Leiharbeit und Werkverträge eingrenzen und umfassend regulieren (BT-Drs. 18/4839)

Der Einsatz von Leiharbeit und missbräuchlichen Werkverträgen spaltet Belegschaften und degradiert Beschäftigte zu Arbeitnehmern zweiter Klasse. Tarifverträge werden systematisch unterlaufen. Angesichts dieser Probleme sind die derzeit geltenden gesetzlichen Regelungen ebenso unzureichend wie die im Koalitionsvertrag vereinbarten Maßnahmen zur Regulierung von Leiharbeit und Werkverträgen.

Einrichtung einer Kommission beim Bundesministerium der Finanzen zur Evaluierung der Staatsleistungen seit 1803 (BT-Drs. 18/4842)

Staatsleistungen sind Zahlungsverpflichtungen des Staates an die Kirchen, welche vornehmlich für enteignete kirchliche Besitztümer vor über 200 Jahren bis heute erbracht werden. Diese Zahlungen werden seit Jahren vielfach öffentlich diskutiert. Dabei steht insbesondere die Frage im Mittelpunkt, ob und inwieweit diese Zahlungsverpflichtungen heute noch angemessen beziehungsweise zeitgemäß sind. Dieser Frage soll in naher Zukunft intensiver nachgegangen werden. Zudem gibt es seit 1919 einen Verfassungsauftrag, der die Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen vorsieht. Dieser Verfassungsauftrag zur Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen, beruhend auf Artikel 140 des Grundgesetzes (GG) in Verbindung mit dem Artikel 138 Absatz 1 der Weimarer Reichsverfassung (WRV) vom 11. August 1919, ist bis heute nicht umgesetzt worden. Staatsleistungen nach Artikel 138 der Weimarer Reichsverfassung (WRV) sind Entschädigungszahlungen des Staates an die Kirchen, die zum Ausgleich für die Enteignung von kirchlichem Eigentum im Rahmen der Säkularisation Anfang des 19. Jahrhunderts (hauptsächlich enteignete Kirchengüter während der staatlichen Säkularisation als Folge des Reichsdeputationshauptschlusses von 1803) erbracht wurden und noch heute in allen Bundesländern, mit Ausnahme von Hamburg und Bremen, an die beiden großen Amtskirchen (die katholische Kirche und die evangelischen Landeskirchen) erbracht werden. Nach gegenwärtigem Stand belaufen sich die Staatsleistungen im gesamten Bundesgebiet jährlich auf rund 480 Millionen Euro.

Das Mittelmeer darf nicht zum Massengrab werden – Für eine Umkehr in der EU-Asylpolitik (BT-Drs. 18/4838)

Der Bundestag drückt sein Entsetzen darüber aus, dass die Regierenden der EU-Mitgliedstaaten auf ihrem Sondergipfel vom 23. April 2015 selbst nach dem bislang größten Schiffsunglück im Mittelmeer mit mindestens 800 toten Flüchtlingen keine Umkehr in der EU-Asylpolitik beschlossen haben. Alle diesbezüglichen Appelle von Flüchtlingsverbänden, Menschenrechtsorganisationen, Kirchen, UN-Verantwortlichen und aus der Politik blieben ungehört. Die erschreckende Zahl von bislang mehr als 25.000 Ertrunkenen im Mittelmeer wird deshalb weiter ansteigen. Pro Asyl sprach zu Recht von einem „Gipfel der Schande“, die Politik der Abwehr und Abschreckung von Flüchtlingen werde fortgesetzt.

Gute Arbeit in der Wissenschaft – Stabile Ausfinanzierung statt Unsicherheiten auf Kosten der Beschäftigten und Wissenschaftszeitvertragsgesetz grunderneuern (BT-Drs. 18/4804)

Das deutsche Hochschul- und Wissenschaftssystem erlebte im vergangenen Jahrzehnt eine rasante – von neoliberalen Paradigmen geleitete Umgestaltung: Wettbewerb, Deregulierung und Flexibilisierung wurden zu bestimmenden Merkmalen. Leidtragende sind die Studierenden sowie die wissenschaftlichen und wissenschaftsunterstützenden Beschäftigten.

