bis Herbst 2014 die Verhandlungen, die sie seit 2002 mit afrikanischen Ländern über Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (engl. Economic Partnership Agreements, EPAs) führt, abschließen. Mit dem
Abschluss der EPAs sollen sich die afrikanischen Länder u. a. zum Abbau von Import- und Exportzöllen und zur Liberalisierung ihrer öffentlichen Beschaffungsmärkte verpflichten. Damit würden wichtige entwicklungspolitische Steuerungsmöglichkeiten der afrikanischen Regierungen zugunsten des freien Marktzugangs für europäische Konzerne preisgegeben.

Schutzbedarf von Roma aus Westbalkanstaaten anerkennen (BT-Drs. 18/1616)

Die Bundesregierung will die Westbalkanländer Serbien, Mazedonien und Bosnien-Herzegowina mit einer Gesetzesänderung als sichere Herkunftsstaaten einstufen (Bundestagsdrucksache 18/1528). Diese Maßnahme zielt vor allem auf Roma-Flüchtlinge ab, denn mehrheitlich sind die Asylsuchenden aus diesen Ländern Roma, im Falle Serbiens zu über 90 Prozent. Deren oft existenzielle Notlage, systematische politische, wirtschaftliche und soziale Ausgrenzung und rassistische Diskriminierungen werden somit qua Gesetz negiert. Die gesetzgeberische Unterstellung eines vermeintlichen Asylmissbrauchs bestätigt und fördert zudem verbreitete antiziganistische Vorurteile in der Bevölkerung. Von der Einstufung betroffenen sind aber auch z.B. Homo- und Transsexuelle, die von Anfeindungen, Diskriminierung und Gewalt bedroht sind.

Bundestagsmehrheit nutzen – Pille danach jetzt aus der Rezeptpflicht entlassen (BT-Drs. 18/1617)

In der weit überwiegenden Anzahl der europäischen Länder kann die „Pille danach“ auf Basis des Wirkstoffs Levonorgestrel rezeptfrei und komplikationslos in Apotheken gekauft werden. Im Gegensatz zu den Nachbarländern ist der Zugang zu diesem Medikament in der Bundesrepublik Deutschland an eine ärztliche Verschreibung gebunden. Für die betroffenen Frauen führt dies zu einer höchst unbefriedigenden Situation, für die es keine tragfähige Begründung gibt und die deshalb dringend änderungsbedürftig ist.

Entschließungsantrag zum Entwurf eines Gesetzes über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung (BT-Drs. 18/1508)

Es ist richtig, dass diejenigen, die lange und hart gearbeitet haben, nicht mehr durch Rentenabschläge bestraft werden. Sie alle haben Anerkennung für ihre erbrachte Beitragsleistung – und damit auch für ihre Lebensleistung – verdient.
Das RV-Leistungsverbesserungsgesetz sieht die Ausweitung der im Jahr 2008 eingeführten Rente für besonders langjährig Versicherte durch eine Sonderregelung vor. Die vorübergehende und zeitlich befristete abschlagsfreie Rente ab 63. In Zukunft gilt: Wer 45 Jahre Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat, kann vorübergehend abschlagsfrei ab 63 Jahren in Rente gehen.