Abschaffung der Zwangsverrentung von SGB-II-Leistungsberechtigten (BT-Drs. 18/589)

Seit dem Jahresbeginn 2008 droht auf Grund der Regelung des § 12a des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) jährlich Zehntausenden von SGB-II-Leistungsberechtigten ab 63 Jahren eine zwangsweise vorgezogene Verrentung. Leistungsberechtigte, die die Voraussetzungen für eine Altersrente erfüllen, werden systematisch von den Jobcentern aufgefordert, einen Rentenantrag zu stellen. Sofern die betroffenen Menschen einen derartigen Antrag nicht in die Wege leiten, stellen die Jobcenter selbst den Antrag auf Verrentung. Der rentenrechtliche Grundsatz, dass ausschließlich die betroffenen Personen über ihren Antrag auf eine vorzeitige Rente entscheiden, wird ausgehebelt. Der Wille des betroffenen Menschen spielt keine Rolle. Daher handelt es sich um einen massiven Eingriff in die Grundrechte der Betroffenen – um eine Zwangsverrentung.

Mindestlohn in Höhe von 10 Euro pro Stunde einführen (BT-Drs. 18/590)

Die Einführung eines flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohns in Deutschland ist lange überfällig. Daher ist das Vorhaben der Großen Koalition, einen Mindestlohn endlich Realität werden zu lassen, vom Grunde her zu begrüßen. Die konkrete Ausgestaltung, wie sie im Koalitionsvertrag formuliert wurde, weist allerdings eine Reihe von Mängeln auf.

Änderungsantrag zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU/CSU und SPD – Entwurf eines Vierzehnten Gesetzes zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (14. SGB V-Änderungsgesetz – 14. SGB V-ÄndG) (BT-Drs. 18/621)

Die Befugnis des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) nach § 35a Absatz 6 zur Veranlassung einer Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen, die bereits vor dem 1. Januar 2011 (vor Inkrafttreten des Gesetzes zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes in der gesetzlichen Krankenversicherung – AMNOG) in Verkehr waren, soll nicht aufgehoben werden.

Änderungsantrag zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU/CSU und SPD – Entwurf eines Vierzehnten Gesetzes zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (14. SGB V-Änderungsgesetz – 14. SGB V-ÄndG) (BT-Drs.18/622)

Die erhöhten Herstellerabschläge von 16 Prozent für zu Lasten der gesetzlichen Krankenkasse abgegebene verschreibungspflichtige Arzneimittel galten von 1. August 2010 bis zum 31. Dezember 2013, das Preismoratorium
rückwirkend ab 1. August 2009 (GKV-Änderungsgesetz). Der zu ändernde Gesetzentwurf sieht im Vergleich dazu niedrigere Herstellerrabatte für Originalpräparate in Höhe von 7 Prozent vor und entfristet diesen Abschlag. Für Generika sollen statt 16 Prozent dann ebenfalls unbefristet 17 Prozent Rabatt gewährt werden. Der vorliegende Änderungsantrag sieht stattdessen einen befristeten Herstellerabschlag in Höhe von 16 Prozent bis zum 31. Dezember 2015 vor, um in dieser Zeit die notwendigen Gesetzesänderungen für eine patientenorientierte Preisgestaltung bei Arzneimitteln vornehmen zu können.

Renten für Leistungsberechtigte des Ghetto-Rentengesetzes ab dem Jahr 1997 nachträglich auszahlen (BT-Drs. 18/636)

Der Deutsche Bundestag hat im Jahr 2002 mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto (ZRBG) die rechtliche Grundlage dafür geschaffen, dass Holocaust-Überlebende, die während des Zweiten Weltkrieges in Ghettos gearbeitet haben, Rentenansprüche geltend machen können. Bei der Umsetzung des Gesetzes haben sich aber gravierende Probleme ergeben, die sich bis heute auswirken und einer raschen Lösung bedürfen.

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  • Parlamentarische Initiativen

    Fachgespräch „Wie weit noch zur Verwirklichung des Sozialen Menschenrechts auf ein Höchstmaß an Gesundheit?“ im Haus der Demokratie und Menschenrechte

    Wie weit noch zur Verwirklichung des Sozialen Menschenrechts auf ein Höchstmaß an Gesundheit lautete der Titel des Fachgesprächs am 4. Juli, ausgerichtet von Azize Tank, MdB, Sprecherin für Soziale Menschenrechte der Linksfraktion im Bundestag in Kooperation mit der Eberhard-Schultz-Stiftung für Soziale Menschenrechte und Partizipation.

    Lügen haben kurze Beine! Falsche Behauptungen der SPD bei Angriff auf Soziale Grundrechte!

    Die Kollegen der Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD waren sichtbar entrüstet und an einem wunden Punkt getroffen. Es reicht nämlich nicht von „sozialer Gerechtigkeit“ zu schwadronieren und die Menschen in der Bundesrepublik zugleich als unmündige Objekten dem Zugriff einer verfehlten Sozialpolitik auszuliefern.

    Dies bestätigt einmal mehr, dass einklagbare Soziale Menschenrechte eine Notwendigkeit darstellen. Nur so kann das Vertrauen in das Grundgesetz und die demokratischen Institutionen zurückgewonnen werden. Den Herausforderungen einer globalisierten Welt muss sich auch die SPD stellen, die mit der Agenda 2010 für soziale Verwerfungen selbst verantwortlich ist. Ein derart ignorantes Verhältnis zu Sozialen Menschenrechten widerspricht nicht nur den längst von der Bundesregierung eingegangenen völkerrechtlichen Verpflichtungen sondern auch der deutschen Verfassungstradition.

    Die LINKE will einklagbare Soziale Grundrechte im Grundgesetz verankern

    Die im UN-Sozialpakt, der Europäischen Sozialcharta und der EU-Grundrechtecharta verankerten Sozialen Menschenrechte sind im Gegensatz zu den bürgerlichen und politischen Menschenrechten nicht als Grundrechte im Grundgesetz verankert. Deshalb können sie nicht mit einer Verfassungsbeschwerde eingeklagt werden. 68 Jahre nach Verkündung des Grundgesetzes muss diese Lücke endlich geschlossen werden! Deshalb hat die Fraktion Die LINKE. im Bundestag einen Gesetzesentwurf zur Aufnahme Sozialer Grundrechte ins Grundgesetz eingebracht (BT-Drs. 18/10860), der am 18. Mai im Deutschen Bundestag debattiert wird, erklärt Azize Tank, MdB, Sprecherin für soziale Menschenrechte der Bundestagsfraktion DIE LINKE und Mitglied im Ausschuss für Arbeit und Soziales.

    Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz: Berichterstatter-Gespräch zur Aufnahme Sozialer Grundrechte ins Grundgesetz

    Am 26. April 2017 fand im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages ein erweitertes Berichterstattergespräch zum Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE „Aufnahme Sozialer Grundrechte ins Grundgesetz“ auf BT-Drucksache 18/10860.

    An dem Expertentreffen nahmen vier Sachverständige teil: Prof. Dr. Dr. h.c. Eberhard Eichenhofer i. R. von der Friedrich-Schiller-Universität Jena/Berlin; Prof. Dr. Michael Brenner Friedrich-Schiller-Universität Jena; Prof. Dr. Hans Michael Heinig Universität Göttingen sowie Prof. Dr. Christian Waldhoff von der Humboldt-Universität zu Berlin.