Änderungsantrag zum Entwurf eines Gesetzes über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung (BT-Drs. 18/1495)

Im 25. Jahr der deutschen Einheit wird bei der Bewertung von Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung noch immer nach Ost und West unterschieden. Für Kinder, die nach 1992 geboren wurden, fällt der Zahlbetrag für die Anerkennung von Erziehungsleistungen ab dem 01. Juli 2014 mit 79,17 Euro im Osten niedriger aus als mit 85,83 Euro im Westteil des Landes. Den betroffenen Müttern und Vätern ist diese Ungleichbehandlung nicht mehr vermittelbar. Jedes Kind muss der Gesellschaft gleich viel wert sein, und zwar unabhängig von seiner geografischen Herkunft oder seinem Geburtsjahr. Dies gilt selbstverständlich auch für die Bewertung der bereits anerkannten und zukünftigen Kindererziehungszeiten.

Zukunft der Hebammen und Entbindungspfleger sichern – Finanzielle Sicherheit und ein neues Berufsbild schaffen(BT-Drs. 18/1483)

Hebammen und Entbindungspfleger begleiten werdende Mütter und Wöchnerinnen vor, während und nach der Geburt. Sie ermöglichen Geburten zuhause, in Kliniken oder in Geburtshäusern. Damit stellen sie die Wahlmöglichkeit der Mütter sicher. Durch niedrige Verdienste und rapide steigende Berufshaftpflichtprämien für die in der Geburtshilfe Tätigen üben immer weniger freiberufliche Hebammen bzw. Entbindungspfleger ihren Beruf aus. In vielen Regionen stehen Frauen laut Studie des IGES-Institutes Alternativen zur Klinikgeburt gar nicht mehr zur Verfügung. Insgesamt
ist ein ganzer Berufsstand qualifizierter und hochmotivierter Hebammen und Entbindungspfleger existenziell gefährdet.

Sanktionen bei Hartz IV und Leistungseinschränkungen bei der Sozialhilfe abschaffen (BT-Drs. 18/1115)

Das menschenwürdige Existenzminimum ist durch das Grundgesetz verfassungsrechtlich geschützt. Es ergibt sich aus der Menschenwürde in Verbindung mit dem Sozialstaatsgebot (BVerfG 1 BvL 1/09 vom 9.2.2010). Die Menschenwürde nach Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes (GG) begründet den Leistungsanspruch. Das Sozialstaatgebot erteilt dem Gesetzgeber den Auftrag, jedem ein menschenwürdiges Existenzminimum zu sichern. Der konkrete Leistungsumfang ist durch den Gesetzgeber auf der Grundlage einer Bedarfsberechnung festzulegen. Mit dieser Festlegung konkretisiert der Gesetzgeber – sofern diese Ermittlung ihrerseits verfassungskonform vollzogen wurde – das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum. Das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums ist „dem Grunde nach unverfügbar“ (Nr. 133) und der gesetzliche Leistungsanspruch muss so ausgestaltet sein, dass er „stets den gesamten existenznotwendigen Bedarf jedes individuellen Grundrechtsträgers deckt“ (Nr. 137).

Kürzungspolitik beenden – Soziale Errungenschaften verteidigen – Soziales Europa schaffen BT-Drs. 18/1116)

Der Prozess der europäischen Integration war neben der Hoffnung auf Frieden auch immer mit der Hoffnung auf sozialen Fortschritt verbunden. Ein Europa, das soziale Sicherheit, gute Arbeit mit guten Löhnen, Bildung und Gesundheitsvorsorge für alle bietet, in dem Kinder- und Altersarmut der Vergangenheit angehören und allen Menschen individuelle Entfaltungsmöglichkeiten gewährt werden, ein solches Europa gilt vielen Millionen Menschen in den Mitglied- und Anwärterstaaten nach wie vor als erstrebenswert. Die EU bezeichnet sich selbst gern als das „Europäische Sozialmodell“. Damit wird der Anspruch zum Ausdruck gebracht, dass in der EU die wirtschaftliche Entwicklung in vorbildlicher Weise mit dem sozialen Zusammenhalt verknüpft sei. Im Rahmen der sog. Europa-2020-Strategie wurden.

Die Verhandlungen zum EU-USA-Freihandelsabkommen TTIP stoppen (BT-Drs. 18/1093)

Seit 2013 verhandeln die EU-Kommission und die US-Administration im kleinen Kreis ausgesuchter Bürokraten über die „Transatlantic Trade and Investment Partnership“ (TTIP). Mittlerweile steht die 5. Verhandlungsrunde bevor, die am 19. Mai 2014 beginnt. Laut EU-Kommission wurden in der 4. Verhandlungsrunde bestehende Konflikte nicht ausgeräumt. Darüber hinaus werfen zahlreiche offizielle Positionen der EU-Kommission und der Bundesregierung zu sensiblen Politikbereichen erhebliche Zweifel auf. So behauptet die Bundesregierung in Anlehnung an die EU-Kommission stets, über TTIP würden keine Standards, Normen und Regeln gesenkt und es gebe keine qualitativen Verschlechterungen u. a. im Verbraucher- und Umweltschutz, bei Arbeitnehmerrechten und beim Datenschutz.

  • Azize Tank, MdB

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  • Parlamentarische Initiativen

    Fachgespräch „Wie weit noch zur Verwirklichung des Sozialen Menschenrechts auf ein Höchstmaß an Gesundheit?“ im Haus der Demokratie und Menschenrechte

    Wie weit noch zur Verwirklichung des Sozialen Menschenrechts auf ein Höchstmaß an Gesundheit lautete der Titel des Fachgesprächs am 4. Juli, ausgerichtet von Azize Tank, MdB, Sprecherin für Soziale Menschenrechte der Linksfraktion im Bundestag in Kooperation mit der Eberhard-Schultz-Stiftung für Soziale Menschenrechte und Partizipation.

    Lügen haben kurze Beine! Falsche Behauptungen der SPD bei Angriff auf Soziale Grundrechte!

    Die Kollegen der Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD waren sichtbar entrüstet und an einem wunden Punkt getroffen. Es reicht nämlich nicht von „sozialer Gerechtigkeit“ zu schwadronieren und die Menschen in der Bundesrepublik zugleich als unmündige Objekten dem Zugriff einer verfehlten Sozialpolitik auszuliefern.

    Dies bestätigt einmal mehr, dass einklagbare Soziale Menschenrechte eine Notwendigkeit darstellen. Nur so kann das Vertrauen in das Grundgesetz und die demokratischen Institutionen zurückgewonnen werden. Den Herausforderungen einer globalisierten Welt muss sich auch die SPD stellen, die mit der Agenda 2010 für soziale Verwerfungen selbst verantwortlich ist. Ein derart ignorantes Verhältnis zu Sozialen Menschenrechten widerspricht nicht nur den längst von der Bundesregierung eingegangenen völkerrechtlichen Verpflichtungen sondern auch der deutschen Verfassungstradition.

    Die LINKE will einklagbare Soziale Grundrechte im Grundgesetz verankern

    Die im UN-Sozialpakt, der Europäischen Sozialcharta und der EU-Grundrechtecharta verankerten Sozialen Menschenrechte sind im Gegensatz zu den bürgerlichen und politischen Menschenrechten nicht als Grundrechte im Grundgesetz verankert. Deshalb können sie nicht mit einer Verfassungsbeschwerde eingeklagt werden. 68 Jahre nach Verkündung des Grundgesetzes muss diese Lücke endlich geschlossen werden! Deshalb hat die Fraktion Die LINKE. im Bundestag einen Gesetzesentwurf zur Aufnahme Sozialer Grundrechte ins Grundgesetz eingebracht (BT-Drs. 18/10860), der am 18. Mai im Deutschen Bundestag debattiert wird, erklärt Azize Tank, MdB, Sprecherin für soziale Menschenrechte der Bundestagsfraktion DIE LINKE und Mitglied im Ausschuss für Arbeit und Soziales.

    Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz: Berichterstatter-Gespräch zur Aufnahme Sozialer Grundrechte ins Grundgesetz

    Am 26. April 2017 fand im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages ein erweitertes Berichterstattergespräch zum Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE „Aufnahme Sozialer Grundrechte ins Grundgesetz“ auf BT-Drucksache 18/10860.

    An dem Expertentreffen nahmen vier Sachverständige teil: Prof. Dr. Dr. h.c. Eberhard Eichenhofer i. R. von der Friedrich-Schiller-Universität Jena/Berlin; Prof. Dr. Michael Brenner Friedrich-Schiller-Universität Jena; Prof. Dr. Hans Michael Heinig Universität Göttingen sowie Prof. Dr. Christian Waldhoff von der Humboldt-Universität zu Berlin.