Änderungsantrag zum Präventionsgesetz – betriebliche Gesundheitsförderung (BT-Drs. 18/5266)

Eine wirksame Gesundheitsförderung muss vor allem die sozial bedingte gesundheitliche Ungleichheit bekämpfen (Charta von Ottawa, Jakarta u.a.). Gesundheitsförderung und nichtmedizinische Primärprävention müssen als gesamtgesellschaftliche Aufgaben anerkannt und ausgestaltet werden. Sie sollen die Gesundheit der gesamten Bevölkerung verbessern, aber vor allem dazu beitragen, die sozial-, geschlechts-, behinderungs- und migrationsbedingte Ungleichheit von Gesundheitschancen zu verringern.

Gute Arbeit für Menschen mit Behinderungen (BT-Drs. 18/5227)

Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 18. Legislaturperiode heißt es: „Zentrales Element der sozialen Inklusion ist eine aktive Arbeitsmarktpolitik. Wir wollen die Integration von Menschen mit Behinderungen in den allgemeinen Arbeitsmarkt begleiten und so die Beschäftigungssituation nachhaltig verbessern.“

Armuts- und Reichtumsbericht qualifizieren und Armut bekämpfen (BT-Drs. 18/5109)

Die Armuts- und Reichtumsberichterstattung ist im Grundsatz ein wichtiges und geeignetes Instrument zur Analyse der sozialen Wirklichkeit in Deutschland. Die Berichterstattung könnte eine Grundlage für eine Politik zur Herstellung einer sozial gerechten Politik darstellen. Zahlreiche Expertisen und Gutachten, die im Rahmen der Berichterstattung erstellt wurden, dokumentieren nachdrücklich die wachsende soziale Spaltung in Deutschland.

Bürgerinnen- und Bürgerversicherung in der Pflege – Solidarische Pflegeversicherung einführen (BT-Drs. 185110)

Grundlage für eine menschenwürdige Pflege ist eine verlässliche, gerechte und zukunftsfeste Finanzierung. Die solidarische Weiterentwicklung der Pflegeversicherung zu einer Bürgerinnen- und Bürgerversicherung (Solidarische Pflegeversicherung) kann die Pflegeversicherung langfristig finanziell sichern, grundlegende Verbesserungen ermöglichen und soziale Gerechtigkeit in der Pflegeabsicherung schaffen. Außerdem kann in der Pflege ein erster Schritt in Richtung Einführung einer Solidarischen Gesundheitsversicherung (Bürgerinnen- und Bürgerversicherung) gemacht werden, denn Leistungsniveau und Ausgestaltung der Privaten Pflegeversicherung (PPV) entsprechen denen der Sozialen Pflegeversicherung (SPV). Eine Zusammenführung der Pflegeversicherungen ist daher einfacher zu bewerkstelligen als bei der Krankenversicherung.

  • Azize Tank, MdB

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  • Parlamentarische Initiativen

    Fachgespräch „Wie weit noch zur Verwirklichung des Sozialen Menschenrechts auf ein Höchstmaß an Gesundheit?“ im Haus der Demokratie und Menschenrechte

    Wie weit noch zur Verwirklichung des Sozialen Menschenrechts auf ein Höchstmaß an Gesundheit lautete der Titel des Fachgesprächs am 4. Juli, ausgerichtet von Azize Tank, MdB, Sprecherin für Soziale Menschenrechte der Linksfraktion im Bundestag in Kooperation mit der Eberhard-Schultz-Stiftung für Soziale Menschenrechte und Partizipation.

    Lügen haben kurze Beine! Falsche Behauptungen der SPD bei Angriff auf Soziale Grundrechte!

    Die Kollegen der Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD waren sichtbar entrüstet und an einem wunden Punkt getroffen. Es reicht nämlich nicht von „sozialer Gerechtigkeit“ zu schwadronieren und die Menschen in der Bundesrepublik zugleich als unmündige Objekten dem Zugriff einer verfehlten Sozialpolitik auszuliefern.

    Dies bestätigt einmal mehr, dass einklagbare Soziale Menschenrechte eine Notwendigkeit darstellen. Nur so kann das Vertrauen in das Grundgesetz und die demokratischen Institutionen zurückgewonnen werden. Den Herausforderungen einer globalisierten Welt muss sich auch die SPD stellen, die mit der Agenda 2010 für soziale Verwerfungen selbst verantwortlich ist. Ein derart ignorantes Verhältnis zu Sozialen Menschenrechten widerspricht nicht nur den längst von der Bundesregierung eingegangenen völkerrechtlichen Verpflichtungen sondern auch der deutschen Verfassungstradition.

    Die LINKE will einklagbare Soziale Grundrechte im Grundgesetz verankern

    Die im UN-Sozialpakt, der Europäischen Sozialcharta und der EU-Grundrechtecharta verankerten Sozialen Menschenrechte sind im Gegensatz zu den bürgerlichen und politischen Menschenrechten nicht als Grundrechte im Grundgesetz verankert. Deshalb können sie nicht mit einer Verfassungsbeschwerde eingeklagt werden. 68 Jahre nach Verkündung des Grundgesetzes muss diese Lücke endlich geschlossen werden! Deshalb hat die Fraktion Die LINKE. im Bundestag einen Gesetzesentwurf zur Aufnahme Sozialer Grundrechte ins Grundgesetz eingebracht (BT-Drs. 18/10860), der am 18. Mai im Deutschen Bundestag debattiert wird, erklärt Azize Tank, MdB, Sprecherin für soziale Menschenrechte der Bundestagsfraktion DIE LINKE und Mitglied im Ausschuss für Arbeit und Soziales.

    Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz: Berichterstatter-Gespräch zur Aufnahme Sozialer Grundrechte ins Grundgesetz

    Am 26. April 2017 fand im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages ein erweitertes Berichterstattergespräch zum Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE „Aufnahme Sozialer Grundrechte ins Grundgesetz“ auf BT-Drucksache 18/10860.

    An dem Expertentreffen nahmen vier Sachverständige teil: Prof. Dr. Dr. h.c. Eberhard Eichenhofer i. R. von der Friedrich-Schiller-Universität Jena/Berlin; Prof. Dr. Michael Brenner Friedrich-Schiller-Universität Jena; Prof. Dr. Hans Michael Heinig Universität Göttingen sowie Prof. Dr. Christian Waldhoff von der Humboldt-Universität zu Berlin.