Änderungsantrag zum GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (BT -Drs. 18/5125)

Die Linksfraktion ist grundsätzlich dagegen, Kosten von Unternehmen an die Allgemeinheit weiterzureichen – das gilt auch für freiberufliche Hebammen. Wir fordern eine grundlegende und sozial gerechte Lösung: einen gemeinsamen Haftungsfonds für alle Leistungserbringerinnen und –leistungserbringer im Gesundheitsbereich.

Ungerechtigkeiten bei Mütterrente in Ostdeutschland und beim Übergangszuschlag beheben (BT-Drs. 18/4972)

Mit dem Rentenversicherungsleistungsverbesserungsgesetz wird die Erziehung vor 1992 geborener Kinder, die bisher mit einem Entgeltpunkt in der Rente berücksichtigt wurde, künftig mit zwei Entgeltpunkten honoriert (die so genannte „Mütterrente“). Allerdings werden Frauen, die ihre Kinder in Ostdeutschland geboren haben, auch weiterhin gegenüber westdeutschen Müttern benachteiligt. Während Frauen pro Kind im Westen ab dem 1. Juli 2015 29,21 Euro mehr Bruttorente im Monat erhalten, sind es im Osten lediglich 27,05 Euro. Den betroffenen ostdeutschen Müttern ist diese Ungleichbehandlung nicht mehr vermittelbar. Jedes Kind muss der Gesellschaft gleich viel wert sein, und zwar unabhängig von seiner geografischen Herkunft. Dies gilt selbstverständlich auch für die Bewertung der bereits anerkannten und zukünftigen Kindererziehungszeiten.

Entgeltgleichheit gesetzlich durchsetzen (BT-Drs. 18/4933)

Die gesetzlichen Vorgaben für das Gebot der Entgeltgleichheit existieren schon lange:

Nach Artikel 3 Abs. 2 Satz 2 GG muss der Staat die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern fördern und auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinwirken.

Art. 23 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (EU-Grundrechte-Charta) besagt, dass die Gleichheit von Männern und Frauen auch im Bereich des Arbeitsentgelts sicherzustellen ist.

Ausbildungsqualität sichern – Gute Ausbildung für alle schaffen (BT-Drs. 18/4931)

Aus dem Datenreport 2015 des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) geht hervor, dass bis zum 30. September 2014 nach wie vor mehr als doppelt so viele Bewerberinnen und Bewerber (81.200) erfolglos einen Ausbildungsplatz suchten als Ausbildungsplätze unbesetzt blieben (rund 37.100). Rein rechnerisch hätte also jede offene Stelle mindestens zweimal besetzt werden können. Von den 603.420 bei der Bundesagentur für Arbeit gemeldeten Ausbildungssuchenden konnten immer noch 13,5 Prozent keinen Ausbildungsplatz erhalten (vgl. Datenreport 2015, S. 11). Eine Ursache dafür ist, dass nur noch etwa 20 Prozent der Betriebe Ausbildungsplätze anbieten und die Zahl der gemeldeten Stellen gegenüber 2013 weiter gesunken ist. Es bleibt das Geheimnis der Bundesregierung, wie sie trotz zurückgehender Zahlen an Ausbildungsstellen und der hohen Zahl erfolgloser Bewerbungen von einer leichten Verbesserung auf dem Ausbildungsmarkt sprechen kann. Vielmehr ist festzustellen, dass die Zahl der jungen Menschen im Übergangssystem nach den starken Rückgängen seit 2009 nun auf einem Niveau von über einer Viertelmillion junger Menschen stagniert, während die Zahl der Betriebe, die ausbilden und die Zahl der angebotenen Stellen – wenn auch nur leicht – weiter abnimmt.