EU-Lateinamerika-Gipfel ‒ Beziehungen auf gegenseitigem Respekt begründen (BT-Drs. 18/4799)

Der 7. Gipfel der Organisation der Amerikanischen Staaten (OAS) im April 2015 stellt eine historische Zäsur dar. Erstmals reichten sich die Präsidenten der USA und Kubas die Hände und trafen sich zum Gespräch. Mit dieser Begegnung zwischen Barack Obama und Raúl Castro verbindet sich die Hoffnung auf neue, auf gegenseitigem Respekt basierende Beziehungen zwischen den USA und den Staaten Lateinamerikas. Diese Entwicklung ist das Ergebnis des erfolgreichen Integrationsprozesses in Lateinamerika, der in den vergangenen 10 Jahren von linken Regierungen vorangetrieben worden war. Er hat die hegemoniale Rolle der USA auf dem Kontinent erheblich zurückgedrängt und damit den Staaten Lateinamerikas eine gleichberechtigte Position gegenüber den USA verschafft.

  • Azize Tank, MdB

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  • Parlamentarische Initiativen

    Fachgespräch „Wie weit noch zur Verwirklichung des Sozialen Menschenrechts auf ein Höchstmaß an Gesundheit?“ im Haus der Demokratie und Menschenrechte

    Wie weit noch zur Verwirklichung des Sozialen Menschenrechts auf ein Höchstmaß an Gesundheit lautete der Titel des Fachgesprächs am 4. Juli, ausgerichtet von Azize Tank, MdB, Sprecherin für Soziale Menschenrechte der Linksfraktion im Bundestag in Kooperation mit der Eberhard-Schultz-Stiftung für Soziale Menschenrechte und Partizipation.

    Lügen haben kurze Beine! Falsche Behauptungen der SPD bei Angriff auf Soziale Grundrechte!

    Die Kollegen der Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD waren sichtbar entrüstet und an einem wunden Punkt getroffen. Es reicht nämlich nicht von „sozialer Gerechtigkeit“ zu schwadronieren und die Menschen in der Bundesrepublik zugleich als unmündige Objekten dem Zugriff einer verfehlten Sozialpolitik auszuliefern.

    Dies bestätigt einmal mehr, dass einklagbare Soziale Menschenrechte eine Notwendigkeit darstellen. Nur so kann das Vertrauen in das Grundgesetz und die demokratischen Institutionen zurückgewonnen werden. Den Herausforderungen einer globalisierten Welt muss sich auch die SPD stellen, die mit der Agenda 2010 für soziale Verwerfungen selbst verantwortlich ist. Ein derart ignorantes Verhältnis zu Sozialen Menschenrechten widerspricht nicht nur den längst von der Bundesregierung eingegangenen völkerrechtlichen Verpflichtungen sondern auch der deutschen Verfassungstradition.

    Die LINKE will einklagbare Soziale Grundrechte im Grundgesetz verankern

    Die im UN-Sozialpakt, der Europäischen Sozialcharta und der EU-Grundrechtecharta verankerten Sozialen Menschenrechte sind im Gegensatz zu den bürgerlichen und politischen Menschenrechten nicht als Grundrechte im Grundgesetz verankert. Deshalb können sie nicht mit einer Verfassungsbeschwerde eingeklagt werden. 68 Jahre nach Verkündung des Grundgesetzes muss diese Lücke endlich geschlossen werden! Deshalb hat die Fraktion Die LINKE. im Bundestag einen Gesetzesentwurf zur Aufnahme Sozialer Grundrechte ins Grundgesetz eingebracht (BT-Drs. 18/10860), der am 18. Mai im Deutschen Bundestag debattiert wird, erklärt Azize Tank, MdB, Sprecherin für soziale Menschenrechte der Bundestagsfraktion DIE LINKE und Mitglied im Ausschuss für Arbeit und Soziales.

    Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz: Berichterstatter-Gespräch zur Aufnahme Sozialer Grundrechte ins Grundgesetz

    Am 26. April 2017 fand im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages ein erweitertes Berichterstattergespräch zum Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE „Aufnahme Sozialer Grundrechte ins Grundgesetz“ auf BT-Drucksache 18/10860.

    An dem Expertentreffen nahmen vier Sachverständige teil: Prof. Dr. Dr. h.c. Eberhard Eichenhofer i. R. von der Friedrich-Schiller-Universität Jena/Berlin; Prof. Dr. Michael Brenner Friedrich-Schiller-Universität Jena; Prof. Dr. Hans Michael Heinig Universität Göttingen sowie Prof. Dr. Christian Waldhoff von der Humboldt-Universität zu Berlin.