Wohnortnahe Gesundheitsversorgung durch bedarfsorientierte Planung sichern (BT-Drs. 18/4187)

Die Sicherstellung der gesundheitlichen und pflegerischen Versorgung ist Teil des sozialstaatlichen Auftrags. Eine wohnortnahe und bedarfsgerechte gesundheitliche Versorgung kann nur dann gewährleistet werden, wenn eine feinstrukturierte Bedarfsplanung erfolgt und auf dieser Grundlage personelle, räumliche und finanzielle Voraussetzungen zur Versorgungssteuerung geschaffen werden.

50 Jahre Europäische Sozialcharta – Deutschlands Verpflichtungen einhalten und die Sozialcharta weiterentwickeln (BT-Drs. 18/4092)

Vor 50 Jahren trat die Europäische Sozialcharta in Kraft. Entsprechend dem Ziel des Europarates, den wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt zu fördern, wurde damit ein neues rechtsverbindliches Instrument neben der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) geschaffen, um die Menschenrechte zu schützen, die zuvor in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen niedergelegt wurden. Damit wurde auch die universelle Geltung und Unteilbarkeit der Menschenrechte bekräftigt und fortentwickelt.

Private Krankenversicherung als Vollversicherung abschaffen – Hochwertige und effiziente Vorsorgung für alle (BT-Drs. 18/4099)

Die Existenz und Ausgestaltung der privaten Krankenversicherung (PKV) hat historische Gründe, denn PKVen gab es bereits vor der Einführung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Im Zuge der Bismarck’schen Sozialgesetzgebung wurden gewisse Bevölkerungsteile als schutzbedürftig definiert und in die GKV einbezogen. Wer qua Gesetz nicht schutzbedürftig war, konnte seinen Krankenversicherungsschutz auch weiterhin über die PKV organisieren. Dieses Prinzip hat bis heute Bestand, auch wenn seit Bestehen der GKV immer größere Teile der Bevölkerung in die Schutzbedürftigkeit einbezogen wurden und mittlerweile fast 90 Prozent der Bevölkerung gesetzlich krankenversichert sind.

Flüchtlinge willkommen heißen – Für einen grundlegenden Wandel in der Asylpolitik (BT-Drs. 18/3839)

DIE LINKE fordert einen grundlegenden Wandel in der Asylpolitik: Weg von einer Politik der Abschreckung und Des-Integration, hin zu einer offenen und menschenwürdigen Aufnahme und schnellen Integration von Flüchtlingen. Der Bund soll für die Kosten der Aufnahme Asylsuchender aufkommen, denn dies ist eine internationale Verpflichtung, die die Kommunen überfordert. Die derzeitigen Mängel bei der Aufnahme befördern zudem gefährliche rassistische Ablehnungen.

Bildungsverantwortung gemeinsam wahrnehmen – Konsequenzen aus dem Bildungsbericht ziehen (BT-Drs. 18/3728)

Der Antrag greift die im Bildungsbericht vorgetragene Kritik am bundesdeutschen Bildungssystem auf und fordert von der Bundesregierung einen deutlichen Beitrag zum Abbau der Defizite insbesondere bei der Umsetzung von Inklusion in allen Bildungsbereichen und bei der Gestaltung der Rahmenbedingungen für Bildungsarbeit in Ländern und Kommunen (Finanzausstattung, Rechtsansprüche, Abschaffung Kooperationsverbot).

Gute Arbeit und eine sanktionsfreie Mindestsicherung statt Hartz IV (BT-Drs.18/3549)

Seit dem 1. Januar 2005 ist Hartz IV geltendes Recht. Nach zehn Jahren Erfahrung mit dem Gesetz ist es Zeit für eine kritische Bilanz und eine grundlegende politische Neuausrichtung. Mit Hartz-IV – der Einführung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) – wurde als zentrale Maßnahme die Arbeitslosenhilfe abgeschafft. Parallel wurde im Rahmen der Hartz-Reformen die Leistungsdauer für das Arbeitslosengeld massiv verkürzt.