Entschließungsantrag zu der Abgabe einer Regierungserklärung durch die Bundeskanzlerin zum Gipfel Östliche Partnerschaft am 21./22. Mai 2015 in Riga, zum G7-Gipfel am 7./8. Juni 2015 in Elmau und zum EU-CELAC-Gipfel am 10./11. Juni 2015 in Brüssel (BT-Drs. 18/4936)

Der 7. Gipfel der Organisation der Amerikanischen Staaten (OAS) im April 2015 stellte eine historische Zäsur dar. Erstmals reichten sich die Präsidenten der USA und Kubas die Hände und trafen sich zum Gespräch. Mit dieser Begegnung zwischen Barack Obama und Raúl Castro verbindet sich die Hoffnung auf neue, auf gegenseitigem Respekt basierende Beziehungen zwischen den USA und den Staaten Lateinamerikas. Diese Entwicklung ist das Ergebnis des erfolgreichen Integrationsprozesses in Lateinamerika, der in den vergangenen 10 Jahren von linken Regierungen vorangetrieben worden war. Er hat die hegemoniale Rolle der USA auf dem Kontinent erheblich zurückgedrängt und damit den Staaten Lateinamerikas eine gleichberechtigte Position gegenüber den USA verschafft.

  • Azize Tank, MdB

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  • Parlamentarische Initiativen

    Fachgespräch „Wie weit noch zur Verwirklichung des Sozialen Menschenrechts auf ein Höchstmaß an Gesundheit?“ im Haus der Demokratie und Menschenrechte

    Wie weit noch zur Verwirklichung des Sozialen Menschenrechts auf ein Höchstmaß an Gesundheit lautete der Titel des Fachgesprächs am 4. Juli, ausgerichtet von Azize Tank, MdB, Sprecherin für Soziale Menschenrechte der Linksfraktion im Bundestag in Kooperation mit der Eberhard-Schultz-Stiftung für Soziale Menschenrechte und Partizipation.

    Lügen haben kurze Beine! Falsche Behauptungen der SPD bei Angriff auf Soziale Grundrechte!

    Die Kollegen der Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD waren sichtbar entrüstet und an einem wunden Punkt getroffen. Es reicht nämlich nicht von „sozialer Gerechtigkeit“ zu schwadronieren und die Menschen in der Bundesrepublik zugleich als unmündige Objekten dem Zugriff einer verfehlten Sozialpolitik auszuliefern.

    Dies bestätigt einmal mehr, dass einklagbare Soziale Menschenrechte eine Notwendigkeit darstellen. Nur so kann das Vertrauen in das Grundgesetz und die demokratischen Institutionen zurückgewonnen werden. Den Herausforderungen einer globalisierten Welt muss sich auch die SPD stellen, die mit der Agenda 2010 für soziale Verwerfungen selbst verantwortlich ist. Ein derart ignorantes Verhältnis zu Sozialen Menschenrechten widerspricht nicht nur den längst von der Bundesregierung eingegangenen völkerrechtlichen Verpflichtungen sondern auch der deutschen Verfassungstradition.

    Die LINKE will einklagbare Soziale Grundrechte im Grundgesetz verankern

    Die im UN-Sozialpakt, der Europäischen Sozialcharta und der EU-Grundrechtecharta verankerten Sozialen Menschenrechte sind im Gegensatz zu den bürgerlichen und politischen Menschenrechten nicht als Grundrechte im Grundgesetz verankert. Deshalb können sie nicht mit einer Verfassungsbeschwerde eingeklagt werden. 68 Jahre nach Verkündung des Grundgesetzes muss diese Lücke endlich geschlossen werden! Deshalb hat die Fraktion Die LINKE. im Bundestag einen Gesetzesentwurf zur Aufnahme Sozialer Grundrechte ins Grundgesetz eingebracht (BT-Drs. 18/10860), der am 18. Mai im Deutschen Bundestag debattiert wird, erklärt Azize Tank, MdB, Sprecherin für soziale Menschenrechte der Bundestagsfraktion DIE LINKE und Mitglied im Ausschuss für Arbeit und Soziales.

    Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz: Berichterstatter-Gespräch zur Aufnahme Sozialer Grundrechte ins Grundgesetz

    Am 26. April 2017 fand im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages ein erweitertes Berichterstattergespräch zum Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE „Aufnahme Sozialer Grundrechte ins Grundgesetz“ auf BT-Drucksache 18/10860.

    An dem Expertentreffen nahmen vier Sachverständige teil: Prof. Dr. Dr. h.c. Eberhard Eichenhofer i. R. von der Friedrich-Schiller-Universität Jena/Berlin; Prof. Dr. Michael Brenner Friedrich-Schiller-Universität Jena; Prof. Dr. Hans Michael Heinig Universität Göttingen sowie Prof. Dr. Christian Waldhoff von der Humboldt-Universität zu Berlin.