Programm zur Beseitigung von Barrieren auflegen (BT-Drs. 18/972)

Wenn Menschen mit Behinderungen, ältere Bürgerinnen und Bürger oder Mütter und Väter mit Kleinkindern öffentliche Gebäude aufsuchen oder öffentliche Verkehrsmittel nutzen, stoßen sie auf zahlreiche Barrieren. So bleibt ihnen nicht selten der gleichberechtigte Zugang zu Rathäusern, Wahllokalen, Bildungs-, Kultur- und Sporteinrichtungen, zu Urlaubsorten oder existenzieller medizinischer Versorgung verwehrt. Nach einer Erhebung der Stiftung Gesundheit aus dem Jahr 2012 arbeiten beispielsweise nur knapp 30 Prozent der Ärztinnen und Ärzte in Praxen, die mindestens ein Kriterium der Barrierefreiheit erfüllen. Überwiegend sind diese jedoch auf Rollstuhlgerechtigkeit beschränkt.

Vollständige Gleichstellung und gerechte Finanzierung der Kindererziehungszeiten in der Rente umsetzen – Mütterrente verbessern (BT-Drs. 18/765)

Mit dem Entwurf eines Rentenversicherungsleistungsverbesserungsgesetzes (Kabinettsentwurf vom 27. Januar 2014) soll die Erziehung vor 1992 geborener Kinder, die bisher mit einem Entgeltpunkt in der Rente berücksichtigt wurde, künftig mit zwei Entgeltpunkten honoriert werden (die so genannte Mütterrente). Damit wird zwar eine Besserstellung, aber keine Gleichstellung der Kindererziehungszeiten vor und nach 1992 vollzogen. Denn für nach 1992 geborene Kinder werden pro Kind drei Jahre zum Durchschnittsverdienst auf dem Rentenkonto von Mutter oder Vater anerkannt, für vor 1992 geborene Kinder weiterhin nur zwei. Das entspricht im Westen einer Differenz von 28,14 Euro im Monat, im Osten von 25,74 Euro.

Rentenniveau anheben, Leistungen verbessern und die wesentlichen Ursachen für sinkende Renten und Altersarmut bekämpfen (BT-Drs. 18/767)

Am 29. Januar 2014 verabschiedete die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Leistungsverbesserungsgesetz). Der Gesetzentwurf bringt eine Reihe von
Verbesserungen, allerdings nur für bestimmte Zielgruppen von Versicherten. Die wesentlichen Ursachen sinkender Renten und steigender Altersarmut – das dramatisch sinkende Rentenniveau und das steigende Renteneintrittsalter für Alle – werden von der großen Koalition mit dem Rentenpaket jedoch nicht angegangen. Darin liegt das eigentliche Problem des Gesetzentwurfs der Bundesregierung.

Einführung des neuen Entgeltsystems in der Psychiatrie stoppen (BT-Drs. 18/557)

Mit dem pauschalierenden Entgeltsystem Psychiatrie und Psychosomatik (PEPP) wurde ein Paradigmenwechsel bei der Finanzierung der stationären psychiatrischen und psychosomatischen Behandlung vollzogen. Bisher werden krankenhausindividuelle, tagesgleiche Pflegesätze abgerechnet, die in Pflegesatzverhandlungen festgelegt wurden. Künftig soll sich die Höhe der Tagespauschalen an Durchschnittskosten für die Behandlung von Fällen mit vergleichbarem Aufwand bemessen, die in Kalkulationskrankenhäusern ermittelt werden. Liegen die realen Kosten in einem Krankenhaus höher, ist das Entgelt nicht kostendeckend. Diese Klinik muss also die Kosten senken oder kann die entsprechenden Leistungen nicht mehr anbieten.

  • Azize Tank, MdB

    4
  • Parlamentarische Initiativen

    Fachgespräch „Wie weit noch zur Verwirklichung des Sozialen Menschenrechts auf ein Höchstmaß an Gesundheit?“ im Haus der Demokratie und Menschenrechte

    Wie weit noch zur Verwirklichung des Sozialen Menschenrechts auf ein Höchstmaß an Gesundheit lautete der Titel des Fachgesprächs am 4. Juli, ausgerichtet von Azize Tank, MdB, Sprecherin für Soziale Menschenrechte der Linksfraktion im Bundestag in Kooperation mit der Eberhard-Schultz-Stiftung für Soziale Menschenrechte und Partizipation.

    Lügen haben kurze Beine! Falsche Behauptungen der SPD bei Angriff auf Soziale Grundrechte!

    Die Kollegen der Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD waren sichtbar entrüstet und an einem wunden Punkt getroffen. Es reicht nämlich nicht von „sozialer Gerechtigkeit“ zu schwadronieren und die Menschen in der Bundesrepublik zugleich als unmündige Objekten dem Zugriff einer verfehlten Sozialpolitik auszuliefern.

    Dies bestätigt einmal mehr, dass einklagbare Soziale Menschenrechte eine Notwendigkeit darstellen. Nur so kann das Vertrauen in das Grundgesetz und die demokratischen Institutionen zurückgewonnen werden. Den Herausforderungen einer globalisierten Welt muss sich auch die SPD stellen, die mit der Agenda 2010 für soziale Verwerfungen selbst verantwortlich ist. Ein derart ignorantes Verhältnis zu Sozialen Menschenrechten widerspricht nicht nur den längst von der Bundesregierung eingegangenen völkerrechtlichen Verpflichtungen sondern auch der deutschen Verfassungstradition.

    Die LINKE will einklagbare Soziale Grundrechte im Grundgesetz verankern

    Die im UN-Sozialpakt, der Europäischen Sozialcharta und der EU-Grundrechtecharta verankerten Sozialen Menschenrechte sind im Gegensatz zu den bürgerlichen und politischen Menschenrechten nicht als Grundrechte im Grundgesetz verankert. Deshalb können sie nicht mit einer Verfassungsbeschwerde eingeklagt werden. 68 Jahre nach Verkündung des Grundgesetzes muss diese Lücke endlich geschlossen werden! Deshalb hat die Fraktion Die LINKE. im Bundestag einen Gesetzesentwurf zur Aufnahme Sozialer Grundrechte ins Grundgesetz eingebracht (BT-Drs. 18/10860), der am 18. Mai im Deutschen Bundestag debattiert wird, erklärt Azize Tank, MdB, Sprecherin für soziale Menschenrechte der Bundestagsfraktion DIE LINKE und Mitglied im Ausschuss für Arbeit und Soziales.

    Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz: Berichterstatter-Gespräch zur Aufnahme Sozialer Grundrechte ins Grundgesetz

    Am 26. April 2017 fand im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages ein erweitertes Berichterstattergespräch zum Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE „Aufnahme Sozialer Grundrechte ins Grundgesetz“ auf BT-Drucksache 18/10860.

    An dem Expertentreffen nahmen vier Sachverständige teil: Prof. Dr. Dr. h.c. Eberhard Eichenhofer i. R. von der Friedrich-Schiller-Universität Jena/Berlin; Prof. Dr. Michael Brenner Friedrich-Schiller-Universität Jena; Prof. Dr. Hans Michael Heinig Universität Göttingen sowie Prof. Dr. Christian Waldhoff von der Humboldt-Universität zu Berlin.