Entschließungsantrag zum Entwurf eines Gesetzes über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung (BT-Drs. 18/1508)

Es ist richtig, dass diejenigen, die lange und hart gearbeitet haben, nicht mehr durch Rentenabschläge bestraft werden. Sie alle haben Anerkennung für ihre erbrachte Beitragsleistung – und damit auch für ihre Lebensleistung – verdient.
Das RV-Leistungsverbesserungsgesetz sieht die Ausweitung der im Jahr 2008 eingeführten Rente für besonders langjährig Versicherte durch eine Sonderregelung vor. Die vorübergehende und zeitlich befristete abschlagsfreie Rente ab 63. In Zukunft gilt: Wer 45 Jahre Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat, kann vorübergehend abschlagsfrei ab 63 Jahren in Rente gehen.

Das Recht auf Ausbildung umsetzen (BT-Drs. 18/1454)

Der Berufsbildungsbericht 2014 der Bundesregierung macht deutlich: Trotz einer stabilen wirtschaftlichen Lage haben sich die Chancen für junge Menschen auf eine berufliche Ausbildung im dualen System weiter verschlechtert. Allein die Zahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge sank im Jahr 2013 gegenüber dem Vorjahr um mehr als 20 000 auf 530 714. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) spricht in seinem Votum zum Berufsbildungsbericht von „mit Abstand niedrigstem Wert seit der Deutschen Einheit“.

Einsetzung eines Untersuchungsausschusses (BT-Drs. 18/1475)

Mit diesem Gruppenantrag soll ein Untersuchungsausschuss eingesetzt werden. Der Untersuchungsausschuss soll bezüglich der aus Kanada im Rahmen der dortigen Operation „Spade“ stammenden Daten aus Ermittlungen im Zusammenhang mit dem Erwerb und/oder Besitz von Kinder- und Jugendpornographie aufklären, den Gang und die Gründe für die lange Dauer des Verfahrens beim Bundeskriminalamt; das Informationshandeln und die Datenweitergaben, insbesondere zum Fall des ehemaligen Mitglied des Bundestages Sebastian Edathy, aus diesem Verfahren sowie die Weitergabe dieser Daten durch die Dritten an weitere Personen sowie die Behandlung des Falles des Beamten des BKA („X“), dessen Namen sich unter den übermittelten Daten der Operation „Spade/Selm“ befand.

Änderungsantrag zum Entwurf eines Gesetzes über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung (BT-Drs. 18/1497)

Es ist unbestritten, dass es sich bei den 1986 eingeführten Kindererziehungszeiten um eine gesamtgesellschaftliche
Aufgabe handelt. Deshalb ist die im RV-Leistungsverbesserungsgesetz vorgesehene Finanzierung der Kindererziehungszeiten („Mütterrente“) aus ordnungspolitischen Gründen aus Steuermitteln und nicht aus Beitragsmitteln der gesetzlichen Rentenversicherung zu finanzieren.

Änderungsantrag zum Entwurf eines Gesetzes über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung (BT-Drs. 18/1496)

Wer vorzeitig eine Rente wegen Erwerbsminderung in Anspruch nehmen muss, hat empfindliche Rentenkürzungen
in Kauf zu nehmen, denn diese Erwerbsminderungsrenten sind mit Abschlägen von 0,3 Prozent pro Monat der vorzeitigen Inanspruchnahme – maximal 10,8 Prozent – belegt. Derzeit ist dies grundsätzlich bis zum Alter von 63 Jahren und sieben Monaten der Fall. Schrittweise wird das Alter für eine abschlagsfreie Erwerbsminderungsrente grundsätzlich auf das vollendete 65. Lebensjahr angehoben. Da Erwerbsgeminderte im Schnitt bereits mit 50,7 Jahren in Rente gehen, sind schon heute fast alle Neuzugänge in diese Rentenart von Abschlägen betroffen (96,4 Prozent). Im Schnitt wird ihre Rente monatlich um 77,50 Euro gemindert.

  • Azize Tank, MdB

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  • Parlamentarische Initiativen

    Fachgespräch „Wie weit noch zur Verwirklichung des Sozialen Menschenrechts auf ein Höchstmaß an Gesundheit?“ im Haus der Demokratie und Menschenrechte

    Wie weit noch zur Verwirklichung des Sozialen Menschenrechts auf ein Höchstmaß an Gesundheit lautete der Titel des Fachgesprächs am 4. Juli, ausgerichtet von Azize Tank, MdB, Sprecherin für Soziale Menschenrechte der Linksfraktion im Bundestag in Kooperation mit der Eberhard-Schultz-Stiftung für Soziale Menschenrechte und Partizipation.

    Lügen haben kurze Beine! Falsche Behauptungen der SPD bei Angriff auf Soziale Grundrechte!

    Die Kollegen der Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD waren sichtbar entrüstet und an einem wunden Punkt getroffen. Es reicht nämlich nicht von „sozialer Gerechtigkeit“ zu schwadronieren und die Menschen in der Bundesrepublik zugleich als unmündige Objekten dem Zugriff einer verfehlten Sozialpolitik auszuliefern.

    Dies bestätigt einmal mehr, dass einklagbare Soziale Menschenrechte eine Notwendigkeit darstellen. Nur so kann das Vertrauen in das Grundgesetz und die demokratischen Institutionen zurückgewonnen werden. Den Herausforderungen einer globalisierten Welt muss sich auch die SPD stellen, die mit der Agenda 2010 für soziale Verwerfungen selbst verantwortlich ist. Ein derart ignorantes Verhältnis zu Sozialen Menschenrechten widerspricht nicht nur den längst von der Bundesregierung eingegangenen völkerrechtlichen Verpflichtungen sondern auch der deutschen Verfassungstradition.

    Die LINKE will einklagbare Soziale Grundrechte im Grundgesetz verankern

    Die im UN-Sozialpakt, der Europäischen Sozialcharta und der EU-Grundrechtecharta verankerten Sozialen Menschenrechte sind im Gegensatz zu den bürgerlichen und politischen Menschenrechten nicht als Grundrechte im Grundgesetz verankert. Deshalb können sie nicht mit einer Verfassungsbeschwerde eingeklagt werden. 68 Jahre nach Verkündung des Grundgesetzes muss diese Lücke endlich geschlossen werden! Deshalb hat die Fraktion Die LINKE. im Bundestag einen Gesetzesentwurf zur Aufnahme Sozialer Grundrechte ins Grundgesetz eingebracht (BT-Drs. 18/10860), der am 18. Mai im Deutschen Bundestag debattiert wird, erklärt Azize Tank, MdB, Sprecherin für soziale Menschenrechte der Bundestagsfraktion DIE LINKE und Mitglied im Ausschuss für Arbeit und Soziales.

    Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz: Berichterstatter-Gespräch zur Aufnahme Sozialer Grundrechte ins Grundgesetz

    Am 26. April 2017 fand im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages ein erweitertes Berichterstattergespräch zum Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE „Aufnahme Sozialer Grundrechte ins Grundgesetz“ auf BT-Drucksache 18/10860.

    An dem Expertentreffen nahmen vier Sachverständige teil: Prof. Dr. Dr. h.c. Eberhard Eichenhofer i. R. von der Friedrich-Schiller-Universität Jena/Berlin; Prof. Dr. Michael Brenner Friedrich-Schiller-Universität Jena; Prof. Dr. Hans Michael Heinig Universität Göttingen sowie Prof. Dr. Christian Waldhoff von der Humboldt-Universität zu Berlin